Mein Regelrenteneintrittsalter ist 67 Jahre und der Renteneintritt wäre demnach 2034. Nach der Tabelle aus Seite https://www.transparent-beraten.de/rente/steuer/ wäre der Besteuerungsanteil 88%. Wenn ich nun vorzeitig mit 14,4% Abschlägen im Jahre 2030 in Rente gehen würde, beträgt dann mein Besteuerungsanteil dauerhaft 86%? Unabhängig davon, ob ich in Rente oder in Teil-Rente gehe?
geringere Rentenbesteuerung auch bei vorzeitigen Renteneintritt (mit Abschlägen)?
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KaffeeOderTee -
7. September 2025 um 08:28 -
Unerledigt
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Wenn du 2030 in Rente gehst beträgt dein Besteuerungsanteil 86 %, dauerhaft.
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Wenn du 2030 in Rente gehst beträgt dein Besteuerungsanteil 86 %, dauerhaft.
Danke!
Also beträgt mein Abschlag für den vorzeitigen Renteneintritt effektiv nicht 14,4% sondern 12,2% ?
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Ja und Nein.
Der steuerfreie Anteil der Rente wird auf Basis der 86% ermittelt (als fester Euro-Betrag). Spätere Rentenanpassungen sind aber steuerpflichtig. Über die Jahre sinkt somit der prozentuale Anteil des steuerfreien Teils der Rente.
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Danke!
Also beträgt mein Abschlag für den vorzeitigen Renteneintritt effektiv nicht 14,4% sondern 12,2% ?
Das würde ich so nicht rechnen. Dir fehlen ja auch 4 Jahre an Einzahlungen. Der niedrigere Betrag ist führt aber zu einer niedrigeren Steuerlast.
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Ja und Nein.
Der steuerfreie Anteil der Rente wird auf Basis der 86% ermittelt (als fester Euro-Betrag). Spätere Rentenanpassungen sind aber steuerpflichtig. Über die Jahre sinkt somit der prozentuale Anteil des steuerfreien Teils der Rente.
Das wissen nur wenige, Eine ideale mediale Todesgrätsche für den Springer-Konzern.
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Das wissen nur wenige
Man kann es aber Nachlesen, wenn man keine Angst vor Doppelbuchstaben hat.
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Wie läuft denn das denn eigentlich bei der Steuererklärung ab?
Ich erinnere mich, dass man an irgendeiner Stelle den Beginn der Rente einträgt. -
Das würde ich so nicht rechnen. Dir fehlen ja auch 4 Jahre an Einzahlungen. Der niedrigere Betrag ist führt aber zu einer niedrigeren Steuerlast.
Aber für eine 99,99% Teil-Rente, Weiterarbeiten und weitere Rentenpunkte sammeln, wäre die Rechnung dann ok?
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Du trägst den Rentenbetrag ein, den Beginn und den Änderungsbetrag. Aus diesen Daten kann man den steuerpflichtigen Teil der Rente errechnen.
Du hast 24.000 Euro Rente, ursprünglich waren es 20.000 Euro Rente (Änderungsbetrag somit 4.000 Euro) und Du bist 2020 in Rente gegangen.
70% von 20.000 Euro sind 14.000 Euro, dementsprechend sind 6.000 Euro dauerhaft steuerfrei. Mit 18.000 Euro an steuerpflichtiger Rente gehst Du in die weiteren Berechnungen.
Was könnte leichter sein?
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Aber für eine 99,99% Teil-Rente, Weiterarbeiten und weitere Rentenpunkte sammeln, wäre die Rechnung dann ok?
Nee, auch dann nicht. Es würde komplizierter. Der (eigentlich fixe) steuerfreie Anteil der Rente würde sich in der Konstellation nachträglich ändern.
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Ja und Nein.
Der steuerfreie Anteil der Rente wird auf Basis der 86% ermittelt (als fester Euro-Betrag). Spätere Rentenanpassungen sind aber steuerpflichtig. Über die Jahre sinkt somit der prozentuale Anteil des steuerfreien Teils der Rente.
OMG weitere Fragen kommen auf. D.h. Rentenanpassungen sind nicht geschützt mit dem prozentualen Besteuerungsanteil? Obwohl Rentenanpassungen eigentlich ein Inflationsschutz für die Rente sein sollen? Damit wird der Inflationsschutz ja (teilweise) ausgehebelt. bzw. über die Jahre wird die Besteuerung auf diesen Wege zusätzlich erhöht, auch wenn entsprechende Beiträge (Anwartschaften) zur Rentenversicherung bereit versteuert wurden.
Klingt unfair.
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Nee, auch dann nicht. Es würde komplizierter. Der (eigentlich fixe) steuerfreie Anteil der Rente würde sich in der Konstellation nachträglich ändern.
Insgesamt. Oder "nur" für die nach dem (vorzeitigem) Renteneintritt zusätzlich erworbenen Rentenpunkte? Und geht dann der Besteuerungsanteil in % mit jedem Jahr, dass ich nach Eintritt in die vorzeitige Teilrente weiter arbeite, weiter nach oben? Auch jenseits des Regelrenteneintrittsalters?
Mein Kopf fängt an zu schwirren, bei dem Versuch da durchzublicken...
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OMG weitere Fragen kommen auf. D.h. Rentenanpassungen sind nicht geschützt mit dem prozentualen Besteuerungsanteil? Obwohl Rentenanpassungen eigentlich ein Inflationsschutz für die Rente sein sollen? Damit wird der Inflationsschutz ja (teilweise) ausgehebelt. bzw. über die Jahre wird die Besteuerung auf diesen Wege zusätzlich erhöht, auch wenn entsprechende Beiträge (Anwartschaften) zur Rentenversicherung bereit versteuert wurden.
Klingt unfair.
Die Inflationsanpassung findet ja dadurch statt, dass der Grundfreibetrag angehoben und die Tabelle (mit Progression) erst später, also bei höherem Einkommen, greift.
Wenn die Rentenanpassungen oberhalb der Anpassungen im Steuertarif liegen, dann wird ein Rentner, der ohne konkrete Belastung durch die Einkommenssteuer gestartet ist, irgendwann wieder Einkommenssteuer zahlen müssen.
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Die Inflationsanpassung findet ja dadurch statt, dass der Grundfreibetrag angehoben und die Tabelle (mit Progression) erst später, also bei höherem Einkommen, greift.
Wenn die Rentenanpassungen oberhalb der Anpassungen im Steuertarif liegen, dann wird ein Rentner, der ohne konkrete Belastung durch die Einkommenssteuer gestartet ist, irgendwann wieder Einkommenssteuer zahlen müssen.
Diese Regelung habe ich nicht erwartet. Ich bin davon ausgegangen, dass auch Rentenanpassungen weiterhin dem Besteuerungsgrad unterliegen, der vom Renteneintrittsjahr abhängt. Das hört sich sonst so an, als ob die vorher bereits versteuerten Beitrage zur GRV immer weniger wert werden, wenn man jegliche Rentenanpassung (-erhöhung) dann wieder voll versteuern muss. Also ich kann nicht nachvollziehen, wieso bereits versteuerte Rentenanwartschaften mit der Zeit weniger wert werden sollten. Rentenanpasungen gab's ja schon vor der Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung. Und die unterlagen vorher auch dauherhaft den Regeln der Vorversteuerung
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Mein Regelrenteneintrittsalter ist 67 Jahre und der Renteneintritt wäre demnach 2034. Nach der Tabelle aus Seite https://www.transparent-beraten.de/rente/steuer/ wäre der Besteuerungsanteil 88%. Wenn ich nun vorzeitig mit 14,4% Abschlägen im Jahre 2030 in Rente gehen würde, beträgt dann mein Besteuerungsanteil dauerhaft 86%? Unabhängig davon, ob ich in Rente oder in Teil-Rente gehe?
Nein, die Besteuerung beträgt nicht dauerhaft 86%.
Ja, das ist unabhängig davon, ob Du eine Voll- oder Teilrente beziehst. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr der ersten Inanspruchnahme. Wenn Du hinterher von einer Teil- auf eine Vollrente wechselst, behältst Du den Prozentsatz.
Du beantragst Deine Rente sinnvollerweise mit 63, also z.B. mitten im Jahr 2031 (als Vollrente oder z.B. als 99,9%ige Teilrente). Diese Rente wird Dir im Jahr 2031 steuerfrei ausbezahlt.
Wenn Du weiterarbeitest, beziehst Du nebenher weiter Gehalt.
Im Folgejahr machst Du Deine Steuererklärung. Deine Rente brauchst Du noch nicht einmal anzugeben, die wird automatisch gemeldet und erscheint im Steuerbescheid. Steuerpflichtig sind davon in Deinem Fall dann 86%. Es ist sinnvoll, gleich von vornherein einen Teil der Rente für die Steuer beiseitezulegen, weil mit dem ersten Steuerbescheid ein Hammer kommt:
Du hast beispielsweise ab April 2031 Deine Rente bekommen. Du weißt, daß Du nachzahlen mußt, also schiebst Du die Steuererklärung, soweit wie möglich. Am 31.07.2032 wirfst Du sie ein. Das Finanzamt hat viel zu tun und erstellt den Bescheid erst Ende September 2032 und will dann in kurzer Zeit folgendes Geld von Dir.
a) die Nachzahlung für das Jahr 2031
b) eine sog. "nachträgliche Vorauszahlung" für die bisher steuerfrei erhaltene Rente im Jahr 2032
c) Im Dezember des Jahres 2032 die normale Vorauszahlung.
Leute, die wenig Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dieselbe typischerweise in 4 Raten im März, Juni, September und Dezember.
Im nächsten Jahr 2033 machst Du dann die Steuererklärung für das Jahr 2032, vor deren Bescheid Du Dich nicht zu fürchten brauchst, denn die Vorauszahlungen für das Jahr 2032 hast Du ja bereits geleistet, da kann nicht mehr viel kommen. Auch zahlst Du laufende Vorauszahlungen im März, Juni, September und Dezember. Bei dieser zweiten Renten-Steuererklärung gilt der Prozentsatz noch, also bei Dir die 86%. Das heißt: Die vermutlichen Rentenerhöhungen vom 1.7.2031und 1.7.2032 umfaßt diese noch. Am Ende des ersten vollständigen Rentenjahres wird der Prozentsatz aber in einen individuellen Freibetrag umgewandelt. Den behältst Du dann Dein Leben lang.
In den folgenden Steuerbescheiden wird dann nicht mehr mit Prozenten gerechnet, sondern mit dem festen Freibetrag, was bedeutet, daß Rentenerhöhungen ab dann nicht mehr mit dem Prozentsatz besteuert werden, sondern voll.
Wenn Du während der Laufzeit der Rente von einer Teil- auf eine Vollrente wechselst, wird der Freibetrag angepaßt, und zwar so, als hättest Du diesen Rentengrad schon seit Anfang an gehabt.
Beispiel: Du beziehst ab 2031 eine Teilrente von 50%, stockst die dann aber mit 2035 zu einer Vollrente auf (Diese Vorgehensweise wäre nicht ratsam, sie dient hier nur als Beispiel). Mit dem Steuerbescheid 2032 wird nach dem ersten vollständigen Rentenjahr der Steuerfreibetrag festgelegt. Zwei Jahre später stockst Du von 50% auf 100% auf, also wird der Freibetrag im Verhältnis 100/50 angepaßt, im Beispiel also verdoppelt.
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Beispiel: Du beziehst ab 2031 eine Teilrente von 50%, stockst die dann aber mit 2035 zu einer Vollrente auf (Diese Vorgehensweise wäre nicht ratsam, sie dient hier nur als Beispiel). Mit dem Steuerbescheid 2032 wird nach dem ersten vollständigen Rentenjahr der Steuerfreibetrag festgelegt. Zwei Jahre später stockst Du von 50% auf 100% auf, also wird der Freibetrag im Verhältnis 100/50 angepaßt, im Beispiel also verdoppelt.
Danke erst einmal für die sehr ausführliche Antwort!
Was für eine Grund könnte es geben, für 2031 nicht eine Teilrente von 99,99% zu beantragen? Warum sollte ich da eine geringere Teilrente wählen wollen, wie in Deinem Beispiel 50%?
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Danke erst einmal für die sehr ausführliche Antwort!
Gern geschehen.
Was für eine Grund könnte es geben, für 2031 nicht eine Teilrente von 99,99% zu beantragen? Warum sollte ich da eine geringere Teilrente wählen wollen, wie in Deinem Beispiel 50%?
Eine Teilrente hat einen anderen Rechtsstatus als eine Vollrente (z.B. bezüglich Arbeitslosengeld und Krankengeld, aber auch bezüglich mancher Arbeitsverträge). Finanziell bringt eine 99,9%ige Teilrede nur wenige Cent weniger als eine Vollrente. Man hat also quasi das gleiche Geld bei anderem Rechtstatus. Das mag für manchen Rentner der Grund für eine formale Teilrente sein.
Der Prozentsatz einer Teilrente ist eine andere Frage. Ich habe die 50% nur deswegen genannt, damit der Unterschied der Zahlen größer ist, somit die Änderung des Freibetrags augenfälliger wird.