Fünftelregelung bei Abfindung - was zählt alles zu den Einkünften?

  • Hallo zusammen,


    ich erwarte dieses Jahr noch eine Abfindung.

    Um eine evtl. Fünftelregelung anzuwenden, hätte ich folgende Fragen.

    Zählt eine vermietete Ferienwohnung in Spanien, die dort schon besteuert wurde (aber in D noch einmal nachbesteuert wird) ebenfalls zu den Einkünften?

    Ich bin verheiratet, werden hier alle unsere Einkommen zusammengezählt?

    Wie ist es mit Aktiengewinnen aus?


    Ich besitze noch zwei weitere vermietete Wohnungen und würde entsprechend dieses Jahr noch Investitionen tätigen um das zu versteuernde Einkommen zu senken.


    Vielen Dank für Infos!

  • Kater.Ka 15. September 2025 um 15:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich erwarte dieses Jahr noch eine Abfindung.

    Um eine evtl. Fünftelregelung anzuwenden, hätte ich folgende Fragen.

    Zählt eine vermietete Ferienwohnung in Spanien, die dort schon besteuert wurde (aber in D noch einmal nachbesteuert wird) ebenfalls zu den Einkünften?

    Ja, das spielt aber keine Rolle.

    Du scheinst da einem Irrtum zu unterliegen: Die Fünftelregelung (so sie in Betracht kommt) gilt nur für die Abfindung. Alles andere wird normal besteuert.

    Man rechnet das so: Du erstellst Deine Steuererklärung ganz normal, aber ohne die Abfindung. Das ergibt einen bestimmten Steuerbetrag (1).

    Dann rechnest Du nochmal neu mit 20% der Abfindung und bekommst einen Steuerbetrag (2). Du errechnest die Differenz Steuerbetrag (2) minus Steuerbetrag (1) und bekommst so den Steuermehrbetrag, den 1/5 der Abfindung ausgelöst hat. Diesen verfünffachst Du, addierst ihn zum Steuerbetrag (1) und hast damit dann den Betrag der Steuer, den Du tatsächlich bezahlen mußt.

    Gerade für einen Besserverdiener bringt die Fünftelregelung weniger, als sich die meisten Leute von ihr erhoffen.

  • Vielleicht hatte ich mich nur falsch ausgedrückt.

    Natürlich gilt die Fünftelregelung nur für die Abfindung.

    Aber, um evtl. dieses Jahr noch Investitionen zu tätigen, müsste ich wissen, ob die Regelung sich überhaupt in meinem Fall lohnt, deshalb die Frage, was alles zu den Einkünften zählt.

  • deshalb die Frage, was alles zu den Einkünften zählt.

    Kurz und knapp:

    Alles, was am Ende in die Summe "zu versteuerndes Einkommen" läuft. Lediglich die Kapitalerträge dürften hier auf Grund der pauschalten Besteuerung außen vor sein.

    Wenn du es etwas genauer möchtest, dann findest du alle wichtigen Infos in §2 EStG:


    Disclaimer: Da ich kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden bin, handelt es sich um meine Laienmeinung.

  • OK, danke, dachte ich mir schon.

    Und, da meine Frau und ich steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wohl auch ihre Einkünfte mitgezählt. Dann lohnt sich die Fünftelregelung nicht wirklich.

  • Einzelveranlagung kann sich bei Verheirateten manchmal lohnen. Gerade bei Fünftelregelung oder anderen Einkünften unter Progressionsvorbehalt.

    Eine Steuersoftware rechnet aus, welche Veranlagungsart besser ist. Das ganze ist für Laien nicht intuitiv zu verstehen.

  • Bei Verheirateten (und gemeinsam veranlagten) greift der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 136.962 Euro. Je weiter ihr davon entfernt liegt, desto eher lohnt sich die Fünftelregelung.

    Außerdem könntet ihr über eine getrennte Veranlagung für das Jahr nachdenken, wenn ihr zusammen auch ohne die Abfindung bei den 137k Euro liegt und deine Frau ein zvE von deutlich über 68.481 Euro habt. Je weiter die alleine von den 68k entfernt bist, umso mehr rentiert sich dann wieder die Fünftelregelung.

  • Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt gemutmaßt, dass sich die Anwendung der Fünfteltegelung immer lohnt. Nur halt mit abnehmenden Grenznutzen. Liege ich da falsch?

    Grundsätzlich ja, der Grenznutzen kommt bei einem zvE von 68.481 Euro für einen Ledigen bzw. 136.962 Euro für Verheiratete bei Null an. Wenn das zvE also schon durch die normalen Einkünfte da angekommen ist, bringt auch die Fünftelregelung nichts mehr.

  • Du kannst Geld in die Rentenversicherung oder in einen Rürupvertrag einzahlen und unter bestimmten Vorraussetzungen Deine Krankenversicherung für 3 Jahre im Voraus zahlen.

    Das funktioniert auch, wenn Du es mit den Versicherungen Deines Eheparnters machst.

    Dann gibts es auch noch spezielle Steuersparmodelle, aber damit kenne ich mich nicht aus.

  • Du kannst Geld in die Rentenversicherung oder in einen Rürupvertrag einzahlen und unter bestimmten Voraussetzungen Deine Krankenversicherung für 3 Jahre im Voraus zahlen.

    Das funktioniert auch, wenn Du es mit den Versicherungen Deines Ehepartners machst.

    Dann gibts es auch noch spezielle Steuersparmodelle, aber damit kenne ich mich nicht aus.

    Geldausgaben, die man nur der Steuer wegen macht, können auch nach hinten losgehen. So mancher hat seinen Steuerspartrieb schon teuer bezahlt.

  • Bei der Fünftelregelung kann es aber durchaus vorkommen, dass wenn man z.B. 20.000 Euro in Rürup steckt, man beispielsweise 15.000 Euro Steuern sparen kann. Da ist es doch ein No-Brainer.

    Stimmt, das wäre ein No-Brainer: 75% Steuerersparnis.

    Kannst Du einen solchen Fall mal vorrechnen?

  • Bin auch mal gespannt auf das Beispiel.

    Die vor mehr als 25 Jahren entstandene Lücke ist geschlossen worden.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Bin auch mal gespannt auf das Beispiel.

    Die vor mehr als 25 Jahren entstandene Lücke ist geschlossen worden.

    Welche Lücke?

    Noch besser wäre es mehrere Nettotarife Rürups abzuschließen, die dann wegen einer Kleinbetragsrente abgefunden werden. Müssten so knapp 10k pro Vertrag sein, nach meiner Erinnerung.

    Naja das Prinzip bei der Fünftelregelung ist halt, möglichst wenig normales Einkommen in dem Jahr zu haben oder es mit Maßnahmen (Rürup, KV Vorauszahlung) etc., so weit wie möglich zu senken. Am besten ist man schon Rentner.

    Beispiel:

    Person X hat 20k Lohn und 100k Abfindung ermäßigt besteuert nach der Fünftelregelung

    Ohne Rürup 33,6k Steuern.

    Mit 20k in Rürup 12k Steuern.

    Je weiter man das normale Einkommen senken kann, umso größer wird die Wirkung. Hier haben also 20k in Rürup zu 21,6k weniger Steuern geführt.

  • Bei der Fünftelregelung kann es aber durchaus vorkommen, dass wenn man z.B. 20.000 Euro in Rürup steckt, man beispielsweise 15.000 Euro Steuern sparen kann. Da ist es doch ein No-Brainer.

    Kannst Du einen solchen Fall mal vorrechnen?

    Person X hat 20k Lohn und 100k Abfindung ermäßigt besteuert nach der Fünftelregelung

    Ohne Rürup 33,6k Steuern.
    Mit 20k in Rürup 12k Steuern.

    Ob ein solches Beispiel realistisch ist, mag jeder selbst beurteilen.

    Du nimmst ein Beispiel aus dem Jahr 2021 an (warum eigentlich keine aktuellen Zahlen?). Der Betreffende zahlte keine Krankenversicherungsbeiträge (was sonst alle taten, ist steuerlich absetzbar), hatte gerade mal 20 T€ zu versteuerndes Einkommen, das Du mit der Zahlung an die Rürup-Versicherung praktisch auf 0 drücktest (na ja: 564 blieben übrig). Somit kam mit der Fünftelregelung praktisch fünfmal der steuerfreie Grundbetrag zum Einsatz. So zahlte der Mensch für seine 100 T€ Abfindung im Jahr 2021 gerade mal 12% Steuer.

    Versteuerte er erstmal die 20 T€ Lohn (was ja auch nicht viel Steuer kostete) und setzte dort dann die 100 T€ Abfindung obendrauf, zahlte er für die Abfindung 33,5% Steuer (und Soli).

    Das macht freilich einen mächtigen Unterschied, aber wer hatte diese Randbedingungen?