Fünftelregelung bei Abfindung - was zählt alles zu den Einkünften?

  • Hallo zusammen,


    ich erwarte dieses Jahr noch eine Abfindung.

    Um eine evtl. Fünftelregelung anzuwenden, hätte ich folgende Fragen.

    Zählt eine vermietete Ferienwohnung in Spanien, die dort schon besteuert wurde (aber in D noch einmal nachbesteuert wird) ebenfalls zu den Einkünften?

    Ich bin verheiratet, werden hier alle unsere Einkommen zusammengezählt?

    Wie ist es mit Aktiengewinnen aus?


    Ich besitze noch zwei weitere vermietete Wohnungen und würde entsprechend dieses Jahr noch Investitionen tätigen um das zu versteuernde Einkommen zu senken.


    Vielen Dank für Infos!

  • Kater.Ka 15. September 2025 um 15:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich erwarte dieses Jahr noch eine Abfindung.

    Um eine evtl. Fünftelregelung anzuwenden, hätte ich folgende Fragen.

    Zählt eine vermietete Ferienwohnung in Spanien, die dort schon besteuert wurde (aber in D noch einmal nachbesteuert wird) ebenfalls zu den Einkünften?

    Ja, das spielt aber keine Rolle.

    Du scheinst da einem Irrtum zu unterliegen: Die Fünftelregelung (so sie in Betracht kommt) gilt nur für die Abfindung. Alles andere wird normal besteuert.

    Man rechnet das so: Du erstellst Deine Steuererklärung ganz normal, aber ohne die Abfindung. Das ergibt einen bestimmten Steuerbetrag (1).

    Dann rechnest Du nochmal neu mit 20% der Abfindung und bekommst einen Steuerbetrag (2). Du errechnest die Differenz Steuerbetrag (2) minus Steuerbetrag (1) und bekommst so den Steuermehrbetrag, den 1/5 der Abfindung ausgelöst hat. Diesen verfünffachst Du, addierst ihn zum Steuerbetrag (1) und hast damit dann den Betrag der Steuer, den Du tatsächlich bezahlen mußt.

    Gerade für einen Besserverdiener bringt die Fünftelregelung weniger, als sich die meisten Leute von ihr erhoffen.

  • Vielleicht hatte ich mich nur falsch ausgedrückt.

    Natürlich gilt die Fünftelregelung nur für die Abfindung.

    Aber, um evtl. dieses Jahr noch Investitionen zu tätigen, müsste ich wissen, ob die Regelung sich überhaupt in meinem Fall lohnt, deshalb die Frage, was alles zu den Einkünften zählt.

  • deshalb die Frage, was alles zu den Einkünften zählt.

    Kurz und knapp:

    Alles, was am Ende in die Summe "zu versteuerndes Einkommen" läuft. Lediglich die Kapitalerträge dürften hier auf Grund der pauschalten Besteuerung außen vor sein.

    Wenn du es etwas genauer möchtest, dann findest du alle wichtigen Infos in §2 EStG:


    Disclaimer: Da ich kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden bin, handelt es sich um meine Laienmeinung.

  • OK, danke, dachte ich mir schon.

    Und, da meine Frau und ich steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wohl auch ihre Einkünfte mitgezählt. Dann lohnt sich die Fünftelregelung nicht wirklich.

  • Einzelveranlagung kann sich bei Verheirateten manchmal lohnen. Gerade bei Fünftelregelung oder anderen Einkünften unter Progressionsvorbehalt.

    Eine Steuersoftware rechnet aus, welche Veranlagungsart besser ist. Das ganze ist für Laien nicht intuitiv zu verstehen.

  • Bei Verheirateten (und gemeinsam veranlagten) greift der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 136.962 Euro. Je weiter ihr davon entfernt liegt, desto eher lohnt sich die Fünftelregelung.

    Außerdem könntet ihr über eine getrennte Veranlagung für das Jahr nachdenken, wenn ihr zusammen auch ohne die Abfindung bei den 137k Euro liegt und deine Frau ein zvE von deutlich über 68.481 Euro habt. Je weiter die alleine von den 68k entfernt bist, umso mehr rentiert sich dann wieder die Fünftelregelung.

  • Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt gemutmaßt, dass sich die Anwendung der Fünfteltegelung immer lohnt. Nur halt mit abnehmenden Grenznutzen. Liege ich da falsch?

    Grundsätzlich ja, der Grenznutzen kommt bei einem zvE von 68.481 Euro für einen Ledigen bzw. 136.962 Euro für Verheiratete bei Null an. Wenn das zvE also schon durch die normalen Einkünfte da angekommen ist, bringt auch die Fünftelregelung nichts mehr.

  • Du kannst Geld in die Rentenversicherung oder in einen Rürupvertrag einzahlen und unter bestimmten Vorraussetzungen Deine Krankenversicherung für 3 Jahre im Voraus zahlen.

    Das funktioniert auch, wenn Du es mit den Versicherungen Deines Eheparnters machst.

    Dann gibts es auch noch spezielle Steuersparmodelle, aber damit kenne ich mich nicht aus.

  • Du kannst Geld in die Rentenversicherung oder in einen Rürupvertrag einzahlen und unter bestimmten Voraussetzungen Deine Krankenversicherung für 3 Jahre im Voraus zahlen.

    Das funktioniert auch, wenn Du es mit den Versicherungen Deines Ehepartners machst.

    Dann gibts es auch noch spezielle Steuersparmodelle, aber damit kenne ich mich nicht aus.

    Geldausgaben, die man nur der Steuer wegen macht, können auch nach hinten losgehen. So mancher hat seinen Steuerspartrieb schon teuer bezahlt.