Wohn-Riester Vertrag kündigen oder wechseln?

  • Hallo zusammen,

    ich bin froh, dass es dieses Forum gibt und dass ich mich hier angemeldet habe 😊. Ich habe schon gesehen, dass viele Fragen hier ganz toll beantwortet wurden. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn die eine oder der andere auch zu meinem Fall eine Einschätzung geben könnte.

    Meine Situation:

    • Seit 2012 habe ich einen Riester-Vertrag, immer die Jahresgrundzulage erhalten.
    • Aktueller Stand im Vertrag: ca. 25.600 €.
    • Den Vertrag habe ich 2018 im Zuge des Erwerbs einer Immobilie in einen Wohn-Riester umwandeln lassen (Anbieter: LBS). Das war damals glaube ich vernünftig, weil ich mir so günstige Zinsen gesichert habe – aktuell liegt der Zinssatz bei nur 2,0 %. Der Wohn-Riester hätte das Annuitätendarlehen nach Ende der Zinsbindung (15 Jahre) abgelöst.
    • Nun werde ich die Immobilie aber verkaufen (neue Lebenssituation, neue Partnerschaft).
    • Ich habe nicht vor, eine weitere Immobilie zu kaufen, da ich gemerkt habe, dass das für mich nicht das richtige Lebensziel ist: zu viel Arbeit, zu viel Stress mit Handwerkern, zu wenig Lebensfreude.

    Problem:

    • Mein Wohn-Riester ist mit 0,1 % verzinst und somit sehr unattraktiv.
    • Ich habe monatlich 163 € eingezahlt.
    • Kinderzulagen habe ich bisher nicht bekommen, da das Kindergeld auf die Ex-Partnerin lief. Eine rückwirkende Beantragung ist leider nicht möglich.
    • Ich könnte aber ab diesem Jahr noch ändern, dass das Kindergeld auf mich läuft – sodass ich dann ab 2025 Kinderzulagen erhalten könnte.

    Meine Fragen:

    1. Was passiert mit meinem Wohn-Riester, wenn ich die Immobilie jetzt verkaufe und keine neue anschaffe?
    2. Macht es Sinn, den Vertrag zu behalten und in ein anderes Produkt zu wechseln, z. B.
      • Alte Leipziger HFR50
      • Continentale RiesterRente Invest Garant (soweit ich weiß, beides ETF-Riester-Nettopolicen)?
    3. Oder würdet ihr an meiner Stelle eher den Vertrag kündigen, die steuerlichen Vorteile + Zulagen zurückzahlen und das verbleibende Kapital in meinen bestehenden ETF-Sparplan (klassisch 70/30 bei TR) investieren?

    Rahmendaten:

    • Ich bin 41 Jahre alt.
    • Beamter.
    • Renteneintritt mit 67 Jahren realistisch.

    Ich bin wirklich hin- und hergerissen und würde mich sehr freuen, eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu zu hören.

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Stephan

  • Kater.Ka 30. September 2025 um 19:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,

    Schade, dass leider mir keiner mit seinen Erfahrungen bis jetzt weiterhelfen konnte. Ich möchte betonen, dass ich darauf auch kein Anspruch, aber vielleicht hat ja jemand von euch eine ähnlich Situation erlebt und kann kurz erklären, was er gemacht hat. Meine Tendenz geht zur Zeit dahin, eher die RiesterRente durch Wechsel zur Alten Leipziger HFR50 weiterlaufen zu lassen. Ich bin aber auch bereit den Vertrag zu kündigen und das Geld in mein ETF Portfolio zu investieren. Ihr merkt…ich bin doch sehr unschlüssig. Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp für mich.

  • Hallo,

    ich bin froh, dass es dieses Forum gibt und dass ich mich hier angemeldet habe 😊. Ich habe schon gesehen, dass viele Fragen hier ganz toll beantwortet wurden. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn die eine oder der andere auch zu meinem Fall eine Einschätzung geben könnte. Den Beitrag hatte ich am Dienstag im Unterforum Altersvorsorge schon veröffentlicht, leider bis jetzt ohne Antwort. Weil das Thema auch zur Geldanlage passt, veröffentliche ich den Beitrag nochmal hier. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

    Meine Situation:

    • Seit 2012 habe ich einen Riester-Vertrag, immer die Jahresgrundzulage erhalten.
    • Aktueller Stand im Vertrag: ca. 25.600 €.
    • Den Vertrag habe ich 2018 im Zuge des Erwerbs einer Immobilie in einen Wohn-Riesterumwandeln lassen (Anbieter: LBS). Das war damals glaube ich vernünftig, weil ich mir so günstige Zinsen gesichert habe – aktuell liegt der Zinssatz bei nur 2,0 %. Der Wohn-Riester hätte das Annuitätendarlehen nach Ende der Zinsbindung (15 Jahre) abgelöst.
    • Nun werde ich die Immobilie aber verkaufen (neue Lebenssituation, neue Partnerschaft).
    • Ich habe nicht vor, eine weitere Immobilie zu kaufen, da ich gemerkt habe, dass das für mich nicht das richtige Lebensziel ist: zu viel Arbeit, zu viel Stress mit Handwerkern, zu wenig Lebensfreude.

    Problem:

    • Mein Wohn-Riester ist mit 0,1 % verzinst und somit sehr unattraktiv.
    • Ich habe monatlich 163 € eingezahlt.
    • Kinderzulagen habe ich bisher nicht bekommen, da das Kindergeld auf die Ex-Partnerin lief. Eine rückwirkende Beantragung ist leider nicht möglich.
    • Ich könnte aber ab diesem Jahr noch ändern, dass das Kindergeld auf mich läuft – sodass ich dann ab 2025 Kinderzulagen erhalten könnte.

    Meine Fragen:

    1. Was passiert mit meinem Wohn-Riester, wenn ich die Immobilie jetzt verkaufe und keine neue anschaffe?
    2. Macht es Sinn, den Vertrag zu behalten und in ein anderes Produkt zu wechseln, z. B.
      • Alte Leipziger HFR50
      • Continentale RiesterRente Invest Garant (soweit ich weiß, beides ETF-Riester-Nettopolicen)?
    3. Oder würdet ihr an meiner Stelle eher den Vertrag kündigen, die steuerlichen Vorteile + Zulagen zurückzahlen und das verbleibende Kapital in meinen bestehenden ETF-Sparplan (klassisch 70/30 bei TR) investieren?

    Rahmendaten:

    • Ich bin 41 Jahre alt.
    • Beamter.
    • Renteneintritt mit 67 Jahren realistisch.

    Ich bin wirklich hin- und hergerissen und würde mich sehr freuen, eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu zu hören.

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Stephan

    1. Was passiert mit meinem Wohn-Riester, wenn ich die Immobilie jetzt verkaufe und keine neue anschaffe?

    Ich hätte vermutet: Nichts. Der Wohn-Riester läuft weiter, aber du kannst ihn nicht nutzen. Das ist m.E. die schlechteste aller Varianten. (In anderern Situationen bin ich nicht so negativ gegenüber Wohn-Riester eingestellt, aber du bist halt in deiner Situation).

    Ich bin kein Riester-Experte und auch nicht in deiner Situation oder einer ähnlichen. Aber Beamter hört sich jetzt ehrlich gesagt nicht nach Geringverdiener an - und beim Kindergeld konnte ich jetzt nicht rauslesen um wie viele Kinder es sich handelt. Wenn es nur ein Kind wäre, würde ich der Finanztip-Aussage vertrauen und den Vertrag (ersatzlos) kündigen:

    Zitat

    Wegen der speziellen Förderung eignet sich Riestern nur noch für Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern.

    Riester-Rente
    Diese Riester-Rente passt zu Dir
    www.finanztip.de
  • Warum hast du deine Anfrage doppelt reingestellt?

    stkolle
    30. September 2025 um 18:52
  • Warum hast du deine Anfrage doppelt reingestellt?

    stkolle
    30. September 2025 um 18:52

    Das sind die berühmten Doppelpostereien. Wäre Aufgabe eventuell der Mods das zusammenzuführen bzw. zu löschen.

  • Hallo, sorry für den doppelten Post. Der ist deshalb entstanden, weil ich hoffte eine Antwort im Unterforum Geldanlage zu bekommen. Im Prinzip passt ja mein Fall in beide Foren.

    Danke an euch, dass ihr mir geantwortet habt.

    Noch ergänzend ein zwei Infos: ich habe einen Sohn, es ist noch ein zweites Kind geplant. Eine Immobilie soll nicht gekauft werden, meine aktuelle wird dieses Jahr noch verkauft.

    Im Prinzip stellt sich für mich die Frage: würdet ihr die RiesterRente mit allen Kosten bei einem anderen Anbieter mit ETFs weiterlaufen lassen, um das Langlebigkeitsrisiko abzumildern und die Zuschüsse mitzunehmen oder würdet ihr die RiesterRente kündigen und das Geld in das Portfolio investieren (Anlagehorizont ist ja noch recht lang (27 Jahre) und mehr Rendite mitnehmen bzw. Den Zinseszinseffekt verstärken?

    vielen Dank schon im voraus für eure Antworten

  • würdet ihr die RiesterRente mit allen Kosten bei einem anderen Anbieter mit ETFs weiterlaufen lassen, um das Langlebigkeitsrisiko abzumildern

    Erster bescheidener Hinweis: um dieses „Langlebigkeitsrisiko“ (wo hast du dir diesen Begriff aufgeschnappt?) brauchst du keinen Riestervertrag.

  • Dieser Begriff, der meiner Meinung nach dyphemistisch ist, habe ich aus den passenden Videos von Finanztip bzw. Finanzfluss und Versicherungen mit Kopf. @ tomarcy: würdest du dann eher Vermögen mit einem ETF Sparplan aufbauen und dieses dir in der Rente ausschütten lassen?

  • Warum hast du deine Anfrage doppelt reingestellt?

    Ganz einfach: Weil er ungeduldig war. Und die Moderation hat darauf ungeeignet reagiert. Sinnvoll wäre gewesen, die Doppelanfrage einfach zu entsorgen (bzw. sie gleich garnicht freizugeben) und nicht, sie mit allen Meta-Postings in einen Thread zusammenzukippen, der dadurch ziemlich unübersichtlich wird.

    • Seit 2012 habe ich einen Riester-Vertrag, immer die Jahresgrundzulage erhalten.
    • Den Vertrag habe ich 2018 im Zuge des Erwerbs einer Immobilie in einen Wohn-Riester umwandeln lassen (Anbieter: LBS). Das war damals glaube ich vernünftig, weil ich mir so günstige Zinsen gesichert habe – aktuell liegt der Zinssatz bei nur 2,0 %. Der Wohn-Riester hätte das Annuitätendarlehen nach Ende der Zinsbindung (15 Jahre) abgelöst.

    Du hattest seit 2012 wohl einen der üblichen schlechten Riesterverträge, für den Du keinerlei Zuschuß bekommen hast, denn der Steuervorteil war höher als die Grundzulage, die Du zwar bekommen hast, die aber vom Steuervorteil abgezogen wurde. In den meisten Fällen ist ein Riestervertrag schlicht ein Sparvertrag mit nachgelagerter Besteuerung. (Fast) nur wenn Kinder dazukommen (vorzugsweise im Plural!) kommt effektiv Staatsknete über den Tisch, vorzugsweise bei Niedrig- und Nichtverdienern.

    Diesen Vertrag hast Du 2018 aufgelöst und in einen Bausparvertrag umgesetzt. Der Finanzprodukteverkäufer hat sich sehr über seine erneute Provision gefreut. Du hast also einen schlechten Vertrag gegen einen katastrophalen Vertrag getauscht und dafür sogar noch tief in die Tasche gegriffen. Das war damals selbst unter den damaligen Bedingungen (Immobilienwunsch) eine ungünstige Entscheidung. Man hat Dich mit der üblichen Masche gefangen, daß Du nach Ende der Zinsbindung des Hauptdarlehens besonders günstige Zinsen bekommen würdest. Dieses Argument ist regelmäßig Käufermanipulation.

    Ein Wohn-Riester ist der Bausparvertrag übrigens nicht.

    Nun werde ich die Immobilie aber verkaufen (neue Lebenssituation, neue Partnerschaft). Ich habe nicht vor, eine weitere Immobilie zu kaufen, da ich gemerkt habe, dass das für mich nicht das richtige Lebensziel ist: zu viel Arbeit, zu viel Stress mit Handwerkern, zu wenig Lebensfreude.

    Problem:

    • Mein Wohn-Riester ist mit 0,1 % verzinst und somit sehr unattraktiv.
    • Kinderzulagen habe ich bisher nicht bekommen, da das Kindergeld auf die Ex-Partnerin lief. Eine rückwirkende Beantragung ist leider nicht möglich.
    • Ich könnte aber ab diesem Jahr noch ändern, dass das Kindergeld auf mich läuft – sodass ich dann ab 2025 Kinderzulagen erhalten könnte.
    1. Was passiert mit meinem Wohn-Riester, wenn ich die Immobilie jetzt verkaufe und keine neue anschaffe?
    2. Macht es Sinn, den Vertrag zu behalten
    3. Oder würdet ihr an meiner Stelle eher den Vertrag kündigen, die steuerlichen Vorteile + Zulagen zurückzahlen und das verbleibende Kapital in meinen bestehenden ETF-Sparplan (klassisch 70/30 bei TR) investieren?
    • Ich bin 41 Jahre alt.
    • Beamter.
    • Renteneintritt mit 67 Jahren realistisch.

    Deine Ehe ist geplatzt, das Haus wird verkauft, eine Scheidung hat eine Reihe von Konsequenzen, emotionale und finanzielle. Das ist aber nur am Rande Thema hier. Ich möchte Dir wünschen, daß die Ehe ohne Rosenkrieg zu Ende geht, denn der kostet nur Geld und Streß. Wenn Du Beamter bist und Deine Ex nicht, ist es prinzipiell günstig, die Kinder auf Dich zu schreiben, weil Du für sie nicht nur Kindergeld bekommst, sondern nennenswert mehr Gehalt. Dieser Mehrertrag sollte dann aber zwischen den Ex-Eheleuten fair aufgeteilt werden. Das dürfte mehr bringen als die Riester-Kinder-Zulagen.

    Da Du keinen Wohn-Riester hast, spielen auch Probleme bei der vorzeitigen Auflösung eines solchen keine Rolle. Du hast lediglich diesen Bausparvertrag an der Backe, der schon bei seinem Abschluß eine katastrophale Lösung war, es jetzt noch ist und es voraussichtlich immer bleiben wird. Mit diesem Vertrag sparst Du Dich einfach nur arm.

    Ich halte von Riesterverträgen allgemein nichts, die Staatsknete ist in erster Linie eine Subvention der Finanzbranche. Nur in Ausnahmefällen ist ein Riestervertrag für den Kunden eine lohnende Angelegenheit. Du bist aber kein solcher Ausnahmefall.

    Es passiert also nichts Spezielles mit dem Bausparvertrag, wenn Du die Immobilie verkaufst. Das darin gebundene Geld liegt einfach nur weiter zinslos herum und wird weniger, weil die Bausparkasse laufend ihre Vergütung davon abzwackt.

    Ich hätte den Vertrag nicht abgeschlossen. Von der Tendenz würde ich mich jetzt von ihm lösen. Es bleibt durchzurechnen, ob Du nun wieder die Pferde wechselst (sprich: einen neuen Riestervertrag kostenpflichtig abschließt und das Kapital übertragen läßt) oder einen Strich ziehst, das Geld herausholst und es privat anlegst. Was hier für Dich finanziell günstiger ist, kann ich ohne Zahlen nicht ermessen. Dazu kommt eine psychologische Komponente: Ich lege mein Geld lieber in eigener Verantwortung an, als daß ich mich von anderen am Händchen nehmen lasse.

    Es ist eine Richtungsentscheidung, ob man sein Geld in festverzinsliche Papiere oder in Aktien anlegt (Mischungen sind möglich). Diese Entscheidung ist individuell, man kann sie nicht in die Kategorie richtig oder falsch fassen. Wenn Du Dein anderes Geld vorzugsweise in Aktien anlegst, könnte man daraus schließen, daß Du auch in einem Riestervertrag lieber Aktien hättest als Renten. Solche Verträge gibt es prinzipiell, aber selbst diese schichten zu einem Zeitpunkt, den Du als Anleger nicht im Griff hast, in Renten um. Dazu kommt halt immer die Zwangsverrentung mit für den Anleger ungünstigen Parametern: Der Anleger ist in der Leistungsphase nicht frei, mit seinem Geld nach eigenen Vorstellungen zu verfahren.

    Für mich wäre ein Riestervertrag nichts - aber man kann doch die schöne Zulage nicht verfallen lassen ...

    :)

  • Wenn Du Beamter bist und Deine Ex nicht, ist es prinzipiell günstig, die Kinder auf Dich zu schreiben, weil Du für sie nicht nur Kindergeld bekommst, sondern nennenswert mehr Gehalt. Dieser Mehrertrag sollte dann aber zwischen den Ex-Eheleuten fair aufgeteilt werden.

    Ich würde bei diesem Tipp wirklich vorsichtig sein – das klingt zwar auf den ersten Blick clever, ist aber rechtlich nicht möglich und kann im schlimmsten Fall sogar Ärger bringen.

    Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 64 Abs. 2 EStG) steht das Kindergeld immer dem Elternteil zu, bei dem das Kind tatsächlich lebt. Wenn die Kinder also bei der Mutter wohnen, kann das Kindergeld nicht einfach auf den Vater „umgeschrieben“ werden – selbst wenn beide sich einig sind. Die Familienkasse darf das Geld nur an die rechtlich berechtigte Person auszahlen.

    Auch eine Vereinbarung wie „der Vater bekommt das Kindergeld und leitet es weiter“ funktioniert nicht. Solche Absprachen sind nicht zulässig, weil sie dem Sinn des Kindergeldrechts widersprechen. Würde die Familienkasse oder die Bezügestelle davon erfahren, könnte das als unberechtigter Leistungsbezug gewertet werden – mit Rückforderungen oder sogar disziplinarischen Konsequenzen beim Beamten.

    Hinzu kommt: Der kinderbezogene Familienzuschlag beim Beamtengehalt (§ 40 BBesG) ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.
    Nur wer selbst Kindergeld erhält oder kindergeldberechtigt wäre, darf auch den Zuschlag bekommen.
    Lebt das Kind also bei der Mutter, bekommt der Vater weder Kindergeld noch den Zuschlag, egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht.

    Kurz gesagt:
    Diese Idee „Kinder auf den Beamten schreiben, damit er mehr Gehalt bekommt“ geht rechtlich nicht. Wenn die Mutter nicht Beamtin ist, wirkt es auf den ersten Blick attraktiv, aber es ist keine legale oder haltbare Lösung.
    Wenn man das Geld zwischen den Eltern fair verteilen will, sollte man das lieber über Unterhalt oder private Absprachen regeln – aber nicht über eine falsche Kindergeldmeldung.

  • Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 64 Abs. 2 EStG) steht das Kindergeld immer dem Elternteil zu, bei dem das Kind tatsächlich lebt. Wenn die Kinder also bei der Mutter wohnen, kann das Kindergeld nicht einfach auf den Vater „umgeschrieben“ werden – selbst wenn beide sich einig sind. Die Familienkasse darf das Geld nur an die rechtlich berechtigte Person auszahlen.

    Eben drum steht oben ja, daß dies prinzipiell günstig ist.

    Wissen wir, wo das Kind lebt (oder zukünftig leben soll)? Nein, wir wissen es nicht.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wo Kinder nach einer Scheidung leben. Anspruch auf Kindergeld etc. hat der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend wohnen. Bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) haben die Eltern ein Wahlrecht, wer von beiden das Kindergeld bezieht.

    Diese Möglichkeit ist sicher nicht in jedem Fall gegeben, aber wenn sie gegeben ist, dann dürfen Eltern durchaus die finanziell günstigere Lösung wählen, müssen sich darüber aber halt einig sein (oder werden).

    PS: In diesem Thread geht es um einen Riester-Vertrag, nicht um finanzielle Verhältnisse nach einer Scheidung.