Abfindung in welchem jähr und wie auf Steuer angeben?

  • Hallo zusammen,

    Ich soll demnächst eine Abfindung (firma macht zu) in einer Abfindungshöhe von 40.000 oder 70.0000 oder 120.000 oder 150.000 bekommen der Termin ist in 8 Tagen und ich möchte vorbereitet sein. Da ich keinen Steuerberater finden konnte der vor November zeit hat und ich auch nicht weis ob der gut mit Abfindungen beraten kann frage ich hier mal nach.


    Bis 05.2025 habe ich Arbeitslosengeld erhalten

    Aktuell Private BU Monatliches Einkommen 1000€

    Einkommen durch arbeit 0€ in 2025


    In 2025 lohnkosten von ca 1800€

    In 2026 lohnkosten von ca 500€ (derzeit geplant)

    Evtl wird in 2026 die Erwerbsminderungsrente anerkannt und dann wird das auch rückwirkend ausgezahlt


    Derzeit seit 05.2025 selbst krankenversichert (mit dem Hinweis das Erwerbsminderungsrente beantragt wurde)


    In welches Jahr sollte ich die Abfindung legen? Egal wie hoch die ist oder spielt das auch eine Rolle ? 25 oder 26?

    Wie sollte ich die Abfindung später bei der Steuer angeben gilt hier immer die 1/5 Regel oder kommt das auf die höhe an ?


    Evtl eine zusätzliche frage ( aber könnte für den fall eine rolle spielen)


    Zusätzlich ist der plan ne große Menge Ackerland zu kaufen und das zu verpachten Einnahmen jährlich noch nicht klar.

    Dieser landkauf im jahr 2025 oder 2026 machen ?


    Danke schon mal

    Grüße

  • Kater.Ka 5. Oktober 2025 um 11:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Was meinst Du mit den Lohnkosten? Bist Du Arbeitgeber?


    Zur Steuer kann ich nicht viel sagen, aber wenn die Pacht steuerlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betrachtet wird, dann wird sie im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

  • Wie sollte ich die Abfindung später bei der Steuer angeben gilt hier immer die 1/5 Regel oder kommt das auf die höhe an ?

    Das macht das Finanzamt nach der Einkommenssteuererklärung automatisch.
    Wenn du das Geld in 2025 bekommst, kannst du dann mit der Einkommensteuererklärung für 2025 dann schnell für die komplette, zeitnahe Schlussabrechnung sorgen.

  • Ich soll demnächst eine Abfindung ... von 40.000 oder 70.0000 oder 120.000 oder 150.000 bekommen (Firma macht zu). Der Termin ist in 8 Tagen und ich möchte vorbereitet sein.

    Was für ein Termin ist in 8 Tagen?

    Da ich keinen Steuerberater finden konnte, der vor November Zeit hat, und ich auch nicht weiß, ob der gut mit Abfindungen beraten kann, frage ich hier mal nach.

    40 T€ bis 150 T€ ist a) eine Menge Geld und b) eine ganz schöne Spanne.

    Ich würde mir einen Arbeitsrechtler zur Seite holen. Das dürfte gut investiertes Geld sein.

    Was hat das alles mit Deiner eventuellen Abfindung zu tun?

    Ich kann mit Deinen Angaben nichts Rechtes anfangen.

    Wer Arbeitslosengeld bekommt, hat seinen Arbeitsplatz bereits verloren, wird dann aber keine Abfindung mehr bekommen. Hast Du vielleicht Krankengeld bekommen? Die Spanne der Abfindung, die Du nennst, erscheint mir ungewöhnlich groß. Ich kann mir das eigentlich nicht nicht vorstellen. Der Termin, den Du nennst, könnte ein Termin zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sein. Bei diesem Termin geht es für Dich um sehr viel Geld. Alles andere, was Du nennst, ist im Vergleich zu dem völlig unerheblich.

    Ich kann Dir nur dringend raten, umgehend (also morgen!) einen Anwalt für Arbeitsrecht zu mandatieren. Deine Darstellung ist völlig durcheinander und nicht im Ansatz vollständig. Von uns hier kann keiner Deine Situation einschätzen, und für das übliche Spiel "Ich-lasse-mir-jede-Einzelheit-einzeln-aus-der-Nase-ziehen" hast Du keine Zeit.

  • Ein Tipp noch (auch wenn ich angesichts des Faktendschungels ebenso ratlos dastehe wie meine Vorredner): wenn eine Firma Dir eine Abfindung anbietet, ist dies primär fair für die Firma. Ein Anwalt kann Dir helfen, eine für Dich faire Lösung herauszuhandeln. Gehe aber bitte zu einem renommierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, alles andere taugt nichts.

  • Hallo ernst

    ich hab alles angegeben was ich für relevant hielt... wenn ich mich auskennen würde hätte ich hier nicht nachgefragt. Ein spiel will ich definitiv nicht spielen...

    Die Geldspanne ist genau so richtig und einen Arbeitsrechtler benötige ich dazu nicht.

    und ich hab arbeitslosen Gendarmen bekommen obwohl ich angestellt bin... Jemand der vom fach ist und sich auskennt weis dass so läuft wenn man sehr lange krank ist.

    trotzdem danke für deinen Antwort

  • Jetzt mal im Ernst (sorry, den Wortwitz konnte ich mir nicht verkneifen): man mag einem Shitstorm ausgesetzt sein, wenn man hier auf Rechtschreibfehler hinweist, aber was Du, ernst88, hier ablieferst zeugt von wenig Respekt vor den Leuten, von den Du Dir Hilfe erhoffst.

    Auf das Ursprungsposting mit all den Inkonsistenzen möchte ich jetzt gar nicht eingehen, aber wenn Du eine Antwort von Achim Weiss erhältst, wo schon anhand der Länge und auch des Inhalts klar ist, dass sich dieser viel Mühe und Zeit für Dich genommen hat, und ihn dann mit "Hallo ernst" anzusprechen, da fehlt mir jedes Verständnis.

    Groß- und Kleinschreibung - geschenkt! Grammatik - überbewertet!

    Was um Himmels Willen sind "arbeitslosen Gendarmen"?

    Es macht wenig Spaß, auf solche Beiträge zu antworten, wenn man sich permanent im Ratemodus befindet. Mein Vorschlag: versetze Dich mal in die Lage eines Forenteilenhmers, der Dich nicht kennt, der Dir zwar gerne helfen möchte, dieses aber nun kann, wenn er ein halbwegs klares Bild Deiner Situation hat...das könnte helfen.

  • Was um Himmels Willen sind "arbeitslosen Gendarmen"?

    Ich vermute mal, dass er schon so lange krank geschrieben ist, dass er schon aus dem krankengeld-Bezug raus ist. Dann ist er offiziell zwar noch angestellt, bekommt aber weder Gehalt noch Krankengeld, sondern Arbeitslosengeld.

    Passt ja auch dazu, wenn er schreibt, er habe Erwerbsminderungsrente beantragt und seine BU zahlt momentan aus.

    Aber das macht die Höhe und die Spanne der Abfindung noch fragwürdiger.
    Welcher AG zahlt jemandem eine so hohe Abfindung, wenn derjenige im Krankenstand und ausgesteuert ist? Aus Sicht eines AG ist das doch völlig gaga. Aber gut, es kotzen auch Pferde vor die Apotheke.

  • Aber du hast auch noch Mietwohnungen, oder?

    Sinnlose Spekulationen, keine vernünftigen Auskünfte. Es könnte sich natürlich um einen Schwerbehinderten handeln… oder irgendwelche Begleiterscheinungen, die wir nicht kennen. Die Spannbreite stammt auf jeden Fall direkt aus dem Paulaner Biergarten.