Co2 Abgabe Vermieter | Ölheizung, Mietshaus

  • Hallo Zusammen,

    ich stehe vor einer Thematik, bei der bisher noch KEINER weiterhelfen konnte:

    Wir wohnen in einem Reihenendhaus zur Miete. Beheizt wird mit Heizöl, wir beschaffen das Heizöl autark und bezhalen es auch direkt. Es findet seitens Vermieter keine Nebenkostenabrechnung statt.


    Nach meinem Stand sind Vermieter verpflichtet einen gewissen Anteil des CO2 Preises zu übernehmen. Aber wie soll ich meinen Ausstoss berechnen? Wir kaufen ca. alle 1,5 Jahre Heizöl und füllen unseren Tank auf, ich kann aber meinen Verbrauch nicht genau beziffern.


    Wie kann ich meinem Vermieter das Thema in Rechnung stellen?


    Danke!

  • Kater.Ka 24. Oktober 2025 um 09:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir kaufen ca. alle 1,5 Jahre Heizöl und füllen unseren Tank auf, ich kann aber meinen Verbrauch nicht genau beziffern.

    Warum nicht? (Anfangsbestand und Liefermenge) - Endbestand = Jahresverbrauch am Ende eines Abrechnungszeitraums.

    Auf der Heizölrechnung ist der CO2-Preis oder die Brennstoffemissionskosten ausgewiesen. Und idealerweise kennt man noch die Werte vom Energieausweis.

    Du musst dich mit deinem Vermieter auf die Verbrauchsperiode einigen und dann kannst du auf Basis der Brennstoffrechnung deinen Anteil berechnen.

  • Leider ist die die Beziehung zum Vermieter eher schwierig. Kann man einen Standard-Abrechnungszeitraum vorgeben?

    Und du schreibst "...und dann kannst du auf Basis der Brennstoffrechnung deinen Anteil berechnen."
    Meinen Anteil habe ich doch bereits durch den Heizölkauf abgegolten, oder? Meinst du den Anteil des Vermieters?

  • Leider ist die die Beziehung zum Vermieter eher schwierig. Kann man einen Standard-Abrechnungszeitraum vorgeben?

    Berechne mal in Euro und Cent, was diese Erstattung bei Dir ausmachen würde.

    Und dann überlegst Du Dir, ob es wohl sinnvoll ist, diesen Betrag bei Deinem Vermieter einzuheben (zu dem Du ja ein eher schwieriges Verhältnis hast).

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß es in Deinem Fall schlau ist, die Chose einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

  • Nach meinem Stand sind Vermieter verpflichtet einen gewissen Anteil des CO2 Preises zu übernehmen. Aber wie soll ich meinen Ausstoss berechnen? Wir kaufen ca. alle 1,5 Jahre Heizöl und füllen unseren Tank auf, ich kann aber meinen Verbrauch nicht genau beziffern.

    Wenn nicht einmal du deinen Verbrauch an selbst bestelltem und bezahltem Heizöl beziffern kannst: Wie soll es denn der Vermieter wissen, wenn du die Verbrauchsdaten zu deinem Geheimnis machst?

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Berechne mal in Euro und Cent, was diese Erstattung bei Dir ausmachen würde.

    Und dann überlegst Du Dir, ob es wohl sinnvoll ist, diesen Betrag bei Deinem Vermieter einzuheben (zu dem Du ja ein eher schwieriges Verhältnis hast).

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß es in Deinem Fall schlau ist, die Chose einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

    Richtig. Und bei passender Gelegenheit als Verhandlungsmasse präsentieren!

  • Zum Thema Nebenkostenabrechnung ist bereits alles korrekt geschildert.

    Eine weitere Frage aber: Unsere letzte Heizölrechnung stammt vom 17. Oktober 2024 und wir haben im Hinblick auf den AUszug naturgemäß nicht wieder aufgefüllt. Könnte ich auf dieser Basis überhaupt etwas in Rechnung stellen?

  • Natürlich könntest du, denn es gab ja einen Verbrauch. Hast du keinen Ölstandsmesser?

    Wir hatten in meinem Elternhaus einen Öltank, dessen Tankanzeiger eher ein Schätz-o-Mat war. Da haben wir ganz altertümlich den Deckel geöffnet, den Meterstab reingehalten, gemessen und den Tankinhalt berechnet. Allerdings muss man die geometrische Form des Tanks berücksichtigen, was bei unserem rechteckigen Tank allerdings recht simpel war.

  • Natürlich könntest du, denn es gab ja einen Verbrauch. Hast du keinen Ölstandsmesser?

    Wir hatten in meinem Elternhaus einen Öltank, dessen Tankanzeiger eher ein Schätz-o-Mat war. Da haben wir ganz altertümlich den Deckel geöffnet, den Meterstab reingehalten, gemessen und den Tankinhalt berechnet. Allerdings muss man die geometrische Form des Tanks berücksichtigen, was bei unserem rechteckigen Tank allerdings recht simpel war.

    Wir haben keinen Ölstandsmesser, wäre aber aus meiner Sicht auch ein Thema des Vermieters.

    Dann würde ich das Ganze als Verhandlungsmasse einbringen, guter Tipp!