Okay, dann würdet ihr mir also empfehlen, das Ganze beitragsfrei zu stellen, die 4%Jahresbetrag auf das Tagesgeldkonto zu schieben oder gar meinen ETF Anteil zu erhöhen? Um dann eben 2027 zu schauen, ob sich durch die Neuerungen eine Wiederaufnahme lohnt?
Danke euch
Was soll ich mit meiner laufenden Riester Versicherung machen?
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Fohlenboy -
1. November 2025 um 14:58 -
Erledigt
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Basierend auf den bislang Schemenhaft verfügbaren Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot, wirds ab 2027 zumindest wieder interessant. Ein Umstieg auf das neue System könnte Deinen bisherigen Riester aus seinem Elend befreien. Bis dahin ist leider Abwarten angesagt.
Solang würd ich die Zahlungen einstellen. Schauen was die Zukunft bringt.
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Hallo nochmal,
ich habe mal einen Makler gefragt, die ExpertenInnen für verschiedene Anbieter sind. Vorsorgekampagne heißen die. Schon klar; die verdienen auch an jedem Abschluss bzw. erhalten eine Provision.
Ich konfrontierte sie mit der Riester Sache aus dem Thread und sie schrieben folgendes:
"Diese Artikel gibt es zu Riester doch alle Nase lang. Sie sind schlicht Quatsch, wenn es um die Nettotarife geht. Sicherlich: wenn es erstmal das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 geben wird, wird man sehr wahrscheinlich wechseln von Riester 1.0 auf Riester 2.0 (das neue Depot). Wobei Sie die Besonderheit mit den AVWL über den Arbeitgeber haben, was man im Rahmen des neuen Altersvorsorgedepots erst wird prüfen müssen. Aber bis dahin ist Riester 1.0 trotzdem in Form eines Nettotarifs attraktiv.Letztes Jahr:
Abschluss- und Vertriebskosten 0,00 EURKosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals -68,10 EUR
Erträge aus Garantiezinsen 204,39 EUR
Erträge aus Überschusszinsen 220,80 EUR
Kursgewinne und Kursverluste und sonstige Erträge 2.173,09 EUR'"
Was meint Ihr?
Das mit dem Nettotarif hatte ich gar nicht mehr auf dem Radar.
Danke euch -
Ich bin kürzlich in einen Nettotarif gewechselt und kann ihm klar zustimmen. Ich habe drei Kinder und habe nun einen ETF-Riester bei der Alten Leipziger.
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Bis es soweit ist, hat sich das mit der Verrentungspflicht für Riester dann ja hoffentlich erledigt

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Das heißt, dass die Netto Riester Produkte wesentlich besser sind als die regulären Produkte und ich durchaus weiter einzahlen kann? Bislang war die Empfehlung hier im Thread dahingehend, lieber den Vertrag ruhen zu lassen und das Geld anderweitig zu investieren.
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Rechnungen wie die folgende liest man häufig. Die Leute sind derart von ihren Finanzprodukteverkäufern konditioniert, daß sie deren vom Ansatz falsche Rechnungen übernehmen und glauben.
Gehe ich von meinem Bruttojahresinkommen aus und nehme die maximal 2100 Euro, die man pro Jahr einzahlen, so entsprechend die 175 Euro einer Rendite von 8,33%.
Völlig falsche Rechnung. Die genannten 175 bekommst Du letztlich überhaupt nicht.
Ein Riestervertrag ist schlichtweg ein Sparvertrag mit nachgelagerter Besteuerung. Wenn Du ab etwa [22.000 im Jahr brutto] verdienst [also deutlich unter Mindestlohn!], bekommst Du als Kinderloser überhaupt nichts vom Staat geschenkt, und zwar deswegen nicht, weil man Dir die Grundzulage, die man Dir mit der rechten Hand gibt, mit der linken Hand mit der Steuererklärung wieder wegnimmt.
[Zitat modifiziert]
Auch diesen Sachverhalt glaubt einem keiner.
Es verhält sich so: Der ledige Riestersparer mit 22.000 € Bruttoeinkommen muß für die volle Zulage von 175 € formal 880 € in seinen Riestervertrag einzahlen, nämlich 4% seines Bruttoeinkommens. Dann bekommt er 175 € Zulage.
Ha! sagt er, dann muß ich ja in Wirklichkeit nur 705 € einzahlen, denn die Zulage zählt bei den 880 € ja mit!
Das ist ein Irrtum, ich komme darauf zurück.
Der Mindestlohn beträgt im Jahr 2026 13,90 €/h, eine Vollzeitstelle hat um die 175 h/Monat, somit ergibt sich ein Monatsbruttolohn von 2432,50 €, ein Jahreslohn von 29.190 €. Die oben genannten 22.000 €/a sind also deutlich unter Mindestlohn.
Wer 22.000 € verdient, zahlt dafür 690 € Steuern (Zahlen von 2026). Bitte kontrollieren, etwa hier. (Ich schätze diesen Steuerrechner sehr, weil er wunderbar schnell ist.) Kann dieser Mensch nun 880 € steuerlich geltend machen, trägt man den Wert in das Feld Jahresfreibetrag ein. Dadurch sinkt die Steuerlast auf 516 €, das sind 174 € weniger. Das ist praktisch der Wert der Riester-Grundzulage. Um den einen Euro wollen wir nicht streiten.
Wenn dieser Unter-Mindestlöhner also die bekannten 4% in den Riestervertrag steckt, nämlich 880 €, bekommt er rechnerisch eine Steuererstattung von 174 €. Faktisch bekommt er sie aber nicht, denn er hat ja schon vorab 175 € Grundzulage vom Staat vermeintlich geschenkt bekommen. Diese erhaltene Grundzulage wird ihm von der Steuererstattung abgezogen. Die Grundzulage ist um 1 € höher als die theoretische Steuererstattung. Infolge der Günstigerprüfung darf er die Zulage behalten, bekommt aber die Steuererstattung nicht ausbezahlt. Im Beispielfall wird der Riestersparer in diesem Jahr 2026 also 1 € vom Staat geschenkt bekommen. Wow!
Im Steuerjahr 2025 bezahlt ein Lediger 763 € Steuern (Zusatzbeitrag nur 2,5%!), nach 880 € Riesterbeitrag 577 €. Differenz 186 €. Im Steuerjahr 2025 hätte unser Beispielfall also die Grundzulage von 175 € bekommen und obendrauf noch Steuervorteile von 11 €. Im Steuerjahr 2025 war die Grundzulage also bereits bei diesem geringen Einkommen wirkungslos.
Ich komme nun auf den Irrglauben der geminderten Einzahlung zurück: Die formale Einzahlung beträgt hier 880 €, der Riesterer hat selbst nur 705 € gegeben und die Zulage dazugelegt. Die Zulage ist nur eine vorab erstattete Steuerrückzahlung. Auf dem Papier bekommt der Riesterer diese vorab, sie wird ihm von der errechneten Steuererstattung wieder abgezogen.
Neulich habe ich hier im Forum gelesen, daß die Zulagenstelle so langsam sei, daß die Zulage erst nach dem Steuerbescheid komme. Damit wird der Sachverhalt noch leichter verständlich: Für unseren Beispielfall wird eine Steuererstattung von 174 € errechnet. Die bekommt er aber nicht ausgezahlt, weil er noch einen Anspruch auf die Grundzulage von 175 € hat. Diese wird (weil die Zulagenstelle so langsam ist), erst nach Rechtskraft des Steuerbescheids direkt in seinen Riestervertrag eingezahlt. Damit sollte klar sein, daß diese 174 € das eigene Geld des Riestersparers sind.
Wer das nun immer noch nicht glaubt, könnte einen Riester- und einen Rürup-Vertrag parallel betrachten. Diese beiden "staatlich geförderten" Altersvorsorgeinstrumente sind einander in vielem ähnlich. Für Rürup gibt es aber keine Zulagen und auch keine Mindestvorgaben für die Beiträge. Damit die Rechnung vergleichbar ist, nehme ich für den fiktiven Rürup-Vertrag den gleichen Beitrag an.
Hat unser Beispiel-Altersvorsorgesparer also keinen Riester-, sondern einen Rürup-Vertrag, so muß er die 880 € Beitrag komplett auf den Tisch legen. Auch diesen Beitrag kann er wieder steuerlich geltend machen und zahlt daher statt 690 € nur 514 € Steuer. In diesem Falle bekommt er die 174 € tatsächlich ausbezahlt und kann beispielsweise ein großes Fest davon veranstalten. Er bekommt also keine Zulage, sondern eine Steuererstattung in gleicher Höhe. Und eine Steuererstattung ist eigenes Geld, Steuer, die einem zuvor zu viel abgezogen wurde, und das man nun nicht etwa geschenkt, sondern rückerstattet bekommt.
Daß die Grundzulage schon bei recht geringen Verdiensten verpufft (linke Tasche - rechte Tasche) wußte ich schon lange. Mich hat jetzt interessiert, wo genau die Grenze liegt, oberhalb derer die Steuervorteile höher sind als die Grundzulage. Das weiß ich jetzt, und das Ergebnis hat mich verblüfft: Schon weit unterhalb des Mindestlohns übersteigt die normale Steuererstattung die Grundzulage, ist die Grundzulage also wirkungslos. Auch die als Werbeargument stark hervorgehobenen Steuervorteile sind kein Geschenk des Staates, denn Steuervorteilen in der Sparphase stehen Steuernachteile in der Rentenphase gegenüber. Von denen schwärmt der Finanzprodukteverkäufer aber nicht.
Kommen Kinder ins Spiel (vor allem Kinder, also mehrere), mag die Rechnung besser aussehen. Das muß man im Einzelfall ausrechnen. Mit 1 Kind liegt die Grenze, ab der die Zulage verpufft, bei etwa 43.000 € Bruttoeinkommen für einen Ledigen.
In diesem Beitrag betrachte ich lediglich die Einzahlungen in einen Riestervertrag. Nicht die Vertriebsprovision (die natürlich der Kunde zahlt!), nicht die Verwaltungskosten, nicht die oft beschämend geringe Kapitalrendite in der Sparphase, nicht die katastrophale Auszahlphase, in der der Sparer steinalt werden muß, um überhaupt mal seine Einzahlungen zurückzubekommen.
Vielleicht später einmal.

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Ha! sagt er, dann muß ich ja in Wirklichkeit nur 705 € einzahlen, denn die Zulage zählt bei den 880 € ja mit!
Das ist ein Irrtum, ich komme darauf zurück.
Erststaunlich , dass du dauern von dieser falschen Aussage nicht runterkommst.
Nach jetziger Gesetzeslage MUSS dieser Mensch genau pro Jahr 705 EURO in den Vertrag einzahlen und bekommt dann REAL die Zulage von 175 EURO in das Vertragskonto hineingebucht.
Über dieses Geld kann er dann nicht mehr verfügen. -
Ha! sagt er, dann muß ich ja in Wirklichkeit nur 705 € einzahlen, denn die Zulage zählt bei den 880 € ja mit!
Das ist ein Irrtum.
Erstaunlich , dass du von dieser falschen Aussage nicht runterkommst.
Nach jetziger Gesetzeslage MUSS dieser Mensch genau pro Jahr 705 EURO in den Vertrag einzahlen und bekommt dann REAL die Zulage von 175 EURO in das Vertragskonto hineingebucht.Wenn man fährt und einem kommen alle entgegen, ist man meistens falsch gewickelt.
Aber nicht immer.
Neulich wurde im Forum berichtet, daß die Auszahlung der Zulage so lange dauern kann, daß sie erst nach dem Steuerbescheid erfolgt. Das sollte das Verständnis erleichtern.
Um beim Zahlenbeispiel zu bleiben:
Der beschriebene Riesterer muß 4% einzahlen, das sind 880 €. Davon zahlt er vorab 705 € ein. Bei seiner Steuererklärung kann er gleich 880 € als Einzahlung angeben, nicht die zu diesem Zeitpunkt erst gezahlten 705 €. Er bekommt auch die Steuererstattung für 880 €, das wären 174 €. Anders als andere Leute bekommt er diese Steuererstattung aber nicht ausgezahlt, denn er hat ja noch einen Anspruch auf die Zulage (die in diesem Fall auch noch nicht ausgezahlt ist). Der Staat nimmt ihm dieses Geld daher aus der Hand (Das Geld des Anlegers!) und zahlt es für den Anleger in dessen Riestervertrag ein. Damit hat der Anleger 705 € (eigene Überweisung) plus 174 € nicht ausgezahlte Steuererstattung, also 879 € eigenes Geld in den Riestervertrag gesteckt. Dazu kommt 1 € Staatsknete.
Stell Dir einfach vor, der Staat würde diesen Anleger nicht am Händchen nehmen, er würde die Steuererstattung also real auszahlen. Damit wäre klar, daß dies des Anlegers Geld ist. Hinterher würde der Anleger genau dieses Geld (plus 1 €) als zweite Rate in seinen Riestervertrag einzahlen. Der Zahlungsfluß wäre der gleiche, aber nun wäre absolut klar, daß der Anleger tatsächlich 880 € eigenes Geld in den Riestervertrag steckt.
Schon dieser Kleinverdiener bekommt für seinen Riestervertrag also keine Staatsknete geschenkt, sondern er bezahlt die Zulage aus seiner Steuererstattung. Mit Ausnahme des letzten Euro.
Kopf hoch! Wenn Du die Sache nochmal in Ruhe überdenkst, geht Dir sicherlich irgendwann das Licht auf.

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Wenn man fährt und einem kommen alle entgegen, ist man meistens falsch gewickelt.
Naja….du erinnerst mich mit deiner fehlerhaften Dauerschleife mit der Riesterzulage eher nicht an einen Falschfahrer sondern an:
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Vielleicht lässt du dir deine Frage für dein Seelenheil endlich von der richtigen Stelle beantworten, die das verwaltet. -
Hallo nochmal,
da zuletzt gar nicht wirklich auf meine Frage eingegangen werden konnte, poste ich diese gerne erneut

Ich habe mal einen Makler gefragt, die ExpertenInnen für verschiedene Anbieter sind. Vorsorgekampagne heißen die. Schon klar; die verdienen auch an jedem Abschluss bzw. erhalten eine Provision.
Ich konfrontierte sie mit der Riester Sache aus dem Thread und sie schrieben folgendes:
"Diese Artikel gibt es zu Riester doch alle Nase lang. Sie sind schlicht Quatsch, wenn es um die Nettotarife geht. Sicherlich: wenn es erstmal das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 geben wird, wird man sehr wahrscheinlich wechseln von Riester 1.0 auf Riester 2.0 (das neue Depot). Wobei Sie die Besonderheit mit den AVWL über den Arbeitgeber haben, was man im Rahmen des neuen Altersvorsorgedepots erst wird prüfen müssen. Aber bis dahin ist Riester 1.0 trotzdem in Form eines Nettotarifs attraktiv.Letztes Jahr:
Abschluss- und Vertriebskosten 0,00 EURKosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals -68,10 EUR
Erträge aus Garantiezinsen 204,39 EUR
Erträge aus Überschusszinsen 220,80 EUR
Kursgewinne und Kursverluste und sonstige Erträge 2.173,09 EUR'"
Was meint Ihr?
Das mit dem Nettotarif hatte ich gar nicht mehr auf dem Radar.
Danke euch -
„Diese Artikel gibt es zu Riester doch alle Nase lang. Sie sind schlicht Quatsch, wenn es um die Nettotarife geht.“
Das ist eben „Verkäufer:innen-Sprech“, das lernen die in ewigen Schulungen.
Es wird dreist behauptet. Klar…es geht um den Lohnzettel. -
Naja, habe mich jetzt damit auch viel beschäftigt. Da ich drei recht junge Kinder habe, hat es sich für mich gelohnt von meinem alten schlechten Riester-Vertrag in einen neuen ETF-Riester-Vertrag als Nettopolice zu wechseln.
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