Jährliches Ausnutzen des Freistellungsauftrages -> Steuerhinterziehung?

  • Hallo zusammen,

    in meinem YouTube-Feed wurde mir heute dieses Video von Überfluss vorgeschlagen und ich habe es mir angeschaut.

    Ab 1:38 geht es um das Ausnutzen des jährlichen Freistellungsauftrages durch Verkauf und Neukauf. Es wird angedeutet, dass je nachdem, wie man es gestaltet, es als Steuerhinterziehung ausgelegt werden könnte (Minute 2:02).

    Mir ist das ja eh viel zu aufwändig, aber dennoch hat mich die Aussage überrascht und ich kann das kaum glauben. Wie seht ihr das?

  • Ich will mir das Video nicht anschauen, aber wenn du erst verkaufst und im Anschluss wieder kaufst, sehe ich keine Probleme.

    Was nicht erlaubt wäre, sind Geschäfte mit sich selbst. Also quasi Verkaufsorder und Kauforder zeitgleich einstellen, um dann mit sich selbst zu handeln. Wobei das bei liquiden Werten vermutlich gar nicht so einfach ist, weil die eine Order schon ausgeführt wird, bevor man die zweite erstellt hat.

  • Ich sehe das unproblematisch und kann da keinen Gestaltungsmissbrauch erkennen einen Sparerpauschbetrag auszunutzen.

    Die Aussage im Video ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Übrigens mache das mit den Kinderdepots in Verbindung mit einer NV-Bescheinigung einmal im Jahr so .... um den Kids ein möglichst steuerfreies Depot zu übergeben.

  • Ich habe jetzt keine Lust mir das Video anzuschauen, aber die Diskussion ist auch schnell erledigt: der Verkauf und die anschließende neu-Anschaffung eines ETF ist keine Steuerhinterziehung, da die Kapitalerträge bei Veräußerung des ETF abgeltend besteuert werden. So langweilig kann es sein. Sorry, kein Drama.

  • Habe mir das Video auch nicht angesehen, aber vermutlich geht es darum Wertpapiere im Minus zu verkaufen, dadurch seinen Verlustverrechnungstopf zu füllen und anschließend das gleiche oder ähnliches Wertpapier wieder zu kaufen.

    Man hat dann quasi keinen Nachteil, sondern den Vorteil dass die Verluste mit den nächsten Gewinnen verrechnet werden. Man zahlt z.B. auf die nächste Ausschüttung weniger Steuern.

    Stichworte: Wash Sale (USA), Tax Loss Harvesting, Steuergestaltung nach AO §42.

    Soweit ich weiß ist es nur ein Steuermissbrauch wenn du die Wertpapiere an dich selbst verkaufst, aber da wüsste ich gar nicht wie das geht.

  • Zeitlich nahe beieinanderliegende Kauf- und Verkaufsorders desselben Wertpapiers können als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gedeutet werden, weil Sie hier eine Aktion durchführen, die ohne Berücksichtigung der steuerlichen Effekte keinen Sinn hat. Alex777 : Die Kapitalerträge werden eben nicht abgeltend besteuert weil diese Aktion dazu dient einen Freibetrag auszunutzen der ansonsten verfallen wäre.

    Bei Nachfragen des Finanzamts sollten Sie andere Gründe nennen können, warum Sie das gemacht haben. Das ist einfacher wenn Sie die Kauf- und Verkaufsorders zeitlich etwas weiter auseinanderlegen.