ETF Einstandskurse nicht übertragen von Degiro zu Scalable Capital

  • Hallo zusammen,

    Ich habe letztes Jahr mein Depot von degiro zu Scalable Capital übertragen da Scalable eine Finanztip Empfehlung war. Es ging dabei nicht nur um die Depotkosten sondern auch darum, dass das Eintragen in die Steuererklärung immer etwas schwierig war, da der degiro Jahresbericht nicht die Infos enthält, welche Zahl wo in die Erklärung einzutragen ist.

    Jetzt kommt das große Problem:
    Die Einstandskurse/Verlusttöpfe wurden bei dem Prozess nicht übertragen und nun möchte das Finanzamt die Steuern auf sämtliche Gewinne erheben. :(

    Rückfragen bei degiro ergaben sinngemäß: Wir sind eine niederländische Bank und machen beim Taxbox-Verfahren nicht mit. Mehr als die Tranksaktionsübersicht gibt es von uns nicht.

    Rückfragen bei Scalable Capital ergaben: "Sofern die Anschaffungswerte nicht per TaxBox ID - Verfahren von der abgebenden Bank übertragen wurden, können wir diese nicht annehmen und einpflegen. "


    Meine Frage ist ist jetzt an die Community:
    Sollte es da in der EU nicht irgendwelche Standards/Richtlinien/Verpflichtungen für die Banken geben, die einen solchen Fall abdecken? Das ist doch sicher kein Einzelfall, oder?

    Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar, der mir hier vielleicht weiterhilft.


    Gruß und Danke!

  • Anna T. 17. November 2025 um 12:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe letztes Jahr mein Depot von degiro zu Scalable Capital übertragen. [...] Es ging dabei nicht nur um die Depotkosten, sondern auch darum, dass das Eintragen in die Steuererklärung immer etwas schwierig war, da der degiro-Jahresbericht nicht die Infos enthält, welche Zahl wo in die Erklärung einzutragen ist.

    Ein Hexenwerk ist die Steuererklärung dennoch nicht.

    Die Einstandskurse/Verlusttöpfe wurden bei dem Prozess nicht übertragen und nun möchte das Finanzamt die Steuern auf sämtliche Gewinne erheben. :(

    Wenn Du ein Papier verkaufst, zahlst Du generell Steuern auf sämtliche Gewinne. Das halte ich auch für in Ordnung.

    Wenn Du über eine deutsche Bank ein Papier verkaufst, für das es keinen Kaufkurs gibt, dann gilt als Ersatzbemessungsgrundlage 30% des Verkaufspreises. Wenn Du das Papier schon lang genug hast, ist das günstiger als eine formale Gewinnbesteuerung. Du bist dann allerdings verpflichtet, Deine wahren Gewinne dem Finanzamt nachzumelden.

    Rückfragen bei degiro ergaben sinngemäß: Wir sind eine niederländische Bank und machen beim Taxbox-Verfahren nicht mit. Mehr als die Tranksaktionsübersicht gibt es von uns nicht.

    Die Transaktionsübersicht reicht ja auch. Damit kannst Du die Kaufkurse und die Kaufspesen ja nachweisen.

    Rückfragen bei Scalable Capital ergaben: "Sofern die Anschaffungswerte nicht per TaxBox ID - Verfahren von der abgebenden Bank übertragen wurden, können wir diese nicht annehmen und einpflegen."

    Auch das ist richtig.

    Meine Frage ist ist jetzt an die Community:
    Sollte es da in der EU nicht irgendwelche Standards/Richtlinien/Verpflichtungen für die Banken geben, die einen solchen Fall abdecken? Das ist doch sicher kein Einzelfall, oder?

    Vermutlich ist das ein seltener Fall, wenngleich gerade Anlageanfänger verblüffend experimentierfreudig sind. Von vergleichbaren Fällen wird hier im Forum immer wieder berichtet: Ein Anleger glaubt, daß es in einem freien Europa kein Problem sei, sein Geld in andere Länder zu schicken, aber dann gibt es irgendwelche bürokratischen Probleme und er erkennt, daß solche über Landesgrenzen noch schwieriger zu lösen sind als innerhalb des eigenen Landes.

    Mit Sicherheit ist diese Community der falsche Adressat für Deine Frage, Dein Europaabgeordneter wäre eine bessere Adresse.

    Damit Du aber trotzdem zufrieden bist, antworte ich Dir: Ja, wäre schön, wenn es irgendwelche europäischen Standards/Richtlinien/Verpflichtungen gäbe, die einen solchen Fall abdecken.

    Die Datensatzdefinition für eine Taxbox-Übertragung war bereits vor der Einführung der Vorabpauschale mehr als 1000 Seiten lang; sie wird seitdem nicht kürzer geworden sein. Wenn man dieses Verfahren euroweit ausdehnt, wird sie mit Sicherheit unseren Eurokraten die helle Freude ins Gesicht zaubern. Dann wird die Verordnung erstmal länger und dann noch auf 20 Sprachen übersetzt, über die sie konsistent gehalten werden muß.

    Wenn Du selbst als Anleger die naheliegende Aufgabe erledigt hast, die Kauf- und Verkaufabrechnungen bei Dir lokal zu sichern (statt Dich auf die Cloud der Bank zu verlassen), ist die Steuerabrechnung ein Klacks. Ja, es ist einfacher, wenn eine deutsche Bank das macht, da geht das quasi automatisch. Aber Du magst ja Deine Gründe dafür gehabt haben, ein Auslandsdepot zu unterhalten, und in einer freiheitlichen Gesellschaft sollte das auch möglich sein.

    Aber jetzt hast Du Dein Geld ja heim ins Reich geholt. Einmal noch hast Du eine etwas aufwendigere Steuererklärung zu erstellen, in Zukunft wird die Steuererklärung einfach bis überflüssig.

    Kopf hoch! Du schaffst das schon! Ich wünsche Dir dafür das Beste.

    :)

  • Vielen Dank Achim für die ausführliche Antwort.
    Du hast da einige gute Punkte angesprochen.
    Vielleicht nochmal zur Klarstellung aus welcher Richtung ich komme:

    Wenn ich verkaufe, dann zahle ich Steuern auf die Gewinne.... korrekt und kein Problem damit.
    Ich habe jedoch nicht "bewusst" verkauft sondern "Übertragung" angefordert. Daher ärgert mich die Besteuerung der "Gewinne", die ich eigentlich gar nicht realisiert habe. Die Transaktionsübersicht bringt mir hier leider eben gar nichts.

    Aber du hast sicherlich Recht:

    Vermutlich ein seltener Fall und ja, Fehler gemacht bei der initialen Broker-Auswahl. Korrekturversuch dann leider schief gegangen.

    Gruß,

    Marc

  • Meine Frage ist ist jetzt an die Community:
    Sollte es da in der EU nicht irgendwelche Standards/Richtlinien/Verpflichtungen für die Banken geben, die einen solchen Fall abdecken? Das ist doch sicher kein Einzelfall, oder?

    Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar, der mir hier vielleicht weiterhilft.


    Gruß und Danke!

    Den deutschen Blödsinn sollen alle EU Staaten übernehmen?

    Nicht dein Ernst.

    Andere Staaten besteuern Kursgewinne gar nicht.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • „Oh, wie schön ist Panama“

    Auch EU Staaten ...

    Der Deutsche hat so eine masochistische Ader beim gestrichenen Quellensteuerabzug und bei der Vorabpauschale.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Welche denn?

    Es gibt Menschen, die für dieses Wissen bezahlt werden einschließlich Gestaltungen.

    Die Verarsche mit Vorabpauschale und gestrichenen Quellensteuerabzug hat m.W. kein anderer Staat. Der Dumm-Michel braucht es. Schön im Sparplan.

    Hat schon mal einer gerechnet, ob es nicht steuerlich günstiger ist, die größten Aktien des MSCI einzeln zu kaufen, anstatt einen ETF? Sparplan macht es möglich.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Es gibt Menschen, die für dieses Wissen bezahlt werden einschließlich Gestaltungen.

    Die Verarsche mit Vorabpauschale und gestrichenen Quellensteuerabzug hat m.W. kein anderer Staat. Der Dumm-Michel braucht es. Schön im Sparplan.

    Hat schon mal einer gerechnet, ob es nicht steuerlich günstiger ist, die größten Aktien des MSCI einzeln zu kaufen, anstatt einen ETF? Sparplan macht es möglich.

    Um meine Frage noch mal zu reaktivieren: Meines Wissens ist Belgien der einzige EU-Staat ohne Kapitalertragsteuer, führt diese aber zum 1.1.2026 ein. Welche Staaten meinst du?

  • Es geht nicht darum, welcher Staat keine KapESt hat, sondern wo man diesen deutschen Scheiß nicht versteuern muß.

    GB hat jahrelang die Araber und Russen mit Non Dom angezogen. Warst du mal in der Oxford Street? Im Selfridges? Die Abschaffung des Non Dom fällt GB mächtig auf die Füße.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Stehen die Verluste da nicht drin?

    Hi fabioso,
    Ich habe die Transaktionshistorie für meine ETFs der letzten 6-8 Jahre. Und da stehen jede Menge Gewinne drin. Beim Depotübertrag wurden aber die Einstandspreise nicht übertragen und können manuell beim neuen Broker nicht eingetragen werden. Daher behandelt das Finanzamt das als "Verkauf der Positionen mit entsprechender Realisierung der Gewinne". Und damit fallen eben Steuern an, die ich mir hätte sparen wollen :(

  • Tut mir leid, ich bin vielleicht etwas begriffsstutzig. Mir ist die Sachlage immer noch nicht klar.

    Du hattest oder hast ein Depot bei degiro. Das ist ein niederländisches Unternehmen, was bezüglich der Geldanlagen mit sich bringt, daß die Abgeltungsteuer nicht automatisch abgezogen wird.

    Im letzten Jahr (also 2024) hast Du Depotbestände von degiro zu Scalable Capital übertragen. Im Zuge dieses Übertrags sind keine Anschaffungsdaten übertragen worden. Das ist logisch, das funktioniert nur zwischen deutschen Banken. Du hast aber hoffentlich die Kaufquittungen und kannst somit Deinen Einstandspreis belegen.

    Nun schreibst Du, "das" Finanzamt möchte nun die Versteuerung sämtlicher bisher aufgelaufener Gewinne. Welches Finanzamt ist denn das und wie verlangt das Finanzamt das denn? Hast Du einen Brief Deines Finanzamtes bekommen, in dem das so steht? Oder hat es Dich angerufen? Wie könnte das Finanzamt denn die Gewinne besteuern, wenn die Einstandskurse unbekannt sind?

    Vielleicht erzählst Du uns einfach die ganze Geschichte.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß nicht "das" Finanzamt, sondern Scalable Capital hinter der Sache steckt.

    PS: Noch eins: Die KI sagt, nach österreichischem Recht werde ein solcher Übergang als virtueller Verkauf gehandhabt. Das Recht welches Landes gilt denn für Dich?

  • Danke Achim für deine Nachfrage.
    Ich versuche das mal anhand von Beispielzahlen zu verdeutlichen:
    Bei degiro hatte ich ETFs im Wert von 130.000€ mit einem Einkaufswert von 100.000€
    Da es sich um Ersparnisse für die Rente handelt, sollten die nicht verkauft werden bis es in 15-20 Jahr wirklich nötig wird.
    Mein Verständnis: Solange ich nicht verkaufe wird keine Abgeltungssteuer fällig. (ggf. aber Vorabpauschale).

    Dann habe ich die Übertragung nach Deutschland beauftragt und kurz nach der Ausführung hat sich mein Finanzamt telefonisch bei mir gemeldet. Scalable muss also irgendeine Meldung an das Finanzamt gemacht haben. Woher sollte das Amt sonst etwas von der Transaktion wissen.

    Ich wurde aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen zum Transfer vorzulegen bzw. den Jahresbericht von degiro.
    Bei Prüfung des Berichts stellte ich fest, dass der Übertrag als "Verkauf" verbucht wurde, wobei 30.000€ dann als "Gewinne" ausgewiesen sind. Demnach möchte das Finanzamt diese nun mit der Abgeltungssteuer belegen.
    Dazu wurde mir von der Sachbearbeiterin eine vorausgefüllte Anlage KAP mit den Werten aus dem degiro Jahresbericht zugesandt, damit ich diese entsprechend meiner Steuererklärung beifüge.

    Mein Verständnis:

    Wäre ich bei degiro geblieben, wäre bis zur Entnahme im Rentenalter keine Abgeltungssteuer angefallen auf die 30k€.
    Wären die Einstandskurse übertragen worden (wie zwischen zwei deutschen Banken), dann wäre auch keine Abgeltungssteuer ( aber die Vorabpauschale) angefallen bis zu Entnahme.

    Vielleicht wird mein Unmut jetzt klarer:

    Vorabpauschale wären laut Rechner: ~1.600€
    Abgeltungssteuer (ohne KSt): 7.913€


    Gruß,
    Marc

  • Ich versuche das mal anhand von Beispielzahlen zu verdeutlichen:

    Bei degiro hatte ich ETFs im Wert von 130.000€ mit einem Einkaufswert von 100.000€. Da es sich um Ersparnisse für die Rente handelt, sollten die nicht verkauft werden, bis es in 15-20 Jahr wirklich nötig wird. Mein Verständnis: Solange ich nicht verkaufe, wird keine Abgeltungssteuer fällig (ggf. aber [Steuer auf die] Vorabpauschale).

    Das ist die geltende Rechtslage.

    Dann habe ich die Übertragung nach Deutschland beauftragt und kurz nach der Ausführung hat sich mein Finanzamt telefonisch bei mir gemeldet. Scalable muss also irgendeine Meldung an das Finanzamt gemacht haben. Woher sollte das Amt sonst etwas von der Transaktion wissen?

    Diese Vermutung dürfte zutreffen.

    Ich wurde aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen zum Transfer vorzulegen bzw. den Jahresbericht von degiro.

    Bei Prüfung des Berichts stellte ich fest, dass der Übertrag als "Verkauf" verbucht wurde, wobei 30.000€ dann als "Gewinne" ausgewiesen sind. Demnach möchte das Finanzamt diese nun mit der Abgeltungssteuer belegen.

    Dazu wurde mir von der Sachbearbeiterin eine vorausgefüllte Anlage KAP mit den Werten aus dem degiro-Jahresbericht zugesandt, damit ich diese entsprechend meiner Steuererklärung beifüge.

    Wäre ich bei degiro geblieben, wäre bis zur Entnahme im Rentenalter keine Abgeltungssteuer angefallen auf die 30k€.

    Das kann sein.

    Was ist ein Jahresbericht? Ich kenne von meinen Depotbanken kein Papier mit diesem Titel.

    Wenn auf diesem Jahresbericht steht, daß Du die Papiere zwischenverkauft hast, hätte ich dieses Papier von degiro a) ändern lassen und b) nicht dem Finanzamt zugeschickt, zumindest nicht so, wie es jetzt ist.

    Wenn Du dem Finanzamt ein Papier der Depotbank geschickt hast, auf dem ein Gewinn ausgewiesen ist, wird es nicht ganz einfach werden, das wegzuargumentieren.

    Wären die Einstandskurse übertragen worden (wie zwischen zwei deutschen Banken), dann wäre auch keine Abgeltungssteuer (aber die Vorabpauschale) angefallen bis zu Entnahme.

    Es ist verblüffend, was die deutschen Steuerbürokraten mit dieser Vorabpauschale angerichtet haben! Sie will und will und will deutschen Anlegern nicht aus dem Kopf, desgleichen nicht die falsche Vorstellung, daß die Vorabpauschale eine Steuer sei.

    Wie willst Du in der Vergangenheit korrekt mit der Vorabpauschale umgegangen sein, wenn Du nicht weißt, was sie überhaupt ist? Zu den letzten beiden Jahreswechseln hättest Du sie schließlich angeben und versteuern müssen. Hast Du das denn?

    Es ist mir nicht ganz klar, wer genau einen Verkauf simuliert hat, degiro oder Scalable Capital. Vielleicht muß die niederländische degiro das auch so handhaben, weil das vielleicht niederländisches Recht ist?

    Bedingung ist das nach deutschem Recht beim Übertrag aus dem Ausland nicht. Aber man tut als Anleger allgemein wohl daran, Kaufbelege sorgsam zu archivieren, damit man im Bedarfsfall den Kaufkurs nachweisen kann.

    Die Simulation eines Verkaufes geschieht sonst grundsätzlich immer dann, wenn Depotbestände von einer Person zu einer anderen Person entgeltlich wandern (nicht etwa als Schenkung). Dann wird auch so getan, als ob die abgebende Person die Bestände verkauft hätte, und die empfangende Person bekommt (steuerlich sauber) die Kurse des Übertragungstags in die Datenbank geschrieben.

    Wie das steuerlich zu bewerten ist, ahne ich; wie man zweckmäßigerweise mit dem Finanzamt kommuniziert (und ob Du das allein kannst oder besser kostenpflichtig einen Steuerberater zuziehst) überblicke ich nicht.

    Möglicherweise würde ich mich dem Finanzamt gegenüber erstmal unwissend stellen und schreiben: Wieso muß ich diesen Buchgewinn denn versteuern, zumal ich die Papiere weiterhin halte? und um Nennung der einschlägigen Paragraphen bitten.

    Sicherlich macht es einen schlanken Fuß, wenn Du in den vergangenen Jahren die Vorabpauschale korrekt versteuert hast, woran ich Deiner Darstellung folgend zweifeln möchte.

    Bei Deinen Beispielzahlen wären zu den vergangenen beiden Jahreswechseln etwa 1000 und etwa 1200 € Vorabpauschale zu versteuern gewesen, dafür wäre eine Abgeltungsteuer von etwa 260 und etwa 310 € angefallen. Hast Du die denn bezahlt?

    Wenn Du das nicht abgebogen bekommst, führst Du halt jetzt eine Zwischenversteuerung durch und verlierst den Ertrag der abgeführten Kapitalertragsteuer bis zu der eigentlich geplanten Entnahme. Immerhin: Wenn Du nun den Zwischengewinn versteuerst, ist die Sache mit der Steuer auf die Vorabpauschale automatisch mit vom Tisch.

    Du wirst uns sicher erzählen, wie die Sache weitergeht. Ich bin gespannt.