Hallo Leute,
folgendes Szenario:
Neubauwohnung zur Eigennutzung im Oktober 2016 gekauft, diese wurde dann im Juni 2018 fertiggestellt und an mich übergeben. Ich habe bis Ende Dezember 2024 die Wohnung selbst genutzt und ab Januar 2025 vermietet.
Für die Berechnung der AfA habe ich auf https://geoportal-hamburg.de/boris/ die Adresse angegeben und werde nach dem Bodenrichtwertstichtag gefragt. Man kann immer den Jahresanfang 01.01.xxxx auswählen.
Was ist denn hierfür jetzt entscheidend? Ich hätte gedacht, es geht ja bei der Gebäude-AfA um den Gebäudewert bzw. Bodenwert zum Kaufzeitpunkt: das wäre bei mir Oktober 2016 -->würde man dann den näheren Stichtag wählen also 01.01.2017 oder den Beginn des Jahres: also 01.01.2016?
Oder ist das komplett falsch, und geht es um Fertigstellung und Übergang auf mich, dann wäre es 2018 oder auch falsch und es geht um Beginn Erzielung von Einnahmen? Dann wäre es 2025?
Kann jemand Licht ins Dunkle bringen?
Vielen Dank und LG