Hallo zusammen,
ich bin stolzer Besitzer einer Depotposition (Aktienfonds), die ich meiner dunklen Erinnerung nach im wesentlichen in den 90ern aufgebaut haben muss.
2015 habe ich geheiratet und mit meiner Frau ein Gemeinschaftsdepot eröffnet, in das ich die Position eingebracht habe.
Kann ich davon ausgehen, dass bei Verkauf die Kursgewinne von vor 2018 weiterhin steuerfrei und die von nach 2017 unter Anrechnung des persönlichen Freibetrags von 100K pro Person ebenfalls steuerfrei sind? - Oder ist das nach dem "Eigentümerwechsel" in 2015 hinfällig?
Zusatzfrage zum ähnlichen Sachverhalt: Unser Sohn hat von seinen Großeltern ebenfalls eine Altbestandposition (Immobilienfonds) von vor 2000 im Zuge der vorweggenommenen Erbschaft übertragen bekommen. Gilt dort auch die Altbestandsregelung? - Alle Kursgewinne bis 2017 steuerfrei und danach unter Anrechnung des 100K-Freibetrags unseres Sohnes?
Vielen Dank für Eure Hinweise!