Wohnung verkaufen und in ETF umschichten

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, Mitte 30 und würde mich über eine Einschätzung der Community zu folgendem Sachverhalt freuen:

    2018 habe ich eine kleine Wohnung für knapp 80k (inklusive Sanierungsleistung) gekauft, diese saniert, einige Jahre selbst bewohnt und seit 2023 vermietet. Diese trägt sich vor Steuern aktuell komplett selbst. Nach Steuern muss ich wenige Euro im Monat zuschießen. Ab 2026 trägt Sie sich dank Staffelmiete auch nach Steuern selbst.

    Während der Eigennutzung habe ich zusätzlich über 3 Jahre insgesamt ca 12k Sondertilgungen geleistet.

    Stand heute, würde ich für besagte Wohnung nach aktueller Marktlage ca. 120k bekommen.

    2028 läuft die Zinsbindung für mein Wohnbaudarlehen aus. Restschuld des Darlehens wird sich auf ca. 41k belaufen.

    Über einen Bausparer hätte ich zu diesem Zeitpunkt ca. 25k zur Verfügung und zusätzlich die Möglichkeit den Rest über das damit verbundene Bauspardarlehen günstig weiterzufinanzieren. Es wäre allerdings auch kein Problem 2028 die Restschuld komplett zu tilgen mit weiterem, verfügbaren EK.


    Nun sehe ich für mich aktuell drei Möglichkeiten:

    Option 1: Restschuld komplett tilgen. Vorteil: Wohnung gehört vollständig mir. Mieteinnahmen kann ich nach Abzug von Rücklagenbildung zusätzlich in mein ETF - Depot schieben. Nachteil: Keine Zinsen mehr zum Absetzen in der Steuererklärung.


    Option 2: Restschuld komplett tilgen. Wohnung für vermutlich >120k verkaufen, ETF Depot ordentlich aufstocken, ein Teil ggf. in rollierendes Festgeld. Vorteil: Hohe Liquidität.


    Option 3: Wohnung über Bauspardarlehen günstig weiterfinanzieren. Vorteil: Mieter zahlt weiterhin die Wohnung ab. Potentiell, weitere Wertsteigerung der Immo möglich. Nachteil: Klumpenrisiko.


    Freue mich auf eure Gedanken.

  • Kater.Ka 1. Dezember 2025 um 09:57

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei Grundstücken ist der Gewinn m.E. erst nach 10 Jahren steuerfrei, mit Ausnahme, die aber hier nicht vorliegt.

    Entscheidend ist der Zeitraum, in der man die Immobilie selbst bewohnt hat.

    Beispiel.

    Verkauf in 2027. Dann muss der Eigentümer mindestens von Dezember 2025 bis Januar 2027 selber dort gewohnt haben. Dann ist der Verkauf steuerfrei.

    Wurde zwischendurch vermietet, so ist der Verkauf nicht steuerfrei.

    Grundsätzlich ist der Verkauf eines BEBAUTEN Grundstücks aber auch steuerfrei innerhalb der Spekulationsfrist, wenn die Immobilie selbst bewohnt wurde (s. o.).

  • Wenn das Geld nicht benötigt wird, würde ich einen verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist vermeiden.

    Über einen möglichen Verkauf in 2028 würde ich heute noch nicht nachdenken. Bis dahin kann sich noch einiges ändern. Keiner kennt einen möglichen Verkaufspreis in 2028.

    Dann steht eine eher grundsätzliche Entscheidung an, die jeder nur für sich selbst treffen kann: Bin ich bereit, als Vermieter aktiv zu sein? Sehe ich in einer Diversifizierung zwischen verschiedenen Assetklassen einen Vorteil? Oder bin ich eher der "faule" Anleger, der seine Rücklagen am liebsten in einem pflegeleichten Produkt konzentriert hat?

    Wie gesagt stehen diese Überlegungen aber aktuell weniger auf der Tagesordnung.

    Was ich mir auf jedem Fall jetzt genauer ansehen würde, ist der Bausparvertrag. In der Regel ist ein BSV nicht sinnvoll und es gäbe ja auch die Möglichkeit, diesen heute zu kündigen und das EK in ETFs anzulegen. Wenn aber ein Großteil der Nachteile (Kosten, Zinsverlust) bereits in der Vergangenheit liegen, kann ein Fortführen sehr wohl sinnvoll sein. In diesem Fall muss er aber optimiert werden.

    Er sollte zuteilungsreif sein, kurz bevor die Zinsbindung ausläuft. Dazu sollte die Mindestsparleistung erfüllt sein (und möglichst kein Euro mehr!) und die Mindestbewertungszahl gerade so erreicht sein. Ist das der Fall? Oder sollten heute noch die Einzahlungen angepasst werden?

  • Vielen Dank für die Anregung. Der BS ist aktuell so getaktet, dass er 2 oder 3 Monate vor Zinsbindungsende des aktuellen Wohnbaudarlehens die Mindestsparleistung (35%) erreichen würde.

  • Vielen Dank für die Anregung. Der BS ist aktuell so getaktet, dass er 2 oder 3 Monate vor Zinsbindungsende des aktuellen Wohnbaudarlehens die Mindestsparleistung (35%) erreichen würde.

    Damit sind schon so einige auf die Fr@!%€ geflogen

    Bauspar-Vorausdarlehen: ein Echtfall - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Bauspar-Vorausdarlehen als Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Banken, Sparkassen und Bausparkassen - zu Lasten des Kunden.
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