Nein, ich habe keinen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Nicht ich habe die Rückerstattung errechnet, sondern das Programm. Wenn Zeit ist, gucke ich mal morgen genauer nach. Möglicherweise auch erst ab Neujahr Mittag ![]()
Finanzamt
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Proxy -
6. Dezember 2025 um 16:26 -
Erledigt
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Nein, ich habe keinen Vorauszahlungsbescheid bekommen.
Staun!
Nicht ich habe die Rückerstattung errechnet, sondern das Programm.
Spitzfindigkeit. Du hast die entsprechenden Daten eingegeben. Ich finde die Rückerstattung erstaunlich. Wirst Du mit Deiner Frau zusammen veranlagt? Eine Rückerstattung kann ja nur der bekommen, der Steuer bezahlt hat, und von Deiner Rente bezahlst Du ja keine.
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Ehefrau Steuerklasse 5? 🤔
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Genau so isses...
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Spitzfindigkeit. Du hast die entsprechenden Daten eingegeben. Ich finde die Rückerstattung erstaunlich. Wirst Du mit Deiner Frau zusammen veranlagt? Eine Rückerstattung kann ja nur der bekommen, der Steuer bezahlt hat, und von Deiner Rente bezahlst Du ja keine.
Also jetzt muss sich Boersenfeger aber nicht noch ausziehen und die Tätowierungen einzeln beschreiben…
Eine Rückerstattung erhält in diesem Beispiel eben das Ehepaar.
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Ehefrau Steuerklasse 5? 🤔
Genau so isses...
Das sollte sie sinnvollerweise ändern lassen.
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Warum ist denn die Ehefrau das ganze Jahr 2025 in der Steuerklasse V ?
Da könnte man ab 2026 auf Steuerklasse IV gehen.
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Warum ist denn die Ehefrau das ganze Jahr 2025 in der Steuerklasse V ?
Grössere Rückzahlung

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Finanzamt, mein heiliges Sparschwein!
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Meine Frau arbeitet in TZ und verdient jetzt ca. 1/3 des Familieneinkommens. Als ich noch gearbeitet habe, war es nur ein Viertel. Eine meiner Zusatzrenten werden ebenfalls nach Steuerklasse 5 versteuert. U.a. diese Steuern gibt es nach bisherigem Stand komplett zurück. Da wir monatlich finanziell sehr gut zurechtkommen, wird an den Steuerklassen nichts geändert, auch wenn wir dem Staat ggf. einen Kredit geben, nehme ich doch lieber eine Rückzahlung in Empfang, die dann komplett in die bestehenden ETF reinvestiert wird, als dass wir nachzahlen müssten.
In der Zukunft wird es dann allerdings eher Richtung Geldmarkt ETF gehen. Dies ist meinem zunehmenden Alter geschuldet. Wir legen ca. 700 Euro monatlich zu 75/20/5 in Geldmarkt/AktienETF MSCI IMI/ und HydrogenETF an. Was sonst auf dem Giro übrig bleibt, geht aufs Tagesgeld für die jährlichen Prämien von Versicherungen und das Schließen der monatlich fälligen Festgeldtreppe. Ein weiterer größerer Betrag dient der Urlaubsfinanzierung, der demnächst fällig werdenden Rückzahlung von Bafög-Leistungen der jüngeren Tochter und dem üblichen Notgroschen.
Jeder Jeck ist halt anders! -
Letztlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Da gibt es per se auch nicht "richtig oder falsch", da die finanziellen Auswirkungen ohnehin sehr überschaubar sind, ob man nun unterjährig zu viel oder zu wenig bezahlt. Dass deine Altersrente in einer Steuerklasse versteuert wird, kann man dagegen ausschließen. Die Steuerklasse ist nur bei staatlichen Pensionen von Belang. Bei der Rente geht es lediglich (je nach Art) um die Höhe des Besteuerungsanteils.
An der Stelle möchte ich aber nochmal betonen, dass du (oder auch jeder andere) grds. keinem Rechenschaft schuldig ist. Da kann man gerne auch an geeigneter Stelle sagen "geht dich nix an" oder "ich brauche keine Ratschläge"

guten Rutsch.
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Ich schrieb ja auch von Zusatzrenten
Insgesamt erhalte ich die GRV und noch 3 verschiedene von verschiedenen Zahlungsleistern.
Meine Altersrente von der GRV erhalte ich natürlich ohne Besteuerung.
Ich sehe das nicht so eng mit meinen Beiträgen hier. Die Auskunft endet natürlich bei den konkreten Zahlen. -
Jo stimmt. Betriebsrenten werden wohl auch wie Pensionen behandelt. Wenn deine Frau in Steuerklasse 5 ist, kannst du es aber nicht sein. 😊
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Jo stimmt. Betriebsrenten werden wohl auch wie Pensionen behandelt. Wenn deine Frau in Steuerklasse 5 ist, kannst du es aber nicht sein. 😊
Einfache Erklärung: es gibt Betriebsrenten und Zusatzversorgung, bei denen eine Steuerklasse hinterlegt sein muss.
Somit hat er bei einer die Steuerklasse drei hinterlegt, bei anderen dann die Steuerklasse sechs. Seine Frau ist in Steuerklasse fünf.
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Wie auch immer, das Finanzamt kriegt sein Geld.

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Wie auch immer, das Finanzamt kriegt sein Geld.

ist ja OK. Wenn berechtigt und gut bewirtschaftet wird.
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Ich habe das neulich schonmal erwähnt: Es gibt Leute, die bewußt unterjährig die Steuer überzahlen (etwa durch eine ungeschickte oder gar bewußte Steuerklassenwahl), damit sie mit der Steuererklärung eine Rückzahlung erhalten, die sie dann als Geschenk empfinden.
Wer weiß? Vielleicht ist das bei Dir ja auch so.
Meine Frau arbeitet in TZ und verdient jetzt ca. 1/3 des Familieneinkommens. Als ich noch gearbeitet habe, war es nur ein Viertel. Eine meiner Zusatzrenten [wird] ebenfalls nach Steuerklasse 5 versteuert.
Das verblüfft mich jetzt. Wenn ein Ehepartner V hat, hat der andere III, wenn der eine IV hat, hat der andere auch V. Beide V ist mir noch nicht untergekommen.
Mir ist auch noch keine Betriebsrente untergekommen, die an der Quelle besteuert wird. Was ist das denn für eine Betriebsrente? Liest hier vielleicht noch jemand anderes mit, bei dem das auch so ist?
U.a. diese Steuern gibt es nach bisherigem Stand komplett zurück. Da wir monatlich finanziell sehr gut zurechtkommen, wird an den Steuerklassen nichts geändert, auch wenn wir dem Staat ggf. einen Kredit geben, nehme ich doch lieber eine Rückzahlung in Empfang
Siehe oben.

In der Zukunft wird es dann allerdings eher Richtung Geldmarkt ETF gehen. Dies ist meinem zunehmenden Alter geschuldet. Wir legen ca. 700 Euro monatlich zu 75/20/5 in Geldmarkt/AktienETF MSCI IMI/ und Hydrogen-ETF an.
Das ist die berühmte Beimischung, die dem Depot erst den richtigen Schub gibt.
Immerhin: Der Hauptverdiener ist in Rente gegangen, und das Paar spart immer noch! Vergiß nicht, rechtzeitig auf Entsparen umzuschalten!
Jeder Jeck ist halt anders.
Eben, eben.
Jetzt ist allerdings auch klar, warum Du trotz Rentenbezug enie Steuerrückzahlung zu erwarten hast.

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Mir ist auch noch keine Betriebsrente untergekommen, die an der Quelle besteuert wird. Was ist das denn für eine Betriebsrente? Liest hier vielleicht noch jemand anderes mit, bei dem das auch so ist?
Warum sollte gerade dir eine Betriebsrente „unterkommen“ ? Staun…
Bestimmte Betriebsrenten gelten steuerlich als „Versorgungsbezüge“ (§ 19 EStG) und werden wie Arbeitslohn behandelt. In diesen Fällen zieht die Zahlstelle Lohnsteuer nach Steuerklasse (ELStAM) ab – genau wie früher der Arbeitgeber.
Das ist z. B. typisch bei:
• firmeninternen Pensionszusagen
• Unterstützungskassen
• teils konzernnahen Versorgungseinrichtungen (z. B. große Banken wie die Commerzbank und Deutsche Bank)Gilt auch für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst z.B. VBLklassik.
Ich kann die versichern, dass ich genau solche Fälle aus der Sozialberatung kenne.

Guten Rutsch ins neue Jahr 2026.
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Ich beziehe u.a. eine VBLKlassik Zusatzrente und da mein vormaliger Arbeitgeber im Jahr 2005 meinte, den Arbeitgeberverband aus Kostengründen verlassen zu müssen, er aber in der gesetzlichen Pflicht war, seinen Untertanen eine Betrübliche Zusatzrentenmöglichkeit zu bieten, wurden dann alle Mitarbeitenden auf die DUK umgestellt, von denen ich nun ebenfalls eine Zusatzrente erhalte. In dieser hatte ich einige Jahre noch zusätzlich eine Entgeltumwandlung durchgeführt, die ruhte dann ab 2020 und wurde im Januar 2025 (im 1. vollständigen Jahr des Rentenbezug) komplett ausbezahlt. Bis 2027 wird diese Auszahlung noch monatlich krankennachversichert. So, mehr kann ich aber nun wirklich nicht mehr nachschicken an Infos.
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Bis 2027 wird diese Auszahlung noch monatlich krankennachversichert.
Tippfehler, muss heißen, bis 2037... eine einmalige Zahlung wollte die Krankenkasse nicht akzeptieren, warum auch immer.
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