Danke für (D)eine, heutzutage nicht selbstverständliche, Rückmeldung.
WEG: „Schnitt“ zum 01.01.2024 wegen fehlender Vorverwalter‑Unterlagen – was bedeutet das für offene Jahre/Nachzahlungen?
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Townless -
7. Dezember 2025 um 17:34 -
Erledigt
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ich frage mich auch, was tat das Beirat die ganzen Jahren ?!
Wenn dieses regelmäßig, zu minderst 1x jährlich die Buchführung geprüft hatte, kann kein fauler Verwalter sich solche Sch erlauben. "korrupte Zusammenarbeit" ?
Siehe zu, dass solcher Vorfall sich nicht wiederholt !
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Als nicht Betroffener kann ich nur sagen, nach allem, was ich hier gelesen und in der näheren Bekanntschaft so gehört habe, bin ich nur froh, dass ich mich in der Jugend dazu entschlossen habe, nicht zu bauen und erst recht keine ETW gekauft zu haben.

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Als nicht Betroffener kann ich nur sagen, nach allem, was ich hier gelesen und in der näheren Bekanntschaft so gehört habe, bin ich nur froh, dass ich mich in der Jugend dazu entschlossen habe, nicht zu bauen und erst recht keine ETW gekauft zu haben.

Es hat im Leben alles seine Vor- und Nachteile. 😉
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Aus eigenen Erfahrung werde ich auch möglichst aus einer WEG austreten.

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ich frage mich auch, was tat das Beirat die ganzen Jahren ?!
Wenn dieses regelmäßig, zu minderst 1x jährlich die Buchführung geprüft hatte, kann kein fauler Verwalter sich solche Sch erlauben. "korrupte Zusammenarbeit" ?
Diese "Kritik" ist recht wohlfeil.
Um Beirat zu sein, muss man keine formellen Voraussetzungen erfüllen oder irgendeine diesbezügliche Ausbildung. Es sagt einem auch niemand, was man darf und soll. Somit gibt es ein enormes Wissensgefälle. Hinzu kommt, dass diese Arbeit nicht entlohnt wird, sondern in der Freizeit erledigt werden muss.
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Jemand, der sich zum Beirat wählen lässt, ist ja wohl des Lesens mächtig.
Und dann ist es das Mindeste, dass ein Beirat einmal nachliest, wofür er überhaupt da ist.
Das muss ihm doch niemand sagen, was er tun soll, wenn er seine 7 Sachen beieinander hat.
Ich kenne viele Verwalterverträge, und in jedem steht drin, dass der Verwalter vor dem Versand einer Abrechnung diese dem Beirat zur Prüfung vorlegt. Oder sich mit dem Beirat zur Prüfung/Besprechung zusammen setzt. Nur so als Beispiel für Beirats-Tätigkeiten.
Wenn natürlich ein Beirat mit seinem Ehrenamt nichts anzufangen weiß, sich um gar nichts kümmert, und nirgends überhaupt mal hinschaut und bei größeren Problemen dementsprechend auch die Eigentümer nicht informiert, dann entstehen Zustände wie hier.
Bankauszüge anschauen und nur die Plausibilität prüfen, ist doch eigentlich kein Hexenwerk.
Verwalter haben dann leichtes Spiel (ich sage das bewusst so, denn die haben ausschließlich nur ein Eigeninteresse an einer WEG-Verwaltung und ihrem Honorar) und sie neigen ohne ein Kontrollorgan zu immer mehr Nachlässigkeit, oder Schlimmeres, wenn man Pech hat.
Es ist heutzutage das Hauptproblem bei einer Eigentumswohnung, eine gescheite WEG-Verwaltung zu finden; bzw. sich mit den entstehenden Problemen wegen eines inkompetenten Verwalters herum schlagen zu müssen.
Wenn dann noch ein Beirat so ein …..(um der Zensur zu entgehen) ist wie hier, dann gute Nacht.
Dann findet möglicherweise sogar auch die neue Verwaltung keine „größeren Löcher“ mehr, wie der TE sich ausdrückt.
Allein schon die vom TE fehlenden 1.800,- € sind also keine größeren Löcher. Aha.
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Jemand, der sich zum Beirat wählen lässt, ist ja wohl des Lesens mächtig.
Und dann ist es das Mindeste, dass ein Beirat einmal nachliest, wofür er überhaupt da ist.
Das muss ihm doch niemand sagen, was er tun soll, wenn er seine 7 Sachen beieinander hat.
Ich kenne viele Verwalterverträge, und in jedem steht drin, dass der Verwalter vor dem Versand einer Abrechnung diese dem Beirat zur Prüfung vorlegt. Oder sich mit dem Beirat zur Prüfung/Besprechung zusammen setzt. Nur so als Beispiel für Beirats-Tätigkeiten.
Wenn natürlich ein Beirat mit seinem Ehrenamt nichts anzufangen weiß, sich um gar nichts kümmert, und nirgends überhaupt mal hinschaut und bei größeren Problemen dementsprechend auch die Eigentümer nicht informiert, dann entstehen Zustände wie hier.
Bankauszüge anschauen und nur die Plausibilität prüfen, ist doch eigentlich kein Hexenwerk.
Verwalter haben dann leichtes Spiel (ich sage das bewusst so, denn die haben ausschließlich nur ein Eigeninteresse an einer WEG-Verwaltung und ihrem Honorar) und sie neigen ohne ein Kontrollorgan zu immer mehr Nachlässigkeit, oder Schlimmeres, wenn man Pech hat.
Es ist heutzutage das Hauptproblem bei einer Eigentumswohnung, eine gescheite WEG-Verwaltung zu finden; bzw. sich mit den entstehenden Problemen wegen eines inkompetenten Verwalters herum schlagen zu müssen.
Wenn dann noch ein Beirat so ein …..(um der Zensur zu entgehen) ist wie hier, dann gute Nacht.
Dann findet möglicherweise sogar auch die neue Verwaltung keine „größeren Löcher“ mehr, wie der TE sich ausdrückt.
Allein schon die vom TE fehlenden 1.800,- € sind also keine größeren Löcher. Aha.
Du setzt voraus, dass der Verwalter brav seine Versammlungen einberuft, seine Rücklagen- und Wirtschaftspläne sowie Abrechnungen erstellt. Tut er das (jahrelang) nicht, brauchst du um den loszuwerden nicht nur einen super Beirat (den es bei uns ziemlich untätig nur gab) sondern auch eine Mehrheit. Wenn die Eigentümer aber nicht kapieren wollen, dass das Gebaren des Verwalters in die Katastrophe führt, kannst du als einzelner Eigentümer wenig ausrichten. Das böse Erwachen ist vorprogrammiert.
So einfach, wie du es darstellst, ist es nicht.
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Jeder Erwachsene hat bestimmt ein eigenes Bankkonto, also kennt er die Kontobewegungen.
Das Beirat kann die WEG Kontoauszüge von Bank nachholen, um die Umsätze nachzuprüfen, wenn der Verwalter diese nicht freiwillig rausrücken will. So einfach ist es.
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das Problem ist sehr speziell, bzw. tiefer liegend.
Jeder Eigentümer hat nach WEG ein Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.
Ein Verwalter ist nach WEG verpflichtet, einmal im Jahr die sogenannte „ordentliche Eigentümerversammlung“ einzuberufen.
Tut er dies nicht, erfüllt er nicht das Gesetz und jeder Richter wird auf Klage hin entweder eine Zwangs-Eigentümerversammlung anordnen oder ersatzweise einen Bevollmächtigten für eine Einberufung bestimmen oder gleich einen Zwangsverwalter bestellen (und den bisherigen abberufen).
Problem: nach altem WEG konntest Du die Klage gegen den Verwalter richten.
Nach neuem WEG seit Dezember 2020 muss man die Eigentümergemeinschaft (damit anteilig sogar sich selbst) auf eine ordnungsgemäße Verwaltung verklagen.
Dieses neue WEG ist diesbezgl. schizophren, ist aber leider so.
Somit kannst Du Dir (wenn Du also allein stehst, wie Du schreibst) überlegen, ob Du vor der Klage ausziehst, oder danach, denn die lieben Miteigentümer werden nicht verstehen, weshalb ausgerechnet sie verklagt werden.
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Wenn man die Kommentare so liest, scheine ich ein großer Glückspilz zu sein, weil es weder mit unserer WEG noch mit unserer Verwaltung Probleme gibt

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Wenn man die Kommentare so liest, scheine ich ein großer Glückspils zu sein, weil es weder mit unserer WEG noch mit unserer Verwaltung Probleme gibt

Bist du sicher, dass du kein Glücksexport bist?

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Hab's korrigiert, aber danke und Prost.
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Tut er dies nicht, erfüllt er nicht das Gesetz und jeder Richter wird auf Klage hin entweder eine Zwangs-Eigentümerversammlung anordnen oder ersatzweise einen Bevollmächtigten für eine Einberufung
Super Idee und sicher ist das Recht auf unserer Seite. Hast du Zeit für 5 Jahre Zivilklage und das Geld im Voraus? Unser neuer Verwalter sagt eindeutig: Wir könnten eine Klage anstoßen, aber das dauert ewig und ob alle Unterlagen da sind ist fraglich. So eine Klage kann man ewig führen, wenn immer wieder etwas Neues auftaucht. Und keiner will zahlen.
Nur weil ein Verwalter müsste, tut das noch lange nicht jeder! Ich bin heilfroh, dass er im 2. Anlauf wenigstens weg ist, dieses Gemauschel hatte endlich ein Ende.
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Bankauszüge anschauen und nur die Plausibilität prüfen, ist doch eigentlich kein Hexenwerk.
Das kann aber nicht alle Probleme aufdecken. Sondern nur ganz besonders dumme-dreiste Verwalter, die Gelder direkt von den WEG-Konten abzweigen.
Gerade in WEGs, wo sich manche Posten ja über mehrere Jahre verteilen (voreilend oder rückwirkend), ist ja ja mitnichten so, dass der Kontostand auf den Auszügen zum 31.12. dem entsprechend wird oder muss, was in der Abrechnung zum entsprechenden Wirtschaftsjahr drin steht.
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Alle Probleme kannst Du vielleicht nicht aufdecken.
Aber innerhalb weniger Minuten bei einem Durchschauen der Jahreskonto-Auszüge der Bank kannst Du sehen, ob z. B. jeder regelmäßig seine Hausgelder entsprechend dem letzten beschlossenen Wirtschaftsplan (im Fall hier ein paar Jahre alt, aber das ist egal) gezahlt hat, bzw. bei Lastschriften diese „gelegentlich“ zurück geholt hat.
Du kannst fast sicher sein, dass im vorliegenden Fall ein paar Leute bei jahrelangem Nichtstun des Verwalters und einem pennenden Beirat auf diese tolle Idee gekommen sind. Die anderen sind die Dummen.
Das aus den Auszügen heraus zu filtern und die Betroffenen auch jetzt noch anzumahnen, wäre eine Kleinigkeit gewesen.
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Das mit einem "Schnitt" kann nur Vorschlag von denen sein, die hohe Hausgeldschulden haben, in eigenem Profit Interesse.
Schnellsten wegjagen solche Verwaltung samt Beirat. Alles neu wählen, nötigenfalls Notverwalter einsetzen lassen.
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Das mit einem "Schnitt" kann nur Vorschlag von denen sein, die hohe Hausgeldschulden haben, in eigenem Profit Interesse.
Schnellsten wegjagen solche Verwaltung samt Beirat. Alles neu wählen, nötigenfalls Notverwalter einsetzen lassen.
Was ein Unsinn. Alle haben immer bezahlt.
Wegjagen... Wo lebst du?!
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