Hallo,
ich besitze eine selbst genutzte Eigentumswohnung und habe auch eine private Haftpflichtversicherung bei der VHV.
Nachdem ich mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen habe, frage ich mich, ob meine Privathaftpflicht auch für Schäden aufkommt, die durch meine Eigentumswohnung (genauer gesagt durch mein Sondereigentum) an anderen Wohnungen entsteht. Also z.B. bricht ein Feuer in meiner Wohnung aus und verwüstet auch die Nachbarwohnung oder es kommt zu einem Wasserschaden durch meine Waschmaschine und das Wasser läuft in die Nachbarwohnung.
In den Versicherungsbedingungen steht:
A1-6.3 Haus- und Grundbesitz
A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z.B. Eigentümer oder Mieter)
a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen, bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Denn so wie ich die Bedingungen lese, deckt die Haftpflicht nur Schäden ab, die durch meine Wohnung am Gemeinschaftseigentum entstehen (also z.B. im Treppenhaus oder am Aufzug).
Aber eben nicht an anderen Wohnungen, welche als Sondereigentum gelten.
Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Vielen Dank für alle Anmerkungen im Voraus.