Deckt eine Private Haftpflichtversicherung Schäden durch eine Eigentumswohnung /Sondereigentum ab?

  • Hallo,

    ich besitze eine selbst genutzte Eigentumswohnung und habe auch eine private Haftpflichtversicherung bei der VHV.

    Nachdem ich mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen habe, frage ich mich, ob meine Privathaftpflicht auch für Schäden aufkommt, die durch meine Eigentumswohnung (genauer gesagt durch mein Sondereigentum) an anderen Wohnungen entsteht. Also z.B. bricht ein Feuer in meiner Wohnung aus und verwüstet auch die Nachbarwohnung oder es kommt zu einem Wasserschaden durch meine Waschmaschine und das Wasser läuft in die Nachbarwohnung.


    In den Versicherungsbedingungen steht:

    A1-6.3 Haus- und Grundbesitz


    A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z.B. Eigentümer oder Mieter)

    a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen, bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.


    Denn so wie ich die Bedingungen lese, deckt die Haftpflicht nur Schäden ab, die durch meine Wohnung am Gemeinschaftseigentum entstehen (also z.B. im Treppenhaus oder am Aufzug).

    Aber eben nicht an anderen Wohnungen, welche als Sondereigentum gelten.


    Oder verstehe ich hier etwas falsch?


    Vielen Dank für alle Anmerkungen im Voraus.

  • Kater.Ka 18. Dezember 2025 um 19:52

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Westfale123,

    Nachdem ich mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen habe, frage ich mich, ob meine Privathaftpflicht auch für Schäden aufkommt, die durch meine Eigentumswohnung (genauer gesagt durch mein Sondereigentum) an anderen Wohnungen entsteht. Also z.B. bricht ein Feuer in meiner Wohnung aus und verwüstet auch die Nachbarwohnung oder es kommt zu einem Wasserschaden durch meine Waschmaschine und das Wasser läuft in die Nachbarwohnung.

    Ganz formal geantwortet: Nein Ihre PHV kommt nicht für Schäden auf, die Ihre ETW verursacht. Sie kommt nur für Schäden auf, die Sie selber verursachen, z.B. für solche, die Sie nur verursachen können, weil Sie Eigentümer einer ETW sind und zwar für alle fahrlässig verursachten Schäden Dritter, auch am Sondereigentum Dritter.

    Was erst einmal wie Krümelk… aussieht, erklärt aber Ihre Frage zu den zitierten Versicherungsbedingungen. Schäden, die Sie sich selbst zufügen, sind nicht vom Versicherungsschutz einer PHV gedeckt, z.B. Sie zerreißen sich die Hose im Gestrüpp. Bei der WEG sind Sie Miteigentümer nach Ihren MEA. Damit es keine Fragen gibt, ob das Gemeinschaftseigentum mitversichert ist oder nicht, erfolgt die Klarstellung. Auch wird klargestellt, dass Sie Ihren persönlichen MEA- Anteil am Schaden nicht ersetzt bekommen.

    Gruß Pumphut

  • Sehr interessant - wir haben gerade genau so einen Fall in unsrer WEG.

    Ein Eigentümer hat seine Balkonfliesenfugen (Sondereigentum!) nicht ordnungsgemäß instandgehalten und somit ist Wasser in die Konstruktion eingetreten. Dieses Wasser hat Schäden am Gemeinschaftseigentum verusacht.

    Verstehe ich das richtig - wenn er solch eine zitierte VHV-Haftpflichtversicherung hätte, würde der Schaden am Gemeinschaftseigentum bezahlt, sein eigener Schaden an den Fliesen/Fugen aber nicht?

  • Hallo gcmv,

    Jein. Die PHV- Versicherung würde als erstes prüfen, ob dem Sondereigentümer wirklich ein Verschulden zuzurechnen ist. Falls ja, würden die notwendigen Kosten zur Herstellung des Zustandes der Unterkonstruktion vor dem Schadenereignis ersetzt werden. (Z.B. ein anlässlich des Schadens erfolgender Neubau einer 70 Jahre alten Konstruktion würde nicht vollständig übernommen werden.) Und von diesem berechtigten Kosten bezahlt der Versicherer nur den Anteil, der nicht auf den verursachenden Eigentümer entfällt. (Z.B. der Verursacher hält 10/100 MEA, dann bezahlt die Versicherung der WEG 90% des berechtigten Schadens.) Die restlichen 10% muss sich die WEG vom Verursacher holen.

    Gruß Pumphut

  • sein eigener Schaden an den Fliesen/Fugen aber nicht?

    Korrekt. Es geht bei einer Haftpflichtversicherung immer nur um Schäden, die Du anderen zugefügt hast. Nicht um Schäden, die Du Dir selbst zufügst.

    Beispiel: Du fährst mit Deinem Auto gegen mein Auto. Du haftest mir und Deine PKW-Haftpflicht-Versicherung zahlt mir Ersatz.

    Du fährst mit Deinem Auto gegen Deinen Zweitwagen. Pech gehabt, die PKW-Haftpflicht zahlt Dir nichts.