Fragen zur Riester Rente

  • Hallo,

    bei vorzeitiger Kündigung des Riestervertrages, wie wird der Gewinn nach Abzug der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteilen berechnet? Konkret ist eine fondsbasierter Riester-Sparplan (Union Investment 4P Riester). Wird für die Gewinnbesteuerung der persönliche Steuersatz oder, da fondsbasiert, der Steuersatz auf Erträge aus Kapitalvermögen + Soli genommen?

    Würde bei einer vorzeitigen Kündigung Union Investment bereits alle Rückzahlungen/Steuern einbehalten oder macht man das über die Steuererklärung?

    Gruß zione

  • Kater.Ka 27. Dezember 2025 um 12:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei vorzeitiger Kündigung des Riestervertrages, wie wird der Gewinn nach Abzug der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteilen berechnet?

    Das übernimmt freundlicherweise die Fondsgesellschaft für Dich.

    Konkret ist eine fondsbasierter Riester-Sparplan (Union Investment 4P Riester). Wird für die Gewinnbesteuerung der persönliche Steuersatz oder, da fondsbasiert, der Steuersatz auf Erträge aus Kapitalvermögen + Soli genommen?

    Es gilt der persönliche Steuersatz. Wenn die Bedingungen stimmen, wird nur die Hälfte des Gewinns besteuert.

    Noch wichtiger als das ist aber eine andere Frage: Hat Dein Riestervertrag überhaupt Gewinn gemacht? Bei vielen ist das nämlich nicht der Fall, weswegen sich dann die Frage nach der Besteuerung erübrigt.

    Würde bei einer vorzeitigen Kündigung Union Investment bereits alle Rückzahlungen/Steuern einbehalten oder macht man das über die Steuererklärung?

    Die Zulagen und Steuervorteile behält die Fondsgesellschaft bereits ein, die Versteuerung des Gewinns (so es überhaupt einen gibt) erfolgt dann über die Steuererklärung. Damit Du das nicht vergißt, teilt die Fondgesellschaft dem Finanzamt die Auszahlung mit.

  • Vielen Dank für die Antworten. Der Vertrag ist deutlich im Plus. Welche Bedingungen müsssen erfüllt sein, damit nur die Hälfte des Gewinns versteuert wird?

  • Denke mal, hier gehts um das Halbeinkünfteverfahren. Dann gilt:

    "Wenn die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (beziehungsweise dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012) und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsbeginn erfolgt, ist nur die Hälfte dieser Erträge zu versteuern (hälftige Differenzbesteuerung). Der so ermittelte (steuerpflichtige) Betrag ist mit dem persönlichen Steuersatz als "Sonstige Einkünfte" des Einkommens zu versteuern."

    Quelle: https://www.union-investment.de/unsere-service…lage-versteuern

  • Bist du da sicher? Ich meine die Zentrale Zulagenstelle hätte mir gesagt, den Gewinn soll ich in der Anlage KAP einstellen.

    Wenn die Bedingungen stimmen (siehe Vorposting) gilt das Halbeinkünfteverfahren. Du trägst den entsprechenden Betrag in das Steuerformular ein. Das Finanzamt prüft die Erfüllung der Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren und wendet es dann ohne Dein ausdrückliches Zutun an, wenn die Bedingungen stimmen.

  • Die Bedingungen stimmen nicht und meine Frage beantwortet das auch nicht. WO trage ich den Betrag ein (ja äh und welchen genau?) das ist meine Frage.

    Danke & frohes Neues!

  • Die Bedingungen stimmen nicht und meine Frage beantwortet das auch nicht. WO trage ich den Betrag ein (ja äh und welchen genau?) das ist meine Frage.

    Leider bin ich weder Steuerberater, noch habe ich eine Riesterrente vorzeitig förderschädlich gekündigt. Insoweit weiß ich nicht, wie die Unterlage im Detail aussieht, die einem Ex-Riesterer in einem solchen Fall zugeschickt wird. Du könntest das, was Du vorliegen hast, anonymisieren und hochladen. Dann kann Dir sicherlich hier einer weiterhelfen.

    :)

  • Bitte schaue mal auf dem Formularserver der Finanzverwaltung nach der Anlage R-AV und der dort eingebundenen Anleitung bzw. in Deinem Steuerprogramm. MMn sind die Felder dort einschlägig beschrieben, speziell Zeile 21. Diese sind ausgegraut, es ist daher mMn keine Angabe erforderlich, da diese elektronisch übermittelt wird.

    Muster der Mitteilung hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=1

    Bei mir war es Fall 9d (Riester Fondssparplan)

  • mMn keine Angabe erforderlich, da diese elektronisch übermittelt wird

    Korrekt. Es ist egal, ob man das in der Steuererklärung angibt, das Finanzamt macht das automatisch richtig.

    Der Vorteil der vorherigen Erfassung ist, dass nur dann das eigene Steuerprogramm vorab richtig rechnen kann. Die Versicherung übermittelt die Daten bis Februar/März an das Finanzamt. Parallel wird es Dir die Zahlen schicken. Aus diesem Schreiben solltest Du erkennen, wo genau welche Zahlen hingehören.