Hallo,
bei vorzeitiger Kündigung des Riestervertrages, wie wird der Gewinn nach Abzug der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteilen berechnet? Konkret ist eine fondsbasierter Riester-Sparplan (Union Investment 4P Riester). Wird für die Gewinnbesteuerung der persönliche Steuersatz oder, da fondsbasiert, der Steuersatz auf Erträge aus Kapitalvermögen + Soli genommen?
Würde bei einer vorzeitigen Kündigung Union Investment bereits alle Rückzahlungen/Steuern einbehalten oder macht man das über die Steuererklärung?
Gruß zione