Freistellungsauftrag Mutti

  • Hast Du dieses Problem denn in mittlerweile 1 1/2 Jahren klären können?

    In der APP und im Browser ist mein angeblicher Freistellungsauftrag weiterhin sichtbar.Geändert wurde: ich kann meine Steuer ID nicht mehr sehen.

    Ob ein Freistellungsauftrag für meinen Vater hinterlegt ist, ist für mich auch nicht mehr sichtbar, das wurde also auch geändert.

    Um überhaupt einen FSA einzurichten, sollte ich Vater und Mutter samt Rollatoren in die Zweigstelle bringen. Erst eine Filiale war berechtigt mir ein Formular zuzusenden, welches meine Eltern zu Hause unterschreiben konnten.

    An alle die glauben, dass es vor Ort mehr oder besseren Service gibt, dem ist nicht so. Trotz einer Vollmacht, die bei der Sparkasse erstellt wurde, bin ich handlungsunfähig.

    Ich habe den Kampf aufgegeben, da es nur meine Nerven kostet.


    Hauptsache die Altherrenriege kann sich im Rotary Club jeden Freitag bei Whiskey und Zigarre abklatschen.

  • Hast Du dieses Problem denn in mittlerweile 1 1/2 Jahren klären können?

    ... nämlich daß die lokale Sparkasse den Freistellungsauftrag, den Du als rechtliche Betreuerin auf das Konto Deines Vaters eingereicht hast, mit dessen Namen verbunden ist, statt irrig mit Deinem.

    In der APP und im Browser ist mein angeblicher Freistellungsauftrag weiterhin sichtbar. Geändert wurde: ich kann meine Steuer ID nicht mehr sehen.

    Ob ein Freistellungsauftrag für meinen Vater hinterlegt ist, ist für mich auch nicht mehr sichtbar, das wurde also auch geändert.

    Um überhaupt einen FSA einzurichten, sollte ich Vater und Mutter samt Rollatoren in die Zweigstelle bringen. Erst eine Filiale war berechtigt mir ein Formular zuzusenden, welches meine Eltern zu Hause unterschreiben konnten.

    An alle die glauben, dass es vor Ort mehr oder besseren Service gibt, dem ist nicht so. Trotz einer Vollmacht, die bei der Sparkasse erstellt wurde, bin ich handlungsunfähig.

    Ich habe den Kampf aufgegeben, da es nur meine Nerven kostet.

    Ich nehme an, daß Deine Eltern Zinsen einnehmen (für die Abgeltungsteuer einbehalten wird, was auf der Abrechnung erkennbar ist), Du dürftest für sie auch die Steuererklärung machen, wofür Du möglicherweise auch einen Elster-Zugang hast. Deine eigene Steuererklärung machst Du in jedem Fall. Wenn das so ist, kannst Du ja nachvollziehen, was wo gebucht wurde.

    Ich bin kein Bürokrat. Wenn irgendwas falsch geschrieben ist, aber richtig gemacht wird, ist mir das falsch Geschriebene egal. Aber richtig gemacht werden sollte es freilich - und das kontrolliere ich bei mir auch.

  • ... nämlich daß die lokale Sparkasse den Freistellungsauftrag, den Du als rechtliche Betreuerin auf das Konto Deines Vaters eingereicht hast, mit dessen Namen verbunden ist, statt irrig mit Deinem.

    Ich habe weder auf meinen Namen noch auf den Namen von meinem Vater einen FSA eingereicht.

    Der Mitarbeiter der Bank hat mir mitgeteilt, dass für mich 1000€ und für meinen Vater 2000€ hinterlegt sind. Wohlgemerkt es handelt sich um das Konto von meinem Vater. Warum dann Steuern einbehalten wurden konnte man mir nicht sagen. Erst einige Telefonate später war klar, es liegt nichts vor.

    Ich konnte trotz Bankvollmacht keinen FSA stellen, dafür hätten meine Eltern persönlich erscheinen müssen.

  • Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich zu meiner ursprünglichen Frage zu wenige Informationen geliefert habe. :)

    Den Eindruck haben viele Anfrager und zieren sich regelmäßig, wenn man nachfragt. Da machst Du keine Ausnahme.

    Du hast oben gefragt, ob Du in Deinem Namen für Kapitaleinkünfte Deiner Mutter einen Freistellungsauftrag erteilen kannst. Nein, das kannst Du nicht. Der Sparerpauschbetrag ist an die Person gebunden, eventuell ungenutzte Teile eines Sparerpauschbetrags kann man nicht von einer Person auf eine andere übertragen. Als Betreuer kannst Du ggf. einen Freistellungsauftrag im Namen des Betreuten einreichen, sofern Du zur Vermögenssorge berechtigt bist.

    Du schreibst weiter, Du habest Deine Mutter "von der Steuer abgemeldet". Das geht auch nicht, mal ganz davon abgesehen, daß nicht klar ist, was dieser Ausdruck überhaupt bedeuten soll.

    Das Finanzamt bekommt die Rentendaten Deiner Mutter gemeldet (Höhe der Rentenzahlung, Beginn der Rentenzahlung, der den steuerpflichtigen Anteil der Rente festlegt). Ob in der Vergangenheit irgendwann mal ein Steuererklärung Deiner Mutter eingereicht worden ist, verrätst Du uns nicht. Das Finanzamt hat Rentenbezieher aber im Blick, auch wenn sie keine Steuererklärung einreichen. Sollte eine Steuerpflicht möglich sein, meldet sich das Finanzamt schon.

    Von ihrem aktuellen Rentenbezug ist 50% dessen steuerfrei, was sie 2005 an Witwenrente bekommen hat, sowie 38% dessen, was sie 2011 an eigener Altersrente bekommen hat. Steuerfrei ist mittlerweile ein Festbetrag, nicht etwa ein Prozentsatz. Über den Daumen gepeilt sind von aktuell 1800 € Rente 1200 € steuerpflichtig, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehen ab, vielleicht sonst noch etwas. Das zu versteuernde Einkommen (Das ist die entscheidende Kenngröße!) dürfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Das mag die Finanzbeamtin bei ihrer Auskunft im Blick gehabt haben, ihr Bildschirm zeigt ihr das an.

    Wenn Deine Mutter Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparerpauschbetrags hat, bleiben die Kapitaleinkünfte gleich an der Quelle steuerfrei, wenn Du einen Freistellungsauftrag stellst. Das kannst Du als Betreuer in ihrem Namen auch machen. Versäumst Du das, wirst Du die Quellensteuer im Rahmen der Steuererklärung zurückbekommen, mußt dann aber halt eine Steuererklärung einreichen, was eine gewisse Mühe macht. Einen Freistellungsauftrag einzureichen, macht weniger Arbeit. Wenn Du das noch nicht gemacht hast, wird das fürs laufende Jahr allerdings etwas knapp.

    Sollte sie Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag beziehen (was bei 11 T€ auf dem Girokonto und 42 T€ auf einem Tagesgeldkonto bei der lokalen Sparkasse unwahrscheinlich ist), dann lohnt sich eine Steuererklärung, weil dann nämlich die Normalversteuerung von Kapitaleinkünften weniger Steuer kostet (wenn überhaupt) als mit der Abgeltungsteuer. Dazu muß man dann allerdings eine Steuererklärung einreichen einschließlich Anlage KAP. Zur Sicherheit kann man das Kästchen Günstigerprüfung ausdrücklich ankreuzen. Meines Wissens führt das Finanzamt diese Günstigerprüfung aber auch ohne das Kreuz am Kästchen durch - aber die Steuererklärung muß dazu halt eingereicht sein.

    Bei Deiner Mutter könnte es um 250 € Zinsen im Jahr gehen, für die die Sparkasse um die 70 € Steuer abzieht, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Ich würde für einen solchen Betrag allemal das eine Blatt ausfüllen und einreichen. Daß die Sparkasse die Unterschrift persönlich kontrollieren möchte, halte ich für eine überbürokratische Schikane. Ich habe mein Geld bei Online-Banken, da geht so etwas ja überhaupt nicht. Aber natürlich kannst Du in der lokalen Sparkassenfiliale diese Unterschrift leisten, hast dazu aber sinnvollerweise Deinen Betreuerausweis dabei, auf dem steht, daß Du zu Verfügungen über das Vermögen der Betreuten ermächtigt bist.

  • Ob in der Vergangenheit irgendwann mal ein Steuererklärung Deiner Mutter eingereicht worden ist, verrätst Du uns nicht.

    Ich werde daher – wie in den vergangenen Jahren – ihre Steuererklärung erneut erstellen.

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die dafür investierte Freizeit.

    Damit hat sich der Fall dann erledigt.

    Dir und allen Foristen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

  • Pflegestufe bedeutet nicht automatisch eine Schwerbehinderung. Die muss man getrennt beantragen. Ich vermute dass es sich in diesem Fall eher nicht lohnt und so ein Antrag kostet auch Geld.

    Deine Aussage ist leider falsch.

    Dass die Threaderstellerin das auch noch beklatscht, wundert mich.

    Ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft bei der zuständigen Behörde kostet NICHTS.

    Natürlich hat der Pflege-GRAD erstmal nichts mit einer Schwerbehinderteneigenschaft zu tun.

    Allerdings ist ein sehr großer Anteil von Menschen im Pflegeheim schwerbehindert.
    Somit gibt es einen Freibetrag für die Steuer, der ab einer bestimmten Einkommenshöhe relevant sein kann.

    Hinweis für Transporte zu Ärzten:

    Die Kostenfreiheit hängt nicht nur vom Pflegegrad (4-5) sondern auch in anderen Fällen (Pflegegrad 3) vom GDB mit ab (Mobilitätseinschränkungen).