Hallo zusammen,
wir würden gerne unseren Kindern ETF-Anteile übertragen (als Schenkung). Alle (wir Eltern und auch unsere Kinder) haben Depots bei finanzen net zero. Nun stelle ich gerade fest, dass das bei finanzen net zero gar nicht möglich zu sein scheint, da nur Depotüberträge vom und zum selben Depotinhaber gemacht werden können? Habe ich das richtig verstanden? Kennt ihr das Problem und habt vielleicht eine Lösung? Verkaufen wollten wir die ETF-Anteile eigentlich nicht, damit jetzt keine Steuern ausgelöst werden.
Vielen Dank für eure Einschätzung und eventuelle Ratschläge. Ein frohes neues Jahr!
Depotübertrag mit Gläubigerwechsel an Kind
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Fiavisdo -
1. Januar 2026 um 23:15 -
Erledigt
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Wir würden gerne unseren Kindern ETF-Anteile übertragen (als Schenkung).
Hoffentlich hast Du Dir diese Maßnahme gut überlegt!
Alle (wir Eltern und auch unsere Kinder) haben Depots bei finanzen net zero. Nun stelle ich gerade fest, dass das bei finanzen net zero gar nicht möglich zu sein scheint, da nur Depotüberträge vom und zum selben Depotinhaber gemacht werden können?
Ja. Das ist bei verschiedenen Neobrokern so. Die bieten keinen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel an. Vielleicht scheuen sie den Aufwand der Meldung ans Finanzamt.
Kennt ihr das Problem und habt vielleicht eine Lösung?
Ja.
Wenn es unbedingt sein soll: Depots bei einem Discount-Broker aufmachen, Werte mit gleichem Namen dorthin übertragen. Bei Discountbrokern (z.B. der ING) sollte der Übertrag mit Gläubigerwechsel möglich sein.
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Bei Discountbrokern (z.B. der ING) sollte der Übertrag mit Gläubigerwechsel möglich sein.
Ist bei der ING problemlos möglich.
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Vielen Dank für deine Antwort, ich habe es befürchtet ... Dann geht es wohl nur mit dem beschriebenen Aufwand

Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen? -
Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?
Das Thema gehört zu den Standardthemen hier im Forum. Ich darf Dich für die Details daher auf die Suchfunktion verweisen. Bitte vorher Helm aufsetzen, damit Du Dich nicht verletzt, wenn die Ergebnisse auf Dich herunterprasseln!
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Ist bei der ING problemlos möglich.
Ich vermute, dass nur die Eltern ein Depot bei der ING benötigen und von dort einen Übertrag zu finanzen net zero mit Gläubigerwechsel beauftragen können. Ist das korrekt?
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Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?
Überhaupt keine.
Es sollten sich die schenkenden Eltern ab vollkommen bewusst sein, dass damit die ETF-Anteile dem Kind gehören.Irgendwelche „gestalterischen“ Tricks vom Stammtisch sind strafrechtlich relevant und illegal.
Kündigt der 17 jährige Sohn freudig an, mit 18 sein Depot aufzulösen und mit seiner Freundin erstmal für 2 Monate ins Luxushotel nach Sidney zu reisen, gibt es keine Möglichkeit, das zu verhindern. -
Wirklich überhaupt keine? Könnte nicht eine Mögliche Steuerersparnis ein guter Grund sein?
Voraussetzung ist natürlich, dass klar ist, dass die Schenkung ausschließlich dem Kind gehören (geschenkt ist geschenkt)Wenn mein Kind keine Einkünfte hat, könnte ich ihm die Aktien mit gewinnen die nicht realisiert sind übertragen. Das Kind verkauft die Aktien und nutzt so seine Freibeträge aus.
Wenn ich die Aktien verkaufe und ihm das Geld überweise, wäre der Betrag der am Ende auf seinem Konto liegt viel geringer.
Oder verlangt der Staat schon beim Übertrag seinen Anteil an der Steuer?
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Ich vermute, dass nur die Eltern ein Depot bei der ING benötigen und von dort einen Übertrag zu finanzen net zero mit Gläubigerwechsel beauftragen können. Ist das korrekt?
Ich glaube, das ist leider nicht korrekt. Bei Finanzen net zero heißt es
"Die Depots müssen auf Deinen Namen laufen, ein Übertrag von Gemeinschaftsdepot oder Depots von Dritten ist nicht möglich." -
Vielen Dank für deine Antwort, ich habe es befürchtet ... Dann geht es wohl nur mit dem beschriebenen Aufwand

Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?Ist das Kind minder- oder volljährig?
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Wenn mein Kind keine Einkünfte hat, könnte ich ihm die Aktien mit gewinnen die nicht realisiert sind übertragen. Das Kind verkauft die Aktien und nutzt so seine Freibeträge aus.
Wenn ich die Aktien verkaufe und ihm das Geld überweise, wäre der Betrag der am Ende auf seinem Konto liegt viel geringer.
Oder verlangt der Staat schon beim Übertrag seinen Anteil an der Steuer?
Genau das waren auch unsere Überlegungen ... Dass das Geld dann dem Kind gehört, ist uns klar und auch so beabsichtigt ...
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Ist das Kind minder- oder volljährig?
Es sind mehrere Kinder - sowohl minderjährige als auch volljährige.
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Wirklich überhaupt keine? Könnte nicht eine mögliche Steuerersparnis ein guter Grund sein?
Wenn mein Kind keine Einkünfte hat, könnte ich ihm die Aktien mit Gewinnen, die nicht realisiert sind, übertragen. Das Kind verkauft die Aktien und nutzt so seine Freibeträge aus.
Sind das nicht die Eltern, die uns hier im Forum immer wieder die Story vom Grundfreibetrag erzählen und hinterher ein langes Gesicht bekommen, wenn ihr Kind Post von der Krankenkasse bekommt?
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Oder verlangt der Staat schon beim Übertrag seinen Anteil an der Steuer?
Ich denke, dass er es nicht tut, wenn es ein sogenannter "unentgeltlicher Depotübertrag" ist, wie z. B. bei einer Schenkung - ich lasse mich aber auch gerne korrigieren, wenn ich falsch liege ...
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Wirklich überhaupt keine? Könnte nicht eine Mögliche Steuerersparnis ein guter Grund sein?
Falsche Seite! Das spricht nicht gegen, sondern für eine Übertragung.
Genau das habe ich mit meinen Kindern (Studenten mit NV-Bescheinigung) auch schon gemacht. Wichtig ist eine Übertragung ohne aktuellen Kurs (also Schenkung).
Was dagegen sprechen könnte:
- Kinder haben zu viel Vermögen oder Einkommen für die GKV (kostenlose Familienversicherung) oder Bafög etc.
- Eltern geben ihre Altersvorsorge zu früh aus der Hand.
- Mangelndes Vertrauen in die Finanzkompetenz der Kinder.
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Sind das nicht die Eltern, die uns hier im Forum immer wieder die Story vom Grundfreibetrag erzählen und hinterher ein langes Gesicht bekommen, wenn ihr Kind Post von der Krankenkasse bekommt?
Das ist tatsächlich ein guter Hinweis, aber für jedes einzelne Kind liegt der Betrag unterhalb der relevanten Grenze
und eigenes Einkommen ist bei den Kindern noch gar nicht bzw. kaum vorhanden. Müsste also passen ... -
Dann hört sich das doch gut an.
Alle Voraussetzungen dafür wären für euch erfüllt.
A. Kinder werden unangefochten Eigentümer, ist für euch ok und klar

B. Der Verkauf der Anteile überschreitet keine Freibeträge und bleibt innerhalb der Grenze für die GKV

Man müsste ja noch nicht einmal alles in einem Jahr verkaufen und realisieren sondern könnte das ja sogar über einige Jahre strecken, je nachdem wie jung die „kleinen“ sind.
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Das [nämlich gesetzliche Krankenkasse bzw. private Pflegekasse] ist tatsächlich ein guter Hinweis, aber für jedes einzelne Kind liegt der Betrag unterhalb der relevanten Grenze
und eigenes Einkommen ist bei den Kindern noch gar nicht bzw. kaum vorhanden. Müsste also passen ...Es wird in diesem Zusammenhang immer mit dem Grundfreibetrag argumentiert, der letzlich wenig relevant ist. Ja, Einkünfte bis zum Grundfreibetrag sind auch bei Kindern steuerfrei. Wenn man ihn überschreitet, fängt die Steuer darüber aber nur sehr sanft an. Wenn der Grundfreibetrag also ein Thema wäre, wäre ein geringes Überschreiten nicht so schlimm.
Überschreitet man hingegen die Einkommensgrenze für die Kranken- bzw. Pflegekasse, gehen beim ersten Euro darüber die Beiträge gleich ganz heftig los (etwa 2500 Beitrag in der GKV pro Jahr). Spielt für mein Kind keine Rolle, das ist privat versichert! Spielt für ein privatversichertes Kind doch eine Rolle, wenngleich keine ganz so große, weil bei einem privatversicherten Kind die gleiche Einkommensgrenze für die private Pflegeversicherung gilt.
Wenn das Kind dereinst mal studieren soll, könnte BAFöG eine Rolle spielen. Da gibt es eine ziemlich enge Vermögensgrenze von nur 15 T€ (45 T€ für Studenten über 30) und auch eine Einkommensgrenze, die man mit Kapitalerträgen aus einem Vermögen von bis zu 15 T€ allerdings vermutlich nicht so leicht voll bekommt.
Und dann gibt es noch die stete Frage Mein Kind wird demnächst mal volljährig. Wie schaffe ich es, daß es das Depotvolumen, das ich mir seit seinen Windelzeiten mühsam abgespart habe, nicht Schlag Geburtstg verbrät?
Ich mag diese Kinderdepots und Kindersparpläne nicht. Eltern sind ihren Kindern eine schöne Kindheit schuldig und eine gute Ausbildung. Von einem Auslandsschuljahr (das ein 25-€-Sparplan vom Betrag her nicht bezahlen würde!) hat das Kind mehr als von 8000 € Depotvolumen zum 18. Geburtstag.