Hallo zusammen,
wir würden gerne unseren Kindern ETF-Anteile übertragen (als Schenkung). Alle (wir Eltern und auch unsere Kinder) haben Depots bei finanzen net zero. Nun stelle ich gerade fest, dass das bei finanzen net zero gar nicht möglich zu sein scheint, da nur Depotüberträge vom und zum selben Depotinhaber gemacht werden können? Habe ich das richtig verstanden? Kennt ihr das Problem und habt vielleicht eine Lösung? Verkaufen wollten wir die ETF-Anteile eigentlich nicht, damit jetzt keine Steuern ausgelöst werden.
Vielen Dank für eure Einschätzung und eventuelle Ratschläge. Ein frohes neues Jahr!
Depotübertrag mit Gläubigerwechsel an Kind
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Fiavisdo -
1. Januar 2026 um 23:15 -
Erledigt
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Wir würden gerne unseren Kindern ETF-Anteile übertragen (als Schenkung).
Hoffentlich hast Du Dir diese Maßnahme gut überlegt!
Alle (wir Eltern und auch unsere Kinder) haben Depots bei finanzen net zero. Nun stelle ich gerade fest, dass das bei finanzen net zero gar nicht möglich zu sein scheint, da nur Depotüberträge vom und zum selben Depotinhaber gemacht werden können?
Ja. Das ist bei verschiedenen Neobrokern so. Die bieten keinen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel an. Vielleicht scheuen sie den Aufwand der Meldung ans Finanzamt.
Kennt ihr das Problem und habt vielleicht eine Lösung?
Ja.
Wenn es unbedingt sein soll: Depots bei einem Discount-Broker aufmachen, Werte mit gleichem Namen dorthin übertragen. Bei Discountbrokern (z.B. der ING) sollte der Übertrag mit Gläubigerwechsel möglich sein.
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Bei Discountbrokern (z.B. der ING) sollte der Übertrag mit Gläubigerwechsel möglich sein.
Ist bei der ING problemlos möglich.
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Vielen Dank für deine Antwort, ich habe es befürchtet ... Dann geht es wohl nur mit dem beschriebenen Aufwand

Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen? -
Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?
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Ist bei der ING problemlos möglich.
Ich vermute, dass nur die Eltern ein Depot bei der ING benötigen und von dort einen Übertrag zu finanzen net zero mit Gläubigerwechsel beauftragen können. Ist das korrekt?
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Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?
Überhaupt keine.
Es sollten sich die schenkenden Eltern ab vollkommen bewusst sein, dass damit die ETF-Anteile dem Kind gehören.Irgendwelche „gestalterischen“ Tricks vom Stammtisch sind strafrechtlich relevant und illegal.
Kündigt der 17 jährige Sohn freudig an, mit 18 sein Depot aufzulösen und mit seiner Freundin erstmal für 2 Monate ins Luxushotel nach Sidney zu reisen, gibt es keine Möglichkeit, das zu verhindern. -
Wirklich überhaupt keine? Könnte nicht eine Mögliche Steuerersparnis ein guter Grund sein?
Voraussetzung ist natürlich, dass klar ist, dass die Schenkung ausschließlich dem Kind gehören (geschenkt ist geschenkt)Wenn mein Kind keine Einkünfte hat, könnte ich ihm die Aktien mit gewinnen die nicht realisiert sind übertragen. Das Kind verkauft die Aktien und nutzt so seine Freibeträge aus.
Wenn ich die Aktien verkaufe und ihm das Geld überweise, wäre der Betrag der am Ende auf seinem Konto liegt viel geringer.
Oder verlangt der Staat schon beim Übertrag seinen Anteil an der Steuer?
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Ich vermute, dass nur die Eltern ein Depot bei der ING benötigen und von dort einen Übertrag zu finanzen net zero mit Gläubigerwechsel beauftragen können. Ist das korrekt?
Ich glaube, das ist leider nicht korrekt. Bei Finanzen net zero heißt es
"Die Depots müssen auf Deinen Namen laufen, ein Übertrag von Gemeinschaftsdepot oder Depots von Dritten ist nicht möglich." -
Vielen Dank für deine Antwort, ich habe es befürchtet ... Dann geht es wohl nur mit dem beschriebenen Aufwand

Welche Argumente sprechen deiner Meinung nach dagegen, den Kindern ETF-Anteile zu übertragen?Ist das Kind minder- oder volljährig?
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