Hallo,
ich beabsichtige, im Mai 2026 in Rente zu gehen. Wenn ich es richtig verstehe wird beim erstmaligen Renteneintritt der Rentenfreibetrag in Euro festgelegt und dieser bleibt unverändert. Ich befinde mich in einem laufenden Scheidungsverfahren. Der Versorgungsausgleich wurde bereits durchgeführt und werde einen Teil der Pension meines geschiedenen Mannes erhalten. Falls das Scheidungsverfahren im Mai nicht abgeschlossen ist und ich die Pension aus dem Versorgungsaugleich erst Ende 2026 oder später erhalte, welche Folgen hat das für den Rentenfreibetrag, wenn er einmal festgelegt wurde? Wer kann diese Frage beantworten? Danke schonmal vorab.