Nochmal: Ärztliches Versorgungswerk, Krankenversicherung

  • Hallo liebe Foristen! Ein erfolgreiches Neues Jahr Euche allen!

    Als eifriger Leser im Forum bin ich (leider erstmals..) über das im Titel genannte Thema gestolpert; dass es dort besonderer Aufmerksamkeit bedarf, war mir nicht bewusst. Bei mir verhält es sich wie folgt:

    bald 44 Jahre, angestellter Arzt, freiwillig gesetzlich krankenversichert. Es gab während des Zivis ein paar Einzahlungen in die GRV; auf Anraten der Personalabteilung vor meiner ersten Stelle im Krankenhaus habe ich die GRV-Beiträge auf Antrag erstattet bekommen. Vielleicht war diese Entscheidung ungünstig.

    Ich spiele mit dem Gedanken, so die Ersparnisse reichen und die Kinder (9 und 11) "aus dem Haus" sind, meine Tätigkeit deutlich zu reduzieren und vll. sogar mal ein Jahr nur zur reisen.

    Wie ich verstanden habe, muss ich (stand heute) später dann ja aus allen Erträgen KV-Beiträge zahlen, da die KVdR für mich ausfällt.

    Zwei Ideen: Macht es dann Sinn, daher meine Anlage nur in nicht-ausschüttende Produkte zu stecken? Also Thesaurierer und ggf. Eigenheim ohne Mieteinnahmen? Und: könnte ich in dem Reisejahr vll. einen Mini/Midijob mit wenigen Stunden machen, um die KV abzudecken?

    Danke für Eure Impulse!

    S.

  • Die Kinder sind bei meiner Frau vermerkt; sie zahlt in die GRV ein, daher erschien uns das sinnvoll.

    Ich habe ja (voraussichtlich) noch über 20 Jahre bis zur Rente, fragt sich ob es sich lohnt da jetzt eine Anwartschaft zu begründen oder ob das System dann nicht ohnehin ganz anders aussieht als heute.

    Könnte mir vorstellen, dass man das kollabierende System stabilisieren will und u.A. die Versorgungswerke in die GRV rüberzieht irgendwann.

    Wenn ich keine ausschüttenden Assets habe, bin ich dann nicht einem KVdR Versicherten (mit zusätzlicher Mitgliedschaft im Versorgungswerk) gleichgestellt?

  • Bald 44 Jahre, angestellter Arzt, freiwillig gesetzlich krankenversichert. Es gab während des Zivis ein paar Einzahlungen in die GRV; auf Anraten der Personalabteilung vor meiner ersten Stelle im Krankenhaus habe ich die GRV-Beiträge auf Antrag erstattet bekommen. Vielleicht war diese Entscheidung ungünstig.

    Das war sie. :) Ich hätte den Betrag stehenlassen.

    Ich spiele mit dem Gedanken, so die Ersparnisse reichen und die Kinder (9 und 11) "aus dem Haus" sind, meine Tätigkeit deutlich zu reduzieren und [vielleicht] sogar mal ein Jahr nur zu reisen.

    Das ist noch mindestens 10 Jahr hin, was Du dann machst, kannst Du dann entscheiden.

    Wie ich verstanden habe, muss ich (stand heute) später dann ja aus allen Erträgen KV-Beiträge zahlen, da die KVdR für mich ausfällt.

    Stand heute. Du hättest die Erziehungszeiten Deiner Kinder übernehmen können, dann hättest Du die 60 Monate bereits übererfüllt. :)

    Zwei Ideen: Macht es dann Sinn, daher meine Anlage nur in nicht-ausschüttende Produkte zu stecken? Also Thesaurierer und ggf. Eigenheim ohne Mieteinnahmen?

    Aus heutiger Sicht ist das nicht sinnvoll.

    Und: könnte ich in dem Reisejahr vielleicht einen Mini/Midijob mit wenigen Stunden machen, um die KV abzudecken?

    Um aus heutiger Sicht im Ruhestand versichert zu sein (KVdR), brauchst Du 60 Monate Beitragszeiten, die Du mit einem Minijob oder Midijob erreichen könntest, den Du neben Deiner jetzigen Tätigkeit machen kannst. Minijob heißt nicht zwingend Mindestlohn. Ich habe jahrelang einen Minijob gemacht, der mir etwa 50 € netto pro Stunde gebracht hat. Dir würde ein solcher Job die nötigen Rentenmonate bringen, die Du für die Pflichtversicherung in der GKV im Ruhestand brauchst.

    Ob Du in vielen Jahren in einem Sabbatjahr die Krankenversicherung mittels eines Midijobs abdecken könntest, sei dahingestellt. Du könntest das Sabbatjahr ja auch über eine Lohnminderung gestalten: 1 Jahr voll arbeiten bei halbem Lohn; 1 Jahr komplett frei bei halbem Lohn. Damit wärest Du in der ganzen Zeit krankenversichert. Ich nehme allerdings an, daß Du in der Welt herumreisen wolltest, da hast Du von Deiner hiesigen GKV nichts, sondern brauchst ohnehin eine Auslandskrankenversicherung.

    Ungelegte Eier. :)

  • Hallo liebe Foristen!

    Ich hole das Thema nochmal hervor, da ich noch ein paar Fragen hätte.

    1. Wie ist das, wenn ich meine Rente vom Versorgungwerk später bekomme, und es irgendwie in die KVdR geschafft habe: teilte ich das dann dem Vesorgungwerk mit und dort wird KV abgezogen, als wäre es eine gesetzliche Rente? Gibt es dann einen Zuschuss? Wenn ich also z.B. 3000 Euro brutto Rente dort bekomme, wie sind die Abzüge bei KVdR vs. freiwillig gesetzlich?

    2. Welche Zeiten zählen denn für diese Anwartschaft? Ich war ja z.B. 1.5 Jahre Zivi.

    3. Summa summarum, ich weiss, es gibt keine Kristallkugel, aber würdet Ihr an meiner Stelle den Weg wählen, 5 Jahre den Mindestbeitrag (glaub 96 Euro) in die RV einzuzahlen, um in die KVdR zu kommen? Das machen, wenn ich mich in Fortbildungen umhöre, tatsächlich erstaunlich viele Kollegen. Erst so bin ich auf das Thema erst gekommen.

    Schöne sonnige Restwoche! Danke für Eure Zeit!

    S.

  • So wie ich es verstanden habe (könnte falsch sein) berechnet sich immer die KVDR nur auf deine GRV Rente. Das heißt da kriegst du nur bezogen auf die GRV Rente den KV Zuschuss. Daher erschien es mir als Versorgungswerk Mitglied nicht so attraktiv, da du freiwillig sehr viel, meist ohne steuerliche Absetzbarkeit, in die GRV für einen relativ kleinen KV Zuschuss einzahlen müsstest.

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