Hallo, ich bin Rentner und in der privaten Krankenversicherung. Meine Frau ist nicht erwerbstätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung ihrer Krankenversicherungsbeiträge werden von meinen Renteneinkünften und unseren gemeinsamen Kapitaleinkünften hälftig bis zur BM-Grenze berechnet. Wenn meine Frau nun in Rente geht wird bleibt die Berechnung der Beiträge so oder kann sie in die Krankenversicherung der Rentner dann wechseln wo dann ihr Beitrag nur von ihrer Rente und ihren anteiligen Kapitaleinkünften berechnet wird oder bleibt die jetzige Beitragsberechnung mit meinen Einkünften und ihren Renteneinkünften und unseren Kapitaleinkünften? Soll sie ggf. vor Eintritt in ihre Rente mit Pflichtversicherung abhängig beschäftigt sein?
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