Krankenversicherung: GKV vs. PKV Besser gesetzlich oder privat krankenversichert?
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Bei der Krankenversicherung ist Deutschland einzigartig: Nirgendwo sonst in Europa existieren nebeneinander zwei Systeme der gesundheitlichen Absicherung. Ein Vergleich der Leistungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist nicht so einfach. Während bei gesetzlichen Kassen der größte Teil der Leistungen identisch ist, bieten private Versicherer zahlreiche verschiedene Optionen vom Einsteiger- bis zum Premiumtarif. Daneben gibt es weitere ganz grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Systemen.
Die private Krankenversicherung (PKV) lockt mit vielen Versprechen: So ermöglicht sie oft kürzere Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt sowie die Behandlung durch hochbezahlte Spezialisten und mit den neuesten medizinischen Techniken. Diese Leistungen sind aber nur von teuren Tarifen abgedeckt. Grundsätzlich gilt in der PKV: Besonders günstige Tarife bieten oft nur wenig Schutz. Bei manchen Behandlungen leisten sie sogar weniger als die gesetzlichen Krankenkassen.
Dagegen sind die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ein Solidarsystem, in dem alle Versicherten gleich behandelt werden und denselben Schutz genießen – unabhängig davon, wie viel sie einzahlen. Wer mehr Leistungen als die gesetzlich vorgeschriebenen haben möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen.
Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, diese Zweiteilung abzuschaffen und ein gemeinsames Krankenversicherungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Bislang gibt es jedoch keinen politischen Konsens für das Konzept der Bürgerversicherung.
Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2023 liegt diese Grenze bei 66.600 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. 2023 sind das rund 404 Euro.
Nicht jeder, der sich laut Gesetz privat versichern kann, sollte das auch tun. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, denn die Rückkehr in das Solidarsystem ist nicht einfach. Daher solltest Du einen Wechsel vorher gut durchrechnen. Wenn Du in die PKV wechseln könntest, aber nicht möchtest, kannst Du Dich in einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichern.
Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen dürfen sich private Krankenversicherungen ihre Kunden aussuchen und daher auch ablehnen, zum Beispiel, wenn diese eine Vorerkrankung haben. Nur in den Basis- und Standardtarif mit stark eingeschränkten Leistungen müssen die Privaten unabhängig von der Gesundheit jeden aufnehmen, der nicht in der GKV versicherungspflichtig ist oder schon einmal privat versichert war.
Egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm – die gesetzliche Krankenversicherung gewährt allen Menschen die gleichen Leistungen. Und sie nimmt jeden auf, sofern er einen Anspruch hat. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Allerdings zählt das Einkommen nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro im Monat (Stand 2023) für die Beitragsberechnung. 2024 soll diese Grenze auf 5.175 Euro im Monat steigen.
Wer wenig verdient, der zahlt auch wenig für die Krankenkasse. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Studenten, Selbstständige und andere freiwillig Versicherte mit niedrigem Einkommen müssen einen Mindestbeitrag zahlen. Außerdem wird bei freiwillig Versicherten das gesamte Einkommen zur Berechnung des Beitrags herangezogen, nicht nur das Gehalt.
Die beste gesetzliche Krankenkasse für alle gibt es nicht, nur die für einen Versicherten am besten passende Kasse.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Gehalt, sondern nach Alter und Gesundheit sowie den Leistungen der Versicherung. Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag fällig, also auch für Ehepartner und Kinder. Für einen guten Tarif für einen Erwachsenen musst Du etwa mit 600 bis 800 Euro im Monat rechnen. Eine Familienversicherung in der GKV ist meist günstiger.
Während junge, gesunde Menschen oft noch geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, steigen die Prämien der Privatversicherungen im Alter oft sprunghaft. Zwar legen die Unternehmen einen Teil der Beiträge der Versicherten zurück. Diese Altersrückstellungen decken allerdings nur einen Teil der Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben für die Versicherten und den medizinischen Fortschritt entstehen. Auch in der Rentenphase, wenn das Einkommen geringer ist, steigen die Beiträge weiter.
Viele private Krankenversicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an, um den Beitrag zu senken. Du als Versicherter übernimmst dann Deine Gesundheitskosten bis zum vereinbarten Betrag selbst, dafür zahlst Du geringere Beiträge. Die Höhe des Eigenanteils sollte allerdings gut überlegt sein, denn Du kannst die Selbstbeteiligung in der Regel nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung senken.
Bist Du in der Zwischenzeit krank geworden, hast also beispielsweise Bluthochdruck oder ein Rückenleiden, kannst Du die Selbstbeteiligung nicht mehr ohne Weiteres reduzieren. Angestellte profitieren von der Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung außerdem weniger als Selbstständige, da sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, die Selbstbeteiligung aber komplett alleine zahlen.
Auch Tarife, die eine hohe Beitragsrückerstattung versprechen, wenn Du keine Rechnungen einreichst, sind manchmal nur auf den ersten Blick attraktiv. Du solltest genau rechnen, denn die Beitragsrückerstattung hat steuerliche Nachteile.
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Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für alle Versicherten und wird im Rahmen von Reformen des Gesundheitssystems immer wieder angepasst, also erweitert oder eingeschränkt. Es ist also nicht sicher, welche Leistungen die GKV in Zukunft übernimmt. In den vergangenen Jahren hat die Politik zum Beispiel die Erstattung von rezeptfreien Medikamenten abgeschafft und Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt.
Hingegen können vertraglich vereinbarte Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht im Nachhinein gestrichen, allerdings auch nicht so einfach ergänzt werden. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Anpassungen auf den medizinischen Fortschritt reagieren können, sind einige Tarife in der PKV auf den Status quo beschränkt, zum Beispiel, wenn es eine abgeschlossene Liste gibt, welche Hilfsmittel (dazu zählen etwa Prothesen, aber auch Beatmungsgeräte) erstattet werden.
Was in den Bedingungen nicht steht, wird auch in Zukunft nicht bezahlt. Mehr Leistungen sind nur durch einen Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Hürden sind dann aber immer eine Gesundheitsprüfung und möglicherweise Risikoaufschläge.
Zu vergleichen, welche Behandlungen gesetzliche und private Krankenversicherungen bezahlen, ist schwierig. Denn in der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog, sondern zahlreiche unterschiedliche Tarife. So kann jeder Privatversicherte nach seinen individuellen Wünschen Art und Umfang der Leistungen zusammenstellen, wie mit einem Baukasten. Durch entsprechende Vertragsbausteine kann er beispielsweise dafür sorgen, dass die Kasse die Kosten übernimmt für Behandlungen beim Heilpraktiker, umfassenden Zahnersatz und Kieferorthopädie oder Kuraufenthalte.
Manchmal leisten private Versicherungen mehr als die gesetzlichen Krankenkassen – aber nicht immer. Bei längerem Verdienstausfall, beispielsweise infolge einer Krankheit oder in der Elternzeit, bietet die Gesetzliche den besseren Schutz. Auch in der Psychotherapie oder bei Reha und Kuren leistet die gesetzliche Krankenversicherung oft mehr als gute PKV-Tarife. Mit Zusatzleistungen und Wahltarifen greifen viele gesetzliche Kassen Leistungen auf, die sonst nur die privaten Versicherer bezahlen.
GKV | PKV | ||
---|---|---|---|
Arzt | |||
Auswahl | nur Ärzte mit Kassenzulassung | freie Arztwahl | |
Abrechnung | direkt mit der Kasse | Patient zahlt Rechnung selbst und lässt sich die Kosten anschließend von der Versicherung erstatten | |
Arzneimittel | 10 % Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (mind. 5 €, max. 10 €), keine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel | meist vollständige Kostenerstattung aller Arzneimittel, möglicherweise fällt eine Selbstbeteiligung an | |
Psychotherapie | Kostenübernahme für zugelassene Therapien, je nach Behandlung max. 300 Sitzungen, Genehmigung nötig | ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom Tarif ab, meist auf wenige Sitzungen beschränkt (20 - 30 pro Jahr) | |
Hilfsmittel (Rollstühle, Prothesen etc.) | Kostenübernahme für Hilfsmittel aus einem Verzeichnis, das laufend überarbeitet wird, 10 % Zuzahlung (mind. 5 €, max. 10 €) | oft eingeschränkter Hilfsmittelkatalog, der nicht angepasst wird, häufig eingeschränkter Erstattungsumfang | |
Klinik | |||
Krankenhaus | Einweisung in die nächstgelegene geeignete Klinik | freie Krankenhauswahl, Privatklinik je nach Tarif möglich | |
Unterbringung | in der Regel Mehrbettzimmer | meist Einbett- oder Zweibettzimmer, in wenigen Tarifen Mehrbettzimmer | |
Behandlung | diensthabender Arzt | Chefarzt, in wenigen Tarifen diensthabender Arzt | |
Zuzahlung | 10 € pro Tag für max. 28 Tage im Jahr | keine | |
Zahnarzt | |||
Behandlung | vollständige Kostenübernahme der Grundversorgung (z. B. Amalgamfüllungen), Zuschuss zu teureren Füllungen/Inlays | keine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten | |
Zahnersatz | zahlt Zuschuss von 60 % der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft max. 75 %), restliche Kosten z. B. für Inlays/Implantate muss Patient selbst tragen | keine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten, oft mit Summenbegrenzung, Implantate je nach Tarif | |
Verdienst- Ausfall | |||
Krankengeld | ab 43. Tag 70 % des Bruttoverdienstes bzw. max. 90 % netto, auch bei krankem Kind, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | Beginn und Höhe der Zahlung nach Vereinbarung, kein Geld bei Erkrankung des Kindes | |
Mutterschutz | max. 13 €/Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, Arbeitgeber stockt auf bis zum Nettogehalt, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | max. 210 € Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, je nach Tarif Krankentagegeld | |
Elternzeit | Beitragsfreiheit, Sonderregeln für freiwillig Versicherte | meist keine Beitragsfreiheit |
Quelle: Finanztip-Recherche (2. August 2023)
Privatversicherte sind gern gesehene Patienten, denn Mediziner können über die PKV höhere Honorare abrechnen. Während Ärzte von der GKV je nach Art der Diagnose ein pauschales Honorar erhalten, erstattet die Privatversicherung abhängig von Schwierigkeit und Zeitaufwand einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Falls die PKV Teile der Rechnung nicht bezahlt, bekommt der Mediziner trotzdem sein Geld, und zwar vom Patienten.
Während gesetzlich Versicherte im Prinzip jederzeit von einer zur anderen Krankenkasse wechseln können, ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere komplizierter. Theoretisch können Privatversicherte auch einen anderen Anbieter wählen, doch sie verlieren dann einen Großteil ihrer Altersrückstellungen und müssen beim neuen Versicherer nochmal eine Gesundheitsprüfung bestehen. Daher ist es wichtig, gleich zu Beginn einen Tarif mit guten Leistungen zu wählen.
Wem die private Krankenversicherung zu teuer geworden ist, der kann versuchen, seinen Beitrag zu senken, indem er bei seiner Versicherung in einen günstigeren Tarif wechselt. Rät Dein Vermittler Dir, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, ist er wahrscheinlich auf die Abschlussprovision für den neuen Vertrag aus.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden gesetzt, damit gesunde Gutverdiener nicht in jungen Jahren die PKV wählen und dann, um Geld zu sparen, im Alter in die GKV wechseln.
Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel zum Beispiel nahezu unmöglich – selbst bei Arbeitslosigkeit. Vor einem Eintritt in die PKV solltest Du deshalb genau prüfen, ob Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst. Nutz dazu unseren Ratgeber zum Wechsel in die PKV. Außerdem solltest Du Dir ein Finanzpolster aufbauen, aus dem Du hohe Gesundheitskosten im Alter bestreiten kannst.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der größte Teil der Leistungen bei allen Anbietern gleich. Die Kassen unterscheiden sich hinsichtlich des Zusatzbeitrags, im Service und bei den Zusatzleistungen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen Reiseimpfungen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen für Familien. Wie Du eine passende Krankenkasse findest, liest Du in unserem Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung ist die Suche ungleich komplizierter, und die Wahl des falschen Unternehmens und Tarifs kann auf Dauer teuer werden. Wer mit einem günstigen Einsteigertarif beginnt, kann die Leistungen später meist nur gegen Aufpreis erhöhen. Bei den Einsteigertarifen, aber auch bei anderen Angeboten fehlen mitunter wichtige Leistungen.
Um wirklich zu durchdringen, welche Leistungen der Tarif bezahlt und welche nicht, braucht es Zeit und eine umfassende und gute Beratung. Was es dabei zu beachten gibt, liest Du im Ratgeber Private Krankenversicherung.
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Die private Krankenversicherung ist nicht automatisch besser als die gesetzliche. Ein PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen kostet auch entsprechend viel. Wer mit einer privaten Krankenversicherung liebäugelt, sollte sich deshalb sicher sein, dass er sich die steigenden Beiträge langfristig auch leisten kann.
Finanztip empfiehlt in den meisten Fällen, sich lieber gesetzlich zu versichern und den Versicherungsschutz auf Wunsch durch Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen. Allein für Menschen mit auf Dauer hohem sowie sicherem Einkommen lohnt sich eine private Versicherung.
Für Beamte ist die Lage etwas anders: Aufgrund der Zuschüsse, die sie vom Staat bekommen, lohnt sich eine PKV.
Bei der Entscheidung für das eine oder andere Krankenversicherungssystem solltest Du unbedingt die Hilfe eines neutralen Beraters in Anspruch nehmen. Dieser unterstützt Dich auch bei der Suche nach dem richtigen PKV-Tarif, der alle wichtigen Leistungen absichert.
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