Kran­ken­ver­si­che­rung: GKV vs. PKV Gesetzliche oder private Kran­ken­ver­si­che­rung: Was ist besser?

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) nimmt jeden auf – vorausgesetzt, er muss sich nicht privat versichern.
  • In der GKV hängt die Höhe des Beitrags vom Einkommen ab, in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) von Alter und Gesundheit.
  • Private Ver­si­che­rungen können ihre Leistungen nicht einseitig kürzen. Welche Behandlungen sie zahlen, hängt aber stark vom jeweiligen Tarif ab.
  • Privat versichern sollten sich nur Beamte und Gutverdiener mit langfristig sicherem Einkommen.

So gehst Du vor

  • Stehst Du vor der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung, solltest Du unbedingt durchrechnen, welches System auf Dauer besser passt. Dabei hilft unsere Anleitung.
  • Willst Du Dich gesetzlich versichern, achte auf Service, Zusatzleistungen und Beitrag. In unserem Kran­ken­kas­senvergleich für 2024 haben am besten abgeschnitten HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund. Die günstigste Kasse in Deinem Bundesland findest Du in unserer Liste.
  • Hast Du Dich für die PKV entschieden, ist die Suche nach dem passenden Tarif wichtig. Vergleiche mithilfe unseres Ratgebers private Kran­ken­ver­si­che­rung sowohl die Leistungen als auch die Finanzkraft des Unternehmens.

Bei der Kran­ken­ver­si­che­rung ist Deutschland einzigartig: Nirgendwo sonst in Europa existieren nebeneinander zwei Systeme der gesundheitlichen Absicherung. Ein Vergleich der Leistungen zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht so einfach. Während bei gesetzlichen Kassen der größte Teil der Leistungen identisch ist, bieten private Versicherer zahlreiche verschiedene Optionen vom Einsteiger- bis zum Premiumtarif. Daneben gibt es weitere ganz grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Systemen.

Wie unterscheiden sich die beiden Systeme?

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) lockt mit vielen Versprechen: So ermöglicht sie oft kürzere Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt sowie die Behandlung durch hochbezahlte Spezialisten und mit den neuesten medizinischen Techniken. Diese Leistungen sind aber nur von teuren Tarifen abgedeckt. Grundsätzlich gilt in der PKV: Besonders günstige Tarife bieten oft nur wenig Schutz. Bei manchen Behandlungen leisten sie sogar weniger als die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen.

Dagegen sind die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen (GKV) ein Solidarsystem, in dem alle Versicherten gleich behandelt werden und denselben Schutz genießen – unabhängig davon, wie viel sie einzahlen. Wer mehr Leistungen als die gesetzlich vorgeschriebenen haben möchte, kann private Zu­satz­ver­si­che­rung­en abschließen.

Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, diese Zweiteilung abzuschaffen und ein gemeinsames Kran­ken­ver­si­che­rungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Bislang gibt es jedoch keinen politischen Konsens für das Konzept der Bürgerversicherung.

Für wen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung gedacht?

Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegen. 2023 liegt diese Grenze bei 66.600 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. 2023 sind das rund 404 Euro.

Nicht jeder, der sich laut Gesetz privat versichern kann, sollte das auch tun. Die Entscheidung für die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine Entscheidung fürs Leben, denn die Rückkehr in das Solidarsystem ist nicht einfach. Daher solltest Du einen Wechsel vorher gut durchrechnen. Wenn Du in die PKV wechseln könntest, aber nicht möchtest, kannst Du Dich in einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichern.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen dürfen sich private Kran­ken­ver­si­che­rungen ihre Kunden aussuchen und daher auch ablehnen, zum Beispiel, wenn diese eine Vorerkrankung haben. Nur in den Basis- und Standardtarif mit stark eingeschränkten Leistungen müssen die Privaten unabhängig von der Gesundheit jeden aufnehmen, der nicht in der GKV versicherungspflichtig ist oder schon einmal privat versichert war.

Mehr dazu im Ratgeber Private Kran­ken­ver­si­che­rung

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Für wen eignet sich die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung?

Egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm – die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung gewährt allen Menschen die gleichen Leistungen. Und sie nimmt jeden auf, sofern er einen Anspruch hat. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle.

Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens für die Kran­ken­ver­si­che­rung, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrags. Allerdings zählt das Einkommen nur bis zur sogenannten Bei­trags­be­messungs­grenze in Höhe von 4.987,50 Euro im Monat (Stand 2023) für die Beitragsberechnung. 2024 soll diese Grenze auf 5.175 Euro im Monat steigen. 

Wer wenig verdient, der zahlt auch wenig für die Kran­ken­kas­se. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

Studenten, Selbstständige und andere freiwillig Versicherte mit niedrigem Einkommen müssen einen Mindestbeitrag zahlen. Außerdem wird bei freiwillig Versicherten das gesamte Einkommen zur Berechnung des Beitrags herangezogen, nicht nur das Gehalt.

Die beste gesetzliche Kran­ken­kas­se für alle gibt es nicht, nur die für einen Versicherten am besten passende Kasse.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.

Wieso wird die private Kran­ken­ver­si­che­rung im Alter teurer?

Die Beiträge in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung richten sich nicht nach dem Gehalt, sondern nach Alter und Gesundheit sowie den Leistungen der Ver­si­che­rung. Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag fällig, also auch für Ehepartner und Kinder. Für einen guten Tarif für einen Erwachsenen musst Du etwa mit 600 bis 800 Euro im Monat rechnen. Eine Fa­mi­lien­ver­si­che­rung in der GKV ist meist günstiger.

Während junge, gesunde Menschen oft noch geringere Beiträge als in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen, steigen die Prämien der Privatversicherungen im Alter oft sprunghaft. Zwar legen die Unternehmen einen Teil der Beiträge der Versicherten zurück. Diese Altersrückstellungen decken allerdings nur einen Teil der Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben für die Versicherten und den medizinischen Fortschritt entstehen. Auch in der Rentenphase, wenn das Einkommen geringer ist, steigen die Beiträge weiter.

Viele private Kran­ken­ver­si­che­rungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an, um den Beitrag zu senken. Du als Versicherter übernimmst dann Deine Gesundheitskosten bis zum vereinbarten Betrag selbst, dafür zahlst Du geringere Beiträge. Die Höhe des Eigenanteils sollte allerdings gut überlegt sein, denn Du kannst die Selbstbeteiligung in der Regel nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung senken.

Bist Du in der Zwischenzeit krank geworden, hast also beispielsweise Bluthochdruck oder ein Rückenleiden, kannst Du die Selbstbeteiligung nicht mehr ohne Weiteres reduzieren. Angestellte profitieren von der Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung außerdem weniger als Selbstständige, da sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, die Selbstbeteiligung aber komplett alleine zahlen.

Auch Tarife, die eine hohe Bei­trags­rück­er­statt­ung versprechen, wenn Du keine Rechnungen einreichst, sind manchmal nur auf den ersten Blick attraktiv. Du solltest genau rechnen, denn die Bei­trags­rück­er­statt­ung hat steuerliche Nachteile.

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Können sich die Leistungen der Ver­si­che­rung ändern?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gilt für alle Versicherten und wird im Rahmen von Reformen des Gesundheitssystems immer wieder angepasst, also erweitert oder eingeschränkt. Es ist also nicht sicher, welche Leistungen die GKV in Zukunft übernimmt. In den vergangenen Jahren hat die Politik zum Beispiel die Erstattung von rezeptfreien Medikamenten abgeschafft und Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt.

Hingegen können vertraglich vereinbarte Leistungen in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung nicht im Nachhinein gestrichen, allerdings auch nicht so einfach ergänzt werden. Während die gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rungen durch die Anpassungen auf den medizinischen Fortschritt reagieren können, sind einige Tarife in der PKV auf den Status quo beschränkt, zum Beispiel, wenn es eine abgeschlossene Liste gibt, welche Hilfsmittel (dazu zählen etwa Prothesen, aber auch Beatmungsgeräte) erstattet werden.

Was in den Bedingungen nicht steht, wird auch in Zukunft nicht bezahlt. Mehr Leistungen sind nur durch einen Wechsel in einen anderen Tarif möglich. Hürden sind dann aber immer eine Gesundheitsprüfung und möglicherweise Risikoaufschläge.

Welche Leistungen übernehmen PKV und GKV?

Zu vergleichen, welche Behandlungen gesetzliche und private Kran­ken­ver­si­che­rungen bezahlen, ist schwierig. Denn in der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog, sondern zahlreiche unterschiedliche Tarife. So kann jeder Privatversicherte nach seinen individuellen Wünschen Art und Umfang der Leistungen zusammenstellen, wie mit einem Baukasten. Durch entsprechende Vertragsbausteine kann er beispielsweise dafür sorgen, dass die Kasse die Kosten übernimmt für Behandlungen beim Heilpraktiker, umfassenden Zahnersatz und Kieferorthopädie oder Kuraufenthalte.

Manchmal leisten private Ver­si­che­rungen mehr als die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen – aber nicht immer. Bei längerem Verdienstausfall, beispielsweise infolge einer Krankheit oder in der Elternzeit, bietet die Gesetzliche den besseren Schutz. Auch in der Psychotherapie oder bei Reha und Kuren leistet die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung oft mehr als gute PKV-Tarife. Mit Zusatzleistungen und Wahltarifen greifen viele gesetzliche Kassen Leistungen auf, die sonst nur die privaten Versicherer bezahlen.

Leistungsstandards in beiden Systemen

  

GKV

PKV

Arzt   
 Auswahlnur Ärzte mit Kassenzulassungfreie Arztwahl
 Abrechnungdirekt mit der KassePatient zahlt Rechnung selbst und lässt sich die Kosten anschließend von der Ver­si­che­rung erstatten
 Arzneimittel10 % Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (mind. 5 €, max. 10 €), keine Erstattung rezeptfreier Arzneimittelmeist vollständige Kostenerstattung aller Arzneimittel, möglicherweise fällt eine Selbstbeteiligung an
 PsychotherapieKostenübernahme für zugelassene Therapien, je nach Behandlung max. 300 Sitzungen, Genehmigung nötigob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom Tarif ab, meist auf wenige Sitzungen beschränkt (20 - 30 pro Jahr)
 Hilfsmittel (Rollstühle, Prothesen etc.)Kostenübernahme für Hilfsmittel aus einem Verzeichnis, das laufend überarbeitet wird, 10 % Zuzahlung (mind. 5 €, max. 10 €)oft eingeschränkter Hilfsmittelkatalog, der nicht angepasst wird, häufig eingeschränkter Erstattungsumfang

Klinik

   
 KrankenhausEinweisung in die nächstgelegene geeignete Klinikfreie Krankenhauswahl, Privatklinik je nach Tarif möglich
 Unterbringungin der Regel Mehrbettzimmermeist Einbett- oder Zweibettzimmer, in wenigen Tarifen Mehrbettzimmer
 Behandlungdiensthabender ArztChefarzt, in wenigen Tarifen diensthabender Arzt
 Zuzahlung10 € pro Tag für max. 28 Tage im Jahrkeine
Zahnarzt   
 Behandlungvollständige Kostenübernahme der Grundversorgung (z. B. Amalgamfüllungen), Zuschuss zu teureren Füllungen/Inlayskeine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten
 Zahnersatzzahlt Zuschuss von 60 % der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft max. 75 %), restliche Kosten z. B. für Inlays/Implantate muss Patient selbst tragenkeine Beschränkung auf Grundversorgung, zahlt je nach Tarif 50 % bis 100 % der Kosten, oft mit Summenbegrenzung, Implantate je nach Tarif

Verdienst-

Ausfall

   
 Krankengeldab 43. Tag 70 % des Bruttoverdienstes bzw. max. 90 % netto, auch bei krankem Kind, Sonderregeln für freiwillig VersicherteBeginn und Höhe der Zahlung nach Vereinbarung, kein Geld bei Erkrankung des Kindes
 Mutterschutzmax. 13 €/Tag Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, Arbeitgeber stockt auf bis zum Nettogehalt, Sonderregeln für freiwillig Versichertemax. 210 € Mut­ter­schafts­geld vom Bundesversicherungsamt, je nach Tarif Krankentagegeld
 ElternzeitBeitragsfreiheit, Sonderregeln für freiwillig Versichertemeist keine Beitragsfreiheit

Quelle: Finanztip-Recherche (2. August 2023)

Ärzte bekommen für Privatpatienten mehr Geld

Privatversicherte sind gern gesehene Patienten, denn Mediziner können über die PKV höhere Honorare abrechnen. Während Ärzte von der GKV je nach Art der Diagnose ein pauschales Honorar erhalten, erstattet die Privatversicherung abhängig von Schwierigkeit und Zeitaufwand einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Falls die PKV Teile der Rechnung nicht bezahlt, bekommt der Mediziner trotzdem sein Geld, und zwar vom Patienten.

Können Privatversicherte den Anbieter wechseln?

Während gesetzlich Versicherte im Prinzip jederzeit von einer zur anderen Kran­ken­kas­se wechseln können, ist ein Wechsel von einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung in eine andere komplizierter. Theoretisch können Privatversicherte auch einen anderen Anbieter wählen, doch sie verlieren dann einen Großteil ihrer Altersrückstellungen und müssen beim neuen Versicherer nochmal eine Gesundheitsprüfung bestehen. Daher ist es wichtig, gleich zu Beginn einen Tarif mit guten Leistungen zu wählen.

Wem die private Kran­ken­ver­si­che­rung zu teuer geworden ist, der kann versuchen, seinen Beitrag zu senken, indem er bei seiner Ver­si­che­rung in einen günstigeren Tarif wechselt. Rät Dein Vermittler Dir, das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu wechseln, ist er wahrscheinlich auf die Abschlussprovision für den neuen Vertrag aus.

Mehr dazu im Ratgeber Interner Tarifwechsel

  • Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
  • Unser Mus­ter­schrei­ben für den Tarifwechsel: Mus­ter­schrei­ben

Zum Ratgeber 

Nur in Ausnahmefällen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung möglich. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden gesetzt, damit gesunde Gutverdiener nicht in jungen Jahren die PKV wählen und dann, um Geld zu sparen, im Alter in die GKV wechseln.

Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel zum Beispiel nahezu unmöglich – selbst bei Arbeitslosigkeit. Vor einem Eintritt in die PKV solltest Du deshalb genau prüfen, ob Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst. Nutz dazu unseren Ratgeber zum Wechsel in die PKV. Außerdem solltest Du Dir ein Finanzpolster aufbauen, aus dem Du hohe Gesundheitskosten im Alter bestreiten kannst.

Wie finde ich die richtige Ver­si­che­rung?

Bei den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen ist der größte Teil der Leistungen bei allen Anbietern gleich. Die Kassen unterscheiden sich hinsichtlich des Zusatzbeitrags, im Service und bei den Zusatzleistungen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen Reiseimpfungen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen für Familien. Wie Du eine passende Kran­ken­kas­se findest, liest Du in unserem Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung.

In der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung ist die Suche ungleich komplizierter, und die Wahl des falschen Unternehmens und Tarifs kann auf Dauer teuer werden. Wer mit einem günstigen Einsteigertarif beginnt, kann die Leistungen später meist nur gegen Aufpreis erhöhen. Bei den Einsteigertarifen, aber auch bei anderen Angeboten fehlen mitunter wichtige Leistungen.

Um wirklich zu durchdringen, welche Leistungen der Tarif bezahlt und welche nicht, braucht es Zeit und eine umfassende und gute Beratung. Was es dabei zu beachten gibt, liest Du im Ratgeber Private Kran­ken­ver­si­che­rung.

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Fazit: Lieber gesetzlich versichern

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht automatisch besser als die gesetzliche. Ein PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen kostet auch entsprechend viel. Wer mit einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung liebäugelt, sollte sich deshalb sicher sein, dass er sich die steigenden Beiträge langfristig auch leisten kann.

Finanztip empfiehlt in den meisten Fällen, sich lieber gesetzlich zu versichern und den Ver­si­che­rungs­schutz auf Wunsch durch Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen zu ergänzen. Allein für Menschen mit auf Dauer hohem sowie sicherem Einkommen lohnt sich eine private Ver­si­che­rung.

Für Beamte ist die Lage etwas anders: Aufgrund der Zuschüsse, die sie vom Staat bekommen, lohnt sich eine PKV.

Bei der Entscheidung für das eine oder andere Kran­ken­ver­si­che­rungssystem solltest Du unbedingt die Hilfe eines neutralen Beraters in Anspruch nehmen. Dieser unterstützt Dich auch bei der Suche nach dem richtigen PKV-Tarif, der alle wichtigen Leistungen absichert.

Autor
Julia Rieder

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