Wohngebäudeversicherung bei Hauskauf geht auf Käufer über?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Haus gekauft. Die Vorbesitzer hatten eine Wohngebäudeversicherung. Jetzt behauptet der Versicherer, ich müsste die Beiträge zahlen, weil ich ja das Haus gekauft habe.

    Ich habe das erst für einen Fehler gehalten und ignoriert. Wenn ich ein Auto kaufe, muss ich ja auch nicht die Vollkasko vom Vorbesitzer übernehmen und im Kaufvertrag stand auch nichts davon drin, dass ich die Versicherung übernehmen muss.

    Auf mein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Kauf hat mich die Versicherung nicht hingewiesen. Leider ist die Frist mittlerweile verstrichen (ich wusste ja nichts von der Frist).

    Ist das rechtens? Dürfen die wirklich verlangen, dass ich die Police der Vorbesitzer übernehme obwohl ich nicht Mal nen Versicherungsschein dazu habe?

    Vielen Dank!

  • Kater.Ka 5. Februar 2026 um 13:10

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • dragonet Auf mein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Kauf hat mich die Versicherung nicht hingewiesen. Leider ist die Frist mittlerweile verstrichen (ich wusste ja nichts von der Frist).


    Es beginnt nicht mit dem Kaufvertragstermin, sondern mit der Eigentumsänderung im Grundbuch. Üblicherweise wird vom Notar darauf hingewiesen und das im Kaufvertrag unter Hinweise/Belehrungen vermerkt.

  • Hallo dragonet,

    bitte lesen Sie VVG § 96 https://dejure.org/gesetze/VVG/96.html

    „(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.“

    Auf mein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Kauf hat mich die Versicherung nicht hingewiesen. Leider ist die Frist mittlerweile verstrichen (ich wusste ja nichts von der Frist).

    Wusste die Versicherung denn vom Verkauf?

    Dürfen die wirklich verlangen, dass ich die Police der Vorbesitzer übernehme obwohl ich nicht Mal nen Versicherungsschein dazu habe?

    Eine Police auf Ihren Namen wird man Ihnen sicherlich ausstellen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo dragonet,

    bitte lesen Sie VVG § 96 https://dejure.org/gesetze/VVG/96.html

    „(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.“

    Hallo dragonet

    vielleicht hilft der von Pumphut zitierte §96 VVG Abs. 2 Satz 2 zweiter Teil hier weiter.

    Wann hat sich die Versicherung denn zum ersten Mal gemeldet? Wenn es weniger als einen Monat her ist, dann sofort mit Bezug auf diesen Paragraphen das Sonderkündigungsrecht nutzen und darauf hinweisen, dass die Versicherung vorher nicht bekannt ist. Dann aber sicherheitshalber den Kaufvertrags durchgucken, ob dort nicht der Hinweis auf die Gebäudeversicherung steht.


    Ist das Gebäude denn jetzt doppelt versichert? Weil eine Gebäudeversicherung sollte man unbedingt haben und wird bei Finanzierung von den Banken in der Regel vorgeschrieben.