„Steuererklärung mit wenigen Klicks“ - jetzt wird alles besser?!

  • Es gibt keine parallelen Zuständigkeiten hierzu in Deutschland.

    Ein Beispiel dazu, nicht zu 100% Finanzen: Pflegegeld und Behindertenausweis. Dafür sind zwei Stellen zuständig, obwohl die Angaben fast zu 100% identisch sind. In der Realität könnte man auf dem Antrag für Pflegegeld einen zusätzlichen Haken setzen und damit würde der Antrag an die Stelle für den Behindertenausweis weitergeleitet.

    Ich habe sogar zu diesem Thema ein Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Wurde abgelehnt, eben wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten.

  • die Idee „Der Staat ist Dienstleister“

    ... ist Ursache von unserer Staatsquote von fast 50%, Begründung unserer an vielen Stellen aufgewachsenen Verwaltung und Bürokratie, Grundlage von diversen Problemen die BOS-Stellen wie z.B. Rettungsdienste mit dem Anspruchsdenken der Bevölkerung haben...

  • Ein Beispiel dazu, nicht zu 100% Finanzen: Pflegegeld und Behindertenausweis. Dafür sind zwei Stellen zuständig, obwohl die Angaben fast zu 100% identisch sind. In der Realität könnte man auf dem Antrag für Pflegegeld einen zusätzlichen Haken setzen und damit würde der Antrag an die Stelle für den Behindertenausweis weitergeleitet.

    Dies ist aber eben kein Beispiel für parallele Zuständigkeiten, sondern genau dagegen.

    Die eine Stelle ist für das Pflegegeld zuständig. Und nur diese Stelle entscheidet darüber. Eine andere Stelle ist für die Gewährung des Behindertenausweis zuständig und nur diese Stelle darf darüber entscheiden. Da gibt es nichts parallel, sondern es sind zwei völlig unterschiedliche Themen. Es werden lediglich die glrichen oder zumindest ähnliche Daten abgefragt.

    Klar kann man hier jetzt in die Diskussion über den Datenaustausch gehen und das würde auch Sinn machen, da es den Bürger entlastet. Kar kann man auch über eine Erweiterung des Antrags für das Pflegegeld diskutieren und eine zwischenbehördliche Weitergabe des Antrags (was durch Digitalisierung noch einfacher wird, da der Bürger den Antrag online ausfüllen kann und im Hintergrund daraus zwei Anträge gemacht werden). Aber trotzdem bleiben es zwei voneinander unabhängige Stellen, die über jeweils ihr Themengebiet entscheiden. Schließlich kann man einen Behindertenausweis bekommen, wenn man kein Pflegegeld bekommt und nur weil man Pflegegeld bekommt, bekommt man nicht unbedingt auch einen Behindertenausweis.

  • Schließlich kann man einen Behindertenausweis bekommen, wenn man kein Pflegegeld bekommt und nur weil man Pflegegeld bekommt, bekommt man nicht unbedingt auch einen Behindertenausweis.

    Natürlich muß jeder einzelne Antrag geprüft werden, doch nach meiner Erfahrung ist es so, daß fast jeder Pflegefall auch Anspruch auf einen Behindertenausweis hat. Andersherum sicher seltener.

    Zu dem Thema noch eine Ergänzung. Bei uns in Bayern gibt es noch das Landespflegegeld. Die Beantragung knüpft an das normale Pflegegeld bzw. die Einstufung in einen Pflegegrad, sprich das Landespflegegeld baut auf dem Pflegegeld auf. Das halte ich für eine clevere Lösung. Es gibt nur eine Prüfstelle.

  • Hallo zusammen,

    genau das ist damit gemeint: Wurde eine Tatsachenfeststellung bereits getroffen, sollte sie nicht allein deshalb erneut durchgeführt werden, weil sie „nur“ von Behörde A und nicht von Behörde B vorgenommen wurde.

    Mit anderen Worten: keine Doppeluntersuchungen, wenn der Sachverhalt bereits verbindlich geklärt ist.
    LG

  • Hallo zusammen,

    genau das ist damit gemeint: Wurde eine Tatsachenfeststellung bereits getroffen, sollte sie nicht allein deshalb erneut durchgeführt werden, weil sie „nur“ von Behörde A und nicht von Behörde B vorgenommen wurde.

    Mit anderen Worten: keine Doppeluntersuchungen, wenn der Sachverhalt bereits verbindlich geklärt ist.
    LG

    Die Feststellung der Tatsache, dass jemand Pflegegeld bekommt hat aber eben nicht zur Folge, dass demjenigen auch ein Behindertenausweis ausgestellt werden muss.

    Und der von ThomasPfister angebrachte Punkt mit dem Landespflegegeld ist ein bayrischer Sonderfall. Und auch da sind es zwei Leistungen, die von zwei Stellen bewilligt werden (und im Endeffekt auch auf Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen).


    Ja, der Staatsapparat muss effizienter werden. Keine Frage. Hierfür muss sinnvoll Digitalisierung eingesetzt werden, um diese Effizienzen zu heben. Aber Forderungen von wegen "ich muss bei Stelle A auch die Themen von Stelle B erledigen können" sind hier fehl am Platz. Wenn ich im Supermarkt an der Wursttheke sage "und dann hätte ich gerne noch 800g Tomaten", werde ich logischerweise in die Gemüseabteilung geschickt.

  • die Idee „Der Staat ist Dienstleister“ entspricht eigentlich dem modernen Verwaltungsverständnis: Behörden sollen Ansprüche ermöglichen, nicht verhindern. In der Praxis scheitert das aber oft an:

    • komplizierten Antragsverfahren
    • unklarer Sprache in Bescheiden
    • parallelen Zuständigkeiten (Jobcenter, Familienkasse, Wohngeldstelle usw.)
    • Angst der Bürger, Fehler zu machen

    Nein, das ist nicht das Behördenverständnis. Vielleicht ist das eine Phrase in internen Dokumenten, das alltägliche Handeln sieht anders aus.

    Dienstleistung fängt z.B. damit an, dass ich einer Behörde eine Anfrage schicken kann und sie mir darauf eine konkrete Auskunft erteilt, was ich zu tun habe. Versuch mal, dem Finanzamt eine Anfrage per E-Mail zu schicken, mit der Bitte, zu einem konkret dargestellten Sachverhalt erläutert zu bekommen, was die korrekte Vorgehensweise ist.

    Lustig sind auch Vorgänge, in denen einer Behörde alle relevanten Informationen vorliegen, sie aber erst auf Antrag tätig wird und als allererstes die intern bereits vorliegenden Infos nochmal anfordert. Vermutlich liegen die intern in einem streng geheimen anderen Aktenordner, den der Sachbearbeiterkollege so unübersichtlich pflegt, dass man lieber den Bürger nochmal fragt.

  • Nein, das ist nicht das Behördenverständnis. Vielleicht ist das eine Phrase in internen Dokumenten, das alltägliche Handeln sieht anders aus.

    Dienstleistung fängt z.B. damit an, dass ich einer Behörde eine Anfrage schicken kann und sie mir darauf eine konkrete Auskunft erteilt, was ich zu tun habe. Versuch mal, dem Finanzamt eine Anfrage per E-Mail zu schicken, mit der Bitte, zu einem konkret dargestellten Sachverhalt erläutert zu bekommen, was die korrekte Vorgehensweise ist.

    Lustig sind auch Vorgänge, in denen einer Behörde alle relevanten Informationen vorliegen, sie aber erst auf Antrag tätig wird und als allererstes die intern bereits vorliegenden Infos nochmal anfordert. Vermutlich liegen die intern in einem streng geheimen anderen Aktenordner, den der Sachbearbeiterkollege so unübersichtlich pflegt, dass man lieber den Bürger nochmal fragt.

    Ich denke das nennt man dann Eigen- und Fremdbild.

  • Aber Forderungen von wegen "ich muss bei Stelle A auch die Themen von Stelle B erledigen können" sind hier fehl am Platz. Wenn ich im Supermarkt an der Wursttheke sage "und dann hätte ich gerne noch 800g Tomaten", werde ich logischerweise in die Gemüseabteilung geschickt.

    Mit dem Vergleich haben Sie mein Interesse geweckt. Ich sehe das so: Ich gehe mit meinem Einkaufszettel/Antrag in den Supermarkt/Behörde und kann dort Äpfel/Pflegegeld oder Tiefkühlpommes/Behindertenausweis bis zum Landespflegegeld/Duschgel kaufen/erledigen. Eben alles unter einem Dach. Die Steigerung wären solche Verkaufsinseln wie Pasta, Tomatensauce und Parmesan in einem dekorativen Korb mit Kochanleitung, sprich ich will Pflegegeld beantragen und werde aktiv angesprochen "Denken Sie auch an den Behindertenausweis und das Landespflegegeld".

  • In der Hochphase der "Staat ist Dienstleister"-Entwicklung kamen lustige Gestalten in billigen Anzügen in unsere Kommunalverwaltung, und stellten uns den politischen Wunsch vor, alles und jedes Verwaltungshandeln streng dienstleistungsorientiert zu sehen, zu behandeln und bis hin zu jedem Ausgangsbescheid auch entsprechende Formulierungen zu nutzen.

    Ja, das sorgt bis heute für viel Heiterkeit unter den Mitarbeitern. Denn dieses Wunschdenken wurde nie auf staatliche Leistungsverwaltung beschränkt, sondern sollte auch die Eingriffsverwaltung umfassen. Und das ist ein massiver Punkt, wieso Dienstleistung und Verwaltung bis heute nicht vollumfänglich zusammengefunden haben. Wenn das Finanzamt die Steuern erstattet, oder Pflegekassen Leistungen gewähren (oh, auch so ein alter böser zu vermeidender Begriff übrigens) kann man das mit freundlichsten, blumigen Worten begleiten, und den Bürgern als Kunden sehen und behandeln. Wenn man ihm die schwarzgebaute Garage abzureißen auferlegt, ihm ein Knöllchen ans falschparkende Auto hängt, ihm Bußgeld für die illegale Müllablagerung abfordert oder ihn auch gleich verhaftet, muss das anders laufen. Ein langjähriger Leiter des hiesigen Kreisrechtsausschusses hat sich in der Politik mal etwas unbeliebt gemacht, als er darstellen sollte wie er die Fallbearbeitung der Widersprüche beschleunigen könne, und er sagte: Schreibt halt die Bescheide rechtskonform, und lasst die Versuche weg sie auf Teufel komm raus verständlicher zu machen, als die Gesetze es hergeben.

    Und wir haben gar nicht mal so wenige Sachbearbeiter in den Behörden, die auf ihren Schreibtischen sowohl Eingriffs- als auch Leistungsvorgänge bearbeiten. Die ändern dann 10x am Tag ihren Sprachgebrauch, oder sie arbeiten vernünftig. Wenn der Bürger das doof findet, was ich in vielen Fällen noch durchaus nachvollziehen kann, brauchen wir aber keine anderen Verwaltungen, sondern andere Rechtsgrundlagen, leichter verständlichere Anträge und Bescheide brauchen leichter verständlichere Rechtsvorgaben.

    Oder um den Bogen zurück zum Thema zu schlagen: Die Steuererklärung soll leichter werden, mit ein paar Mausklicks. Jetzt die Preisfrage übers Wochenende: Aus wievielen Paragraphen besteht eigentlich das aktuelle deutsche Einkommenssteuergesetz? Viel Spaß beim Zählen;)

  • Hallo zusammen,

    ich finde es grundsätzlich gut, wenn Prozesse vereinfacht werden und digitale Lösungen den Zugang erleichtern - wer nicht. Gleichzeitig möchte ich einen Gedanken ergänzen, der mir wichtig ist:

    Bürokratie hat – richtig verstanden – nicht nur die Funktion zu verwalten, sondern auch, Ansprüche transparent und nachvollziehbar zugänglich zu machen. Sie schafft Verlässlichkeit und Gleichbehandlung. Ohne klare Verfahren sind aus meiner Sicht gerade die vulnerablen Gruppen besonders betroffen, weil sie dann auf individuelle Durchsetzungskraft oder Zufälle angewiesen wären.

    Deshalb sehe ich Vereinfachung nicht als Abbau von Bürokratie, sondern eher als deren Weiterentwicklung.

    ELSTER ist für mich dabei vielleicht nicht das vordringlichste Beispiel für „zu viel Bürokratie“. Viele Menschen, die gar nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, könnten mit einer freiwilligen Erklärung eine Erstattung bekommen.

    Für diese Gruppe ist der Zugang oft entscheidend.

    Ich frage mich daher, ob es sinnvoll wäre, ELSTER stärker von einem rein formulargestützten System zu einer nutzergeführten Anwendung weiterzuentwickeln – also mehr wie klassische Steuersoftware, die Schritt für Schritt durch die relevanten Themen führt, statt primär Formulare digital abzubilden. Vielleicht wäre „interviewbasiertes System“ oder „dialoggestützte Benutzerführung“ die passendere Formulierung als der Vergleich mit einer CD-Software.

    Mich würde interessieren, wie andere das sehen:
    Brauchen wir weniger Bürokratie – oder verständlichere und zugänglichere Bürokratie? Was bedeutet das für Elster? Besteht da noch Hoffnung - oder Rechen die vorhandenen Alternativen?

    LG

  • Ich frage mich daher, ob es sinnvoll wäre, ELSTER stärker von einem rein formulargestützten System zu einer nutzergeführten Anwendung weiterzuentwickeln – also mehr wie klassische Steuersoftware, die Schritt für Schritt durch die relevanten Themen führt, statt primär Formulare digital abzubilden. Vielleicht wäre „interviewbasiertes System“ oder „dialoggestützte Benutzerführung“ die passendere Formulierung als der Vergleich mit einer CD-Software.

    So sehe ich das auch. Ich habe gestern nach dem Yoga-Kurs „schnell“ einer 45-jährigen Dame bei ELSTER „geholfen“

    Daten aus dem letzten Jahr waren da.

    Die Systemführung ist zum „Kot…en.“

    Drei Kinder, ältester Sohn studiert auswärts.

    2025 hatte sie bei der GRV freiwillige Beiträge zwischen 16 und 17 nachgezahlt.
    „Natürlich“ keine automatische Meldung von der Rentenversicherung. Also selber eintippen..,

    Beleg ? Gibt’s nicht. Anruf bei der DRV: Gibt keine extra Bestätigung des Zahlungseingangs.

    Dann diese Anlage Kinder…..dann noch Sonderausgaben wegen Riesterbeiträgen. Und alles so umständlich zum Eingeben.

  • In der Hochphase der "Staat ist Dienstleister"-Entwicklung kamen lustige Gestalten in billigen Anzügen in unsere Kommunalverwaltung, und stellten uns den politischen Wunsch vor, alles und jedes Verwaltungshandeln streng dienstleistungsorientiert zu sehen, zu behandeln und bis hin zu jedem Ausgangsbescheid auch entsprechende Formulierungen zu nutzen.

    Wann war das denn?

    Ja, das sorgt bis heute für viel Heiterkeit unter den Mitarbeitern.

    Ein Freund von mir ist in die Schweiz ausgewandert. Geradezu entgeistert berichtete er mir von einem Besuch auf dem Schweizer Finanzamt, das er anlässlich seiner ersten Schweizer Steuererklärung aufgesucht hat: "Der Finanzbeamte war extrem hilfsbereit und freundlich. Ich fürchtete schon, ich müsste einen Steuerberater beauftragen für das mir fremde Steuerrecht. Das war aber nicht nötig. Der Finanzbeamte hat mir weitergeholfen, mich auch auf eine günstige Gestaltung hingewiesen. Als ich dann allerdings nach deutscher Manier jedes Hölzchen und Stöckchen angeben wollte, sagte der Finanzbeamte irgendwann: 'Das mag in Deutschland so sein, aber nicht in der Schweiz. Etwas Steuer müssen sie schon auch zahlen!'"

  • Hallo, vielen Dank für Ihren Gedankenanstoß.

    Kurz zu meiner Person: Ich bin ehrenamtlich in einer Schuldnerberatung tätig und habe damit regelmäßig Kontakt zu bildungsfernen Menschen und behaupte, deren Sorgen und Nöte zu kennen. Bildungsfern heißt nach meiner Erfahrung, "Wie lese ich den Strom ab?". Beruflich habe ich ca. 30 Jahre in verschiedenen Leitungspositionen in Service - Centern gearbeitet und auch dort Kontakt zu bildungsfernen Menschen gehabt.

    Grundsätzlich halte ich eine dialoggestütze Benutzerführung für effektiver, vorausgesetzt die Fragen sind einfach formuliert und entsprechen der Lebenswirklichkeit. Beispiel: Hatten Sie Ausgaben nach § XX EStG? - versteht kein Mensch. Fragen wie, hatten Sie Handwerkerkosten, ist auch wieder nur bedingt hilfreich, denn an die Mietnebenkosten, die auch Handwerkerkosten enthalten, denkt dabei keiner. Sinnvoller wäre dafür gezielt nach den Handwerkerkosten in den Mietnebenkosten zu fragen.

    Hilfreich wäre es sicher, bildungsfernen Menschen bei der Bearbeitung ihrer Steuererklärung mal über die Schulter zu schauen, denn wenn wir hier im Finanzforum ehrlich zu uns selbst sind, sind wir alle total betriebsblind.

  • Pfennigbaron


    Wenn man z.B. in die Schweiz schaut, schaffen es die Behörden, verständliche Auskünfte auf ihre Webpages zu stellen.

    Beruflich hatte ich damals noch als einfacher Sachbearbeiter von Deutschland aus Kontakt mit einem Schweizer Behördenleiter. In Deutschland dagegen hat sich der Sachbearbeiter beschwert, dass wir so viele Anträge eingereicht haben. Die waren allerdings gesetzlich gefordert…


    Und die Schweiz gilt nicht als dysfunktionaler Staat.


    In Frankreich habe ich als Student dort sowas wie Wohngeld beantragt. Völlig Dank sehr geduldiger Sachbearbeiterin und trotz meiner anfangs wirklich rudimentären Sprachkenntnisse.


    Wie ich oben schrieb - jemand mit durchschnittlicher fachfremder Bildung muss in der Lage sein, deutsche Behördenvorgänge vollständig zu durchdringen. Wenn das nicht gelingt, liegt der Fehler bei der Behörde.

    Und das fängt eben bei Verwendung normaler deutscher Sprache an.