Hallo zusammen,
meine Frau und ich planen einen Steuerklassenwechsel von 4/4 auf 3/5 (Sie in die 3, ich in die 5).
Die Eckdaten:
• Gehälter: Sie ca. 1.700 € Netto, ich ca. 3.500 € Netto.
• Hintergrund: Ihr Arbeitsvertrag endet am 30.09., die Arbeitslosmeldung (ALG I) erfolgt zum 01.11.
• Timing: Wir wollen den Wechsel jetzt im März/April vollziehen, sodass er zum Leistungsbeginn ca. 7 Monate Bestand hatte.
Uns ist bewusst, dass unser gemeinsames Netto durch den Wechsel monatlich erst einmal sinkt (da ich deutlich mehr verdiene).
Meine Frage an euch:
Greift hier die "Zweckmäßigkeitsprüfung" der Arbeitsagentur (§ 153 SGB III), weil der Geringverdiener in die 3 geht? Oder ist der Vorlauf von 7 Monaten erfahrungsgemäß ausreichend, damit die Agentur die Steuerklasse 3 bei der ALG-Berechnung einfach akzeptiert?
Vielen Dank für eure Hilfe!