Steuerklasse 3 und 5 Gut für Ehepaare mit unterschiedlichem Gehalt

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerklasse richtet sich nach dem Familienstand. Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können auf Antrag in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln.
  • Steuerklasse 3 hat weniger Abzüge, Steuerklasse 5 dafür mehr. Der Wechsel in die beiden Steuerklassen lohnt sich trotzdem, wenn Ihr recht unterschiedlich verdient. Dann habt Ihr jeden Monat mehr Netto vom Brutto auf dem Konto. 
  • Es gab konkrete Gesetzespläne für die Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5. Doch diese sind nach dem Bruch der Ampelkoalition im Herbst 2024 vom Tisch.

So gehst Du vor

  • Du stellst beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklasse 3 – dann erhält Deine Partnerin oder Dein Partner automatisch Steuerklasse 5. 
  • Mit Steuerklasse 3 und 5 müsst Ihr im Folgejahr eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung abgeben. 
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben.

Die Steuerklasse richtet sich vor allem nach dem Familienstand: Alleinstehende sind in Steuerklasse 1, Alleinerziehende können in Klasse 2 wechseln. Ehepaare können wählen, sich jeweils in Klasse 4 veranschlagen zu lassen oder in Klasse 3 und 5 zu wechseln. Letzteres lohnt sich oft, wenn beide unterschiedlich viel verdienen. Ausführliche Informationen zu Steuerklassen findest Du im gleichnamigen Ratgeber.

Ehepaare können mit den richtigen Steuerklassen jeden Monat mehr auf dem Konto haben. Was die beliebten Steuerklassen 3 und 5 wirklich bringen, erfahrt Ihr in diesem Ratgeber.

Welche Steuerklassen gibt es für Paare?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften haben die Wahl – zumindest bei den Steuerklassen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Ihr seid beide in Steuerklasse 4
  • Ihr wählt die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5
  • Ihr entscheidet Euch für die Steuerklasse 4 mit Faktor

Bedenkt, es handelt sich dabei um Lohnsteuerklassen. Selbstständige zum Beispiel haben keine Steuerklassen, da sie keinen Lohn beziehen. Ist zum Beispiel Deine Ehefrau selbstständig, kannst Du aber trotzdem Steuerklasse 3 beantragen. Es ist nicht zwingend, dass beide angestellt sind und Lohnsteuer zahlen.

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Wahl der Steuerklassen hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun. Ehepaare können von diesem Splitting profitieren, wenn sie eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Steuerklasse die Eheleute jeweils waren. 

Wir zeigen Dir nun ganz kompakt, was die drei eben genannten Varianten für Euch bedeuten.

Steuerklasse 4 und 4

Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch jeweils die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen. Die steuerlichen Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1 für Singles. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 völlig in Ordnung und sogar angeraten, wie wir später sehen werden. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln

Steuerklasse 3 und 5

Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen. Das liegt vor allem daran, dass dort der doppelte Grundfreibetrag zur Anwendung kommt. Du kannst damit im Jahr 2025 mehr als 24.000 Euro steuerfrei behalten.

Steuerklasse 5 erhältst Du automatisch, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich sehr schlecht, denn der Grundfreibetrag fällt weg. Den hat schon der Partner oder die Partnerin in Steuerklasse 3.

Wenn zum Beispiel die Frau deutlich mehr verdient als ihr Ehemann, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen – und ihr Mann entsprechend die Steuerklasse 5. Warum das so ist, erfährst Du im nächsten Kapitel.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit 2010 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Dieses soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. Ihr habt in Steuerklasse 4 mit Faktor im Vergleich zu Steuerklasse 3 höhere Abzüge, dafür aber geringere Abzüge als in Steuerklasse 5. Am Ende steht im Regelfall monatlich mehr Netto als in den Steuerklassen 4 und 4 ohne Faktor, aber weniger als mit Steuerklasse 3 und 5. Mehr dazu erfährst Du ausführlich im Ratgeber zum Faktorverfahren.

Welche Steuerklassen es noch gibt und was sie bedeuten, erfahrt Ihr im gleichnamigen Ratgeber.

Ihr kennt nun das Grundprinzip zu den Steuerklassen für Ehepaare. Warum die Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 so beliebt ist, erfahrt Ihr jetzt.
 

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Die kurze Antwort auf diese Frage ist die sogenannte 60-40-Regel: Verdient eine Person mindestens 60 Prozent und die andere entsprechend höchstens 40 Prozent des Brutto-Familieneinkommens, lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse 3 und 5 auf jeden Fall. Dass diese Variante beliebt ist, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts, auf die wir am Ende des Textes in diesem Kapitel näher eingehen.

Wir zeigen Dir jetzt in einem Beispiel, wie groß der Unterschied bei der Lohnsteuer für ein Paar im Jahr 2025 ist – zwischen der Kombi Steuerklasse 3 und 5 sowie Steuerklasse 4 und 4. Dabei verdient Person 1 immer 40.000 Euro und mehr im Jahr, Person 2 immer 40.000 Euro und weniger. Zusammen sind es aber in allen Konstellationen 80.000 Euro. 

Tabelle 2025: Vergleich Steuerklasse 3/5 zu Steuerklasse 4/4

Jahresbrutto

Person 1

40.000 €48.000 €56.000 €64.000 €72.000 €80.000 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 31.118 €2.578 €4.176 €5.844 €7.760 €9.828 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 44.518 €6.427 €8.480 €10.679 €13.258 €16.104 €

Jahresbrutto

Person 2

40.000 €32.000 €24.000 €16.000 €8.000 €0 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 58.818 €6.366 €3.676 €1.588 €704 €0 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 44.518 €2.755 €1.136 €0 €0 €0 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 3 und 59.936 €8.944 €7.852 €7.432 €8.464 €9.828 €
Jahreslohnsteuer Steuerklasse 4 und 49.036 €9.182 €9.616 €10.679 €13.258 €16.104 €
Ersparnis mit Steuerklasse 3 und 5- 900 €238 €1.764 €3.247 €4.794 €6.276 €

Quelle: BMF-Steuerrechner – gerechnet für ein kinderloses Paar und jeweils 2,5 Prozent Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (Stand: 30. Januar 2025)

Was siehst Du in der Tabelle?

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Verdient Ihr ungefähr gleich viel, sollten Ihr definitiv nicht Steuerklasse 3 und 5 nehmen. Denn Ihr würdet in dieser Variante mehr Lohnsteuer zahlen müssen.
  • Die 60-40-Regel funktioniert. 48.000 und 32.000 Euro sind genau 60 und 40 Prozent des Gesamtbetrags. Und es gibt bei der Lohnsteuer hier schon eine kleine Ersparnis von knapp 250 Euro.
  • Je größer der Unterschied bei den Bruttogehältern ist, desto mehr Lohnsteuer spart Ihr. 

Mit anderen Steuerklassen Steuern sparen?

Es sieht also ganz so aus, als ob Ihr mit einem Steuerklassenwechsel Steuern spart. Doch so ist es nicht, zumindest ganz am Ende. Warum ist das so? 

Mit einem Wechsel in die 3/5-Kombi habt Ihr zwar jeden Monat insgesamt mehr Geld auf dem Konto – wenn Ihr unter die 60-40-Regel fallt. Denn dann zahlt Ihr zusammen weniger Lohnsteuer, habt also weniger Abzüge auf den Gehaltszetteln.

Das ist natürlich immer gut, doch die Lohnsteuer ist noch nicht die endgültige Steuer. Sie ist nur ein „Abschlag“ auf die am Ende zu zahlende Einkommensteuer – und die wird mit der Steu­er­er­klä­rung festgesetzt. Und Ihr seid definitiv verpflichtet, diese Steu­er­er­klä­rung zu machen und innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben (§ 46 EstG). Für das Steuerjahr 2024 ist das der 31. Juli 2025.

Die Steu­er­er­klä­rung ist also so etwas wie die Schlussabrechnung – welche Steuerklassen Ihr hattet, spielt dabei keine Rolle mehr. Und die Erfahrung lehrt: Wer die Steuerklassen 3 und 5 nutzt, muss am Ende oft mindestens einen Teil der eingesparten Lohnsteuer nachzahlen. Wie viel das dann ist, hängt von Euren Umständen ab. Wenn Ihr viel zum Absetzen habt, kann es dann doch so sein, dass Ihr eine Steuererstattung erhaltet. Aber der Regelfall ist das nicht. 

So oder so – betrachtet die Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 einfach als ein zinsloses Darlehen vom Staat, das Ihr unter Umständen im Folgejahr zumindest teilweise zurückzahlen müsst.

Elterngeld & Co. - darum lohnt sich der Steuerklassenwechsel

Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst also nicht, wie viel Steuern Du nach Abgabe der Steu­er­er­klä­rung zahlen musst. Das sollte mittlerweile klar sein. 

Aber: Es gibt tatsächlich Wege, mit denen Ihr als Paar mit einem geschickten Steuerklassenwechsel am Ende auch wirklich mehr Geld in der Tasche – oder auf dem Konto – habt. Das bekannteste Beispiel ist das Elterngeld, funktioniert aber auch bei anderen Lohn­ersatz­leistungen. Dazu gehören der Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld, das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder Überbrückungsgeld. Alle orientieren sich am Nettolohn. 

Der Trick: In einer Familie, die Nachwuchs plant, sollte die Person die Steuerklasse 3 beantragen, die den Großteil der Elternzeit bestreitet. Und zwar rechtzeitig, spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. 

Auch wer bald mit seiner Arbeitslosigkeit rechnen muss und aktuell in der ungünstigen Steuerklasse 5 ist, sollte frühzeitig den Wechsel in die Steuerklasse 3 beantragen. Beachte, dass für die Sozialleistungen jeweils unterschiedliche Fristen gelten, damit eine Änderung der Klasse berücksichtigt werden kann. Mehr zum Elterngeld-Trick kannst Du in diesem Kapitel des Ratgebers zum Steuerklassenwechsel nachlesen.

In den eben genannten Fällen mit Lohn­ersatz­leistungen könnt Ihr also wirklich mehr Geld rausbekommen vom Staat. 

Sparen kannst Du auch bei einer Insolvenz eines Ehegatten. Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin insolvent oder wird das Gehalt gepfändet, kannst Du mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld sparen. Wähle die Kombination so, dass Du die größere Steuerlast trägst. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. 6 K 301/10 E).

Achtung: Diese steuerlichen Tricks können nicht mehr funktionieren, wenn die Steuerklassen 3 und 5 tatsächlich abgeschafft werden sollten. Ob und wann das passiert, erfährst Du im folgenden Kapitel.

Werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag im Jahr 2021 die Abschaffung der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 vereinbart. Im Jahr 2024 wurde das konkreter – im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) vom 23. Juli 2024.

Nach dem Bruch der Ampelkoalition im Herbst 2024 wurde die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 allerdings wieder aus dem Gesetz gestrichen. Dass eine neue Bundesregierung im Jahr 2025 diese Pläne wieder aufnimmt, ist eher nicht zu erwarten. Einzig die Grünen erwähnen das Thema in ihrem Wahlprogramm.

Wir zeigen Dir aber trotzdem, was geplant war und im Regierungsentwurf stand:

  • Paare mit der Steuerklassenkombination 3/5 sollten in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden, also in das Faktorverfahren.
  • Der geplante Stichtag war der 1. Januar 2030.
  • Das Ganze sollte automatisch passieren. Dazu war geplant, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei den betroffenen Paaren zum 1. Oktober 2029 automatisch den Faktor berechnet, der für das Faktorverfahren benötigt wird. Grundlage dafür sollten wiederum die Jahreslohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2028 sein. Diese hätten dem BZSt vorgelegen, weil die Arbeitgeber diese elektronisch an die Finanzverwaltung geschickt haben mussten.
  • Danach war geplant, dass das BZSt jeweils am 1. April den Faktor jährlich neu bestimmt. 
  • Das Faktorverfahren sollte zusätzlich auch zum Einsatz kommen können, wenn nur eine Person Lohnsteuer zahlt, etwa in einer Alleinverdiener-Ehe oder wenn eine Person selbstständig ist. In den Erläuterungen des Gesetzentwurfs sagte das BMF dazu, dass in diesem Fall „die Parameter der bisherigen Steuerklasse III im Faktorverfahren abgebildet werden“. Es hätte also keine Steuerklasse 3 mehr gegeben, aber die alleinig lohnsteuerzahlende Person wäre im Faktorverfahren so besteuert worden, als ob sie diese günstigste Steuerklasse immer noch hätte. 

Wie gesagt, das waren die – schon sehr konkreten – Pläne, die aber nach dem Bruch der Ampelkoalition nun doch nicht kommen. Die Idee hinter der geplanten Abschaffung war unter anderem, Frauen, die meist ohnehin die schlechte Steuerklasse 5 haben und weniger verdienen, mehr Anreize für mehr Arbeit zu setzen.

Wie beantragst Du Steuerklasse 3 und 5?

Prinzipiell gibt es zwei Wege, in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln.

  • Ihr nutzt den amtlichen Vordruck. Den könnt Ihr Euch entweder im Finanzamt abholen – oder Ihr ladet ihn aus dem Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums (BMF) herunter.
  • Ihr kommt mit dem Online-Finanzamt Elster klar? Dann könnt Ihr das auch dort erledigen – und das sogar recht schnell. Alles zu Elster liest Du im gleichnamigen Ratgeber.

Wie das jeweils im Detail funktioniert, könnt Ihr im Ratgeber zum Steuerklassenwechsel nachlesen.

Wann kann man das machen?

Früher war ein Wechsel der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich. Doch seit 2020 könnt Ihr mehrmals im Jahr wechseln. Schon seit 2018 kann sogar eine Person ganz allein zum Beispiel von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3 wechseln. 

Dazu ein Beispiel: Christiane verdient in Teilzeit schlechter und hat in der Steuerklasse 5 so hohe Steuerabzüge, dass sie nur über geringe eigene Einkünfte verfügt. Um bereits im nächsten Monat einen höheren monatlichen Nettolohn zu erhalten, genügt es, beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen. Die Unterschrift ihres Mannes John ist nicht erforderlich.

Was dieser steuerliche Alleingang für die Ehe bedeutet, sei an dieser Stelle aber dahingestellt. Denn John hat damit automatisch die Steuerklasse 5 mit hohen steuerlichen Abzügen – und weiß im schlimmsten Fall vorher nichts davon.

Die Finanzverwaltung hat in einem Merkblatt Informationen zur Steuerklassenwahl mit Rechenbeispielen veröffentlicht.

Wie beliebt sind Steuerklasse 3 und 5?

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts vom 26. Juli 2024 gaben für das Jahr 2020 rund 5,3 Millionen Paare mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung ab. Das sind vereinfacht Personen, die ihr Geld nicht als Selbstständige verdienen.

  • Davon hatten knapp 2,1 Millionen Paare, also 39 Prozent, die Steuerklassen 3 und 5 gewählt.
  • Bei weiteren 1,2 Millionen und damit 25 Prozent hatte nur eine Person Arbeitseinkommen und war in Steuerklasse 3.
  • Und nur 1,9 Millionen Paare waren beide in Steuerklasse 4 oder 4 mit Faktor – das sind 36 Prozent.

Damit wird deutlich, wie beliebt Steuerklasse 3 und 5 sind. Denn knapp zwei Drittel der Paare haben sie im aktuell vorliegenden Steuerjahr 2020 genutzt.

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