Steuerklassenwechsel 4/4 -> 3/5 zur Erhöhung von ALG I (7 Monate Vorlauf)

  • Hallo zusammen,

    meine Frau und ich planen einen Steuerklassenwechsel von 4/4 auf 3/5 (Sie in die 3, ich in die 5).

    Die Eckdaten:

    Gehälter: Sie ca. 1.700 € Netto, ich ca. 3.500 € Netto.

    Hintergrund: Ihr Arbeitsvertrag endet am 30.09., die Arbeitslosmeldung (ALG I) erfolgt zum 01.11.

    Timing: Wir wollen den Wechsel jetzt im März/April vollziehen, sodass er zum Leistungsbeginn ca. 7 Monate Bestand hatte.

    Uns ist bewusst, dass unser gemeinsames Netto durch den Wechsel monatlich erst einmal sinkt (da ich deutlich mehr verdiene).

    Meine Frage an euch:

    Greift hier die "Zweckmäßigkeitsprüfung" der Arbeitsagentur (§ 153 SGB III), weil der Geringverdiener in die 3 geht? Oder ist der Vorlauf von 7 Monaten erfahrungsgemäß ausreichend, damit die Agentur die Steuerklasse 3 bei der ALG-Berechnung einfach akzeptiert?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Kater.Ka 18. Februar 2026 um 22:00

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Greift hier die "Zweckmäßigkeitsprüfung" der Arbeitsagentur (§ 153 SGB III), weil der Geringverdiener in die 3 geht? Oder ist der Vorlauf von 7 Monaten erfahrungsgemäß ausreichend, damit die Agentur die Steuerklasse 3 bei der ALG-Berechnung einfach akzeptiert?

    Meines Wissens muss die Agentur für Arbeit nur den Stand vom 01.01. (02.01.) akzeptieren, auch wenn der unsinnig erscheint.
    Die 7 Monate Vorlauf dürften nicht reichen.