Steuerklasse ändern So kannst Du die Steuerklasse ändern – und das bringt es
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
Mit einem Antrag auf Steuerklassenwechsel hast Du oder habt Ihr als Paar jeden Monat mehr Netto vom Brutto.
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende können die Steuerklasse ändern. Als Single ohne Kinder hast Du diese Möglichkeit nicht.
Willst Du Deine Steuerklasse wechseln, musst Du das beim Finanzamt beantragen.
Du zahlst aber am Ende mit der verpflichtenden Steuererklärung im Folgejahr nicht weniger Steuern.
So gehst Du vor
Inhalt
Wenn Du die Steuerklasse wechselst, solltest Du bedenken, dass die Lohnsteuer immer nur eine Vorauszahlung ist. Wie viel (Einkommen-) Steuer Du am Ende bezahlen musst, steht erst nach Abgabe Deiner Steuererklärung fest.
Bist Du angestellt, werden jeden Monat von Deinem Lohn oder Gehalt Steuern abgezogen. Wie viel das jeweils ist, hängt erstens davon ab, wie viel Du verdienst und zweitens in welcher Steuerklasse von 1 bis 6 Du bist. So zahlst Du weniger Lohnsteuer in Steuerklasse 3 als in Steuerklasse 4. Und Alleinerziehende haben jeden Monat mehr Netto auf dem Konto, wenn sie von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln.
Du darfst die Steuerklasse aber erstmal nur wechseln, wenn Du überhaupt eine eingetragene Lohnsteuerklasse hast. Das sind Arbeitnehmer, Beamtinnen und Azubis. Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Personen im Ruhestand fallen deshalb schon mal raus.
Früher stand die Steuerklasse auf Deiner Lohnsteuerkarte, die Du Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin geben musstest. Heute geschieht das alles elektronisch über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – auch Elstam genannt.
Doch nicht jede angestellte Person kann so einfach die Steuerklasse wechseln. Bist Du ledig oder geschieden und hast keine Kinder, dann bist Du in Steuerklasse 1 – und kannst daran auch nichts ändern.
Alle anderen können aber ihre Steuerklasse ändern. Das betrifft also:
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie
Alleinerziehende.
Es gibt eine Situation, in der Du Deine Steuerklasse wechselst, ohne etwas dafür tun zu müssen. Denn wenn Du heiratest, wird diese Information an die Finanzbehörden weitergeleitet und Eure beiden Steuerklassen automatisch in die Steuerklasse 4 geändert. Dafür musst Du also schon mal keinen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.
Übrigens: In Steuerklasse 4 hast Du die gleichen steuerlichen Abzüge wie in Steuerklasse 1 für Singles. Allerdings habt Ihr das Recht, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben und so das Ehegattensplitting ausnutzen zu können. Das spart fast immer Steuern und sogar richtig viel, wenn Ihr sehr unterschiedlich verdient.
Danach könnt Ihr Euch als Paar entscheiden:
Ihr bleibt beide in der Steuerklasse 4
Ihr ändert Eure Steuerklasse in die Kombi 3 und 5 oder
Ihr ändert beide in die Steuerklasse 4 mit Faktor
Ihr dürft jederzeit Eure Steuerklasse ändern – wenn Ihr wollt, sogar jeden Monat. Die Änderung der Steuerklasse tritt dann immer im darauffolgenden Monat ein.
Achtung: Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuerklassen-Kombination 3/5 abzuschaffen. Wie und wann das genau geschehen soll, steht im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Wer aktuell die 3/5-Kombi hat, soll nach den Plänen ab dem Steuerjahr 2030 in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden.
Hast Du mindestens ein Kind, für das Du Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast und lebt dieses mit Dir in einem Haushalt, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln. Um einen steuerlichen Entlastungsbetrag zu erhalten, darfst Du allerdings nicht mit einer anderen erwachsenen Person in diesem Haushalt leben. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber „Steuerklasse 2“.
Wenn Du oder Ihr beide die Steuerklasse ändert, landet fast immer am Monatsende mehr Netto auf dem Konto. Das ist in Zeiten deutlich gestiegener Inflationsraten auf jeden Fall schon mal eine gute Nachricht.
Wie hoch das Plus auf dem Konto ist, hängt natürlich davon ab, wie viel Du oder Ihr verdient und aus welcher Steuerklasse der Wechsel erfolgte. In dieser Tabelle kannst Du ablesen, wie viel Steuern Du bei 2.000, 3.000 oder 4.000 Euro zahlen musst. Alleinerziehende mit einem Kind können bei einem Gehalt von 3.000 Euro aktuell rund 100 Euro mehr Netto im Monat erwarten, wenn sie von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln.
Mit mehr Lohnsteuer im Monat müsst Ihr oft rechnen, wenn Ihr Euch für einen Wechsel aus der Kombi 3 und 5 in die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheidet. Allerdings ist in dieser Faktor-Steuerklasse sichergestellt, dass die steuerliche Belastung der Eheleute fair untereinander aufgeteilt wird. Ausführlich ist das im Ratgeber „Steuerklasse 4 mit Faktor“ erläutert.
Hier müssen wir zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehenden unterscheiden.
Bei allen bisherigen Erklärungen darfst Du nicht vergessen, dass Ihr zwar als Ehepaar mit einer steuerlich günstigen Wahl der Steuerklassen monatlich weniger Lohnsteuer zahlt, aber dafür in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben müsst. Und in dieser spielen Steuerklassen keine Rolle mehr. Eure über das Jahr gezahlte Lohnsteuer wird angerechnet, aber dann wird geschaut, wie viel Einkommensteuer Ihr tatsächlich zahlen müsst. Und dann kann es passieren, dass Ihr bei der Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 Steuern nachzahlen müsst.
Oder generell gesagt: Die Wahl Eurer Steuerklassen ist für die zu zahlende Einkommensteuer egal. Ihr spart also in keinem Fall Steuern, Ihr verlagert die Zahlung nur weiter nach hinten. Aber das ist ja auch schon mal was. Also zum Beispiel 200 Euro mehr auf dem Konto monatlich haben, aber dafür im nächsten Jahr 2.400 Euro Steuern nachzahlen.
Bei Alleinerziehenden sieht es genau andersrum aus. Stellen Sie nicht den Antrag auf Steuerklassenwechsel in Steuerklasse 2, können sie sich erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr den steuerlichen Entlastungsbetrag von mehr als 4.000 Euro sichern. Es ist also mehr als ratsam, dass Alleinerziehende umgehend die Steuerklasse 2 beantragen. Entweder nach Geburt des Kindes, wenn die Mutter allein lebt und nicht verheiratet ist oder nach der Trennung der dann ehemaligen Eheleute.
Fazit: Ein Steuerklassenwechsel sorgt nicht dafür, dass Du weniger Einkommensteuer zahlst. Du hast damit „lediglich“ jeden Monat mehr Geld in der Tasche. Abgerechnet wird steuerlich aber immer im Folgejahr mit der Steuererklärung.
Es gibt aber tatsächlich Wege, mit denen Ihr als Paar mit einem geschickten Steuerklassenwechsel am Ende mehr Geld in der Tasche habt.
Elterngeld: Ehepaare sollten rechtzeitig die Steuerklassen so wählen, dass die Person, die den Großteil der Elternzeit bestreitet, in der Steuerklasse 3 ist. Denn: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettoverdienst – und das Netto ist in Steuerklasse 3 am höchsten. Dabei zählt das Gehalt im zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor dem ersten Monat des Mutterschutzes.
Frauen müssen aber schnell die Steuerklasse ändern – spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes. Denn entscheidend ist hierbei die in diesem Zeitraum überwiegende Steuerklasse. Also wenn Du innerhalb dieses Zeitraum mindestens sieben der zwölf Monate die Steuerklasse 3 hattest, dann ist diese maßgeblich. Das kann allerdings schon sehr knapp werden. Ist also ein Baby geplant, solltet Ihr besser früher als später wechseln.
Nachteil: Ihr habt dann oft monatlich weniger Netto als zuvor – und könnt Euch diesen „Verlust“ erst wieder mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen.
Vorteil: Ihr macht am Ende auf jeden Fall „Plus“. Denn das höhere Elterngeld kann Euch keiner mehr nehmen und steuerlich fällt es auch kaum ins Gewicht.
Achtung: Dieser steuerliche Trick kann so nicht mehr funktionieren, wenn die Steuerklassen 3 und 5 tatsächlich abgeschafft werden sollten. Ob und wie der Gesetzgeber einen Ausgleich an anderer Stelle vorsieht, ist noch nicht bekannt. Es kann aber auch passieren, dass sich das Elterngeld nicht mehr durch einen Steuerklassenwechsel hochrechnen lässt.
Andere Lohnersatzleistungen: Auch andere Sozialleistungen wie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder Überbrückungsgeld orientieren sich am Nettolohn. Wer beispielsweise in der ungünstigen Steuerklasse 5 ist und bald mit seiner Arbeitslosigkeit rechnen muss, sollte frühzeitig den Wechsel in die Steuerklasse 3 beantragen. Es gelten für die Sozialleistungen jeweils unterschiedliche Fristen, damit eine Änderung der Klasse berücksichtigt werden kann.
Insolvenz: Ahnst Du, dass Du insolvent wirst und/oder Dein Gehalt gepfändet werden könnte, sollte Deine Partnerin oder Dein Partner umgehend in die Steuerklasse 3 wechseln – und Du in die Steuerklasse 5. Das kann Steuern sparen.
Beim Antrag auf Steuerklassenwechsel gibt es Unterschiede zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehenden. Zudem kannst Du prinzipiell auf zwei Wegen die Steuerklasse ändern:
entweder online über Elster – dafür musst Du Dich allerdings dort registrieren,
oder mit dem entsprechenden Formular, das Du ausgefüllt und unterschrieben per Post ans Finanzamt schickst.
Achtung: Das Finanzamt nutzt in seinen Formularen für die Steuerklassen die römischen Zahlen I, II, III, IV, V und VI.
Wir hatten es eben schon erwähnt, um mit Elster eine Steuerklasse ändern zu können, musst Du Dich dort registrieren. Das kann leider bis zu zwei Wochen dauern, da Du einen Teil der Zugangsdaten per Post bekommst. Schneller geht es mit einem neuen Personalausweis inklusive Online-Funktion. Im Elster-Ratgeber findest Du in diesem Kapitel eine Anleitung, wie Du Dir ein Konto bei Elster einrichtest.
Wir erklären Dir oder Euch jetzt die beiden Möglichkeiten für den Antrag auf Steuerklassenwechsel und zudem, was sich 2025 dabei ändert.
Bist Du bei Elster registriert, rufst Du die Seite „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ auf. Trage dann Schritt für Schritt Eure persönlichen Daten ein. Wähle danach die neue Steuerklassenkombination aus: III/V, IV/IV, V/III oder IV/Faktor.
Die folgende Seite „Angaben zum Faktorverfahren“ musst Du nur ausfüllen, wenn Du die Kombi IV/Faktor ausgewählt. Hier musst Du für beide Personen jeweils den voraussichtlichen Jahresbruttolohn eintragen sowie Angaben zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung machen. Dann folgt noch die Überprüfung. Ist alles in Ordnung, kannst Du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ online abschicken.
Ab 1. Januar 2025 ist der Antrag für einen Steuerklassenwechsel nur noch ein Teil des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Rufe deshalb zuerst diese Seite in Elster auf. Fülle dort den Hauptvordruck und die Anlage Steuerklassenwechsel aus. Folge dann den Schritten direkt über diesem Abschnitt.
Wenn Du mit Elster nichts am Hut hast, kannst Du den Antrag auch per Post schicken. Besorge Dir den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ entweder beim Finanzamt oder online im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Du findest den Antrag, indem Du dort im Suchfenster „Steuerklassen“ eingibst.
Quelle: Formular-Management-System (Stand 1. September 2024)
Du kannst das PDF-Formular entweder direkt im Browser ausfüllen und dann herunterladen und ausdrucken. Oder Du lädst Dir das leere PDF herunter und füllst es dann aus. Das Papier-Formular des Finanzamtes musst Du von Hand ausfüllen. Die Schritte verlaufen analog wie bei dem eben beschriebenen Antrag in Elster.
Achtung: In den meisten Fällen müsst Ihr beide unterschreiben.
Bei Alleinerziehenden ist es etwas komplizierter, die Steuerklasse zu wechseln. Denn dafür brauchte es schon immer keinen „Antrag auf Steuerklassenwechsel“, sondern einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Was Du damit noch alles machen kannst, liest Du im gleichnamigen Ratgeber.
Achtung: Es kann bei einem Kind immer nur ein Elternteil in die Steuerklasse 2 wechseln – und damit den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Das gilt auch beim Wechselmodell, bei dem sich die getrennten Eltern jeweils hälftig um das Kind oder die Kinder kümmern. Standardmäßig erhält dann den Entlastungsbetrag die Person, die auch das Kindergeld erhält. Das könnt Ihr aber gemeinschaftlich ändern lassen.
Tipp: Bei zwei Kindern können beide Elternteile in die Steuerklasse 2 wechseln. Wichtig dabei ist, dass das eine Kind bei einem Elternteil gemeldet ist und das andere Kind beim anderen Elternteil. Mehr erfährst Du in diesem Abschnitt des Ratgebers „Entlastungsbetrag“.
In Elster findest Du den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ direkt auf dieser Seite. Du musst den Hauptvordruck und die „Anlage Kind“ ausfüllen. Viele Felder kannst Du dabei leer lassen, denn Du willst ja eigentlich nur die Steuerklasse 2 bekommen. Die entscheidende Stelle ist dann in der „Anlage Kind“ der Abschnitt „Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM“ und dort der Abschnitt zum Entlastungsbetrag:
Quelle: www.elster.de (Stand 1. September 2023)
Gib hier die entsprechenden Daten ein. Hast Du alles richtig ausgefüllt, kannst Du den Antrag online ans Finanzamt schicken – und schon im folgenden Monat bist Du in Steuerklasse 2.
Auch für Alleinerziehende gilt: Ein Steuerklassenwechsel geht auch ohne Elster. Du kannst Dir entweder den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ im Finanzamt abholen, oder Du gehst im Internet auf das Formular-Management-System. Gib im Suchfeld „Ermäßigung“ ein und wähle aus der Liste den richtigen Antrag aus.
Quelle: Formular-Management-System (Stand 1. September 2023)
Du kannst jetzt das leere PDF herunterladen und danach ausfüllen, wähle dabei unbedingt die Anlage Kinder mit aus. Oder Du arbeitest Dich gleich online durch. In beiden Fällen musst Du den Antrag dann ausdrucken, unterschreiben und an Dein Finanzamt schicken.
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