• Hallo, meine Stieftochter hat letztes Jahr ihr Girokonto in ein P-Konto gemacht.

    Meine Frau, also ihre Mutter, hat ihr letzte Woche 6.000€ überwiesen.

    Diese Woche wollte die Tochter einen Teil der 6.000€ an jemand (ins Ausland) überweisen, aber die Bank sagte, daß das nicht geht. Tochter hat wohl dann auch nicht genau gefragt, warum, bzw. hat die Erklärung der Bank nicht richtig verstanden.

    Habe mal bisschen gegoogelt. Es gibt ja einen Freibetrag von 1.560€ im Monat.

    Guthaben, das darüber hinaus geht, kann dann die Bank,bei einer evtl. vorliegenden Pfändungsanfrage, nehmen und es dem Gläubiger auszahlen?

    Ich weiß nicht, ob sie Schulden hat und Pfändungen vorliegen, sie sagt mir das nicht. Aber ich denke schon.

    Oder kann es andere Gründe geben, dass die Bank die Überweisung verweigert?

    Danke im voraus.

  • Licht ins Dunkel kann hier wohl nur deine Stieftochter bzw. ihre Bank bringen.

    Wie mein Vorredner schon schrieb, einen Grund wird es geben..

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.

  • Ein P-Konto hat sehr viele Einschränkungen.

    Zunächst sollte geprüft werden ob noch Verbindlichkeiten welche zum p-Konto führen bestehen. Wenn ja dürfte von den geschnitten 6000€ nicht mehr viel übrig sein.


    Wenn es keine Verbindlichkeiten mehr gibt, und alle Schulden bzw. Gläubiger ausbezahlt sind, wird es langsam Zeit das P-Konto wieder als normales Girokonto zu führen.

    Wenn es noch Schulden & Verbindlichkeiten gibt, wäre es ratsam zu einer Schuldner breathing zu gehen (Caritas, Diakonie, AWO, oder andere öffentliche Stellen, die das kostenfrei machen)