Fonds Depot kündigen und auf ETF "umschichten"?

  • NAV = Net Asset Value = Nettoinventarwert

    Ich habe die Papiere eben zurückgegeben.

    Was mich jetzt aber komplett irritiert, ist die Tatsache, dass der Großteil der Gewinne steuerfrei ist, da die Anteile noch nach altem Steuerrecht gekauft worden sind.

    Heißt das, ich hätte die auch in 20 Jahren größtenteils steuerfrei zurückgeben können? Denn das hätte die etwas geringere Performance vs. einen MSCI World ja deutlich übertroffen!

  • Heißt das, ich hätte die auch in 20 Jahren größtenteils steuerfrei zurückgeben können? Denn das hätte die etwas geringere Performance vs. einen MSCI World ja deutlich übertroffen!

    Das ist möglich.

    Aus heutiger Sicht sieht das so aus:

    Die Entwicklung von Aktien, die vor 2009 gekauft worden sind, ist außerhalb der Steuer: Gewinne müssen nicht versteuert werden, Verluste können nicht steuermindernd angerechnet werden.

    Bei Fonds, die vor 2009 gekauft worden sind, ist es etwas anders: Diese gelten mit dem 01.01.2018 als verkauft und wieder zurückgekauft. Ergebnisse vor diesem Datum sind außerhalb der Steuer. Für Gewinne, die nach diesem Datum erzielt worden sind, gibt es einen Steuerfreibetrag von 100.000 € pro Person. Das ist für Kleinanleger eine ganze Menge, das muss man erst einmal erreichen.

    Eine Änderung dieser Regelung ist momentan nicht erkennbar, aber natürlich denkbar. Es wäre beispielsweise möglich, dass ab einem Datum irgendwann in der Zukunft auch Altbestände von Aktien als fiktiv versteuert gelten, so dass für diese für Zeiten jenseits dessen eine ähnliche Regelung gilt wie jetzt schon für Fonds.

    Was du beschreibst, ist das Opfer, das man als Anleger bringen muss, wenn man Altbestände umschichten will. Generell hat man bei Umschichtaktionen eine Zwischenbesteuerung, unterbricht also die Steuerstundung (bei Fonds allerdings infolge der Vorabpauschale nur zum Teil. Fonds werden aktuell ja laufend zwischenbesteuert).

  • Danke dir!

    Keine Ahnung, ob die Umschichtung jetzt dann ein Fehler war. Aufgrund des verhältnismäßig geringen Betrags (ca. 11k€) wird es aber wahrscheinlich auf eine weitere Laufzeit von ca. 20 Jahren keinen riesigen Unterschied machen.

    Irgendwie ärgern tut es mich trotzdem, dass mir das nicht bewusst war.

    Da die Bank jetzt trotz der Freigrenze von 100.000€ Steuer auf die Gewinne nach dem 01.01.2018 abführt, kann ich mir das nächstes Jahr über die Steuererklärung wiederholen? Diese Freigrenze erreiche ich auch mit anderen Kapitalerträgen in anderen Depots bei Weitem nicht (schön wäre es).

  • Diese Information hast du aber vorher nicht mit uns geteilt?

    Nein, meine Verärgerung war aber auch absolut nicht Richtung Forum gemeint :)

    Da hätte ich selber auch mal recherchieren müssen. Nach grober Hochrechnung werde ich aber trotz Steuerfreiheit mit der Rückgabe und sofortigem Invest in einen ETF in ca. 20 Jahren besser rauslaufen :)

    Ich dachte immer, diese Steuerfreiheit gibt es nur bei fondsgebundenen Lebensversicherungen vor 2004 (habe eine und überlege die zurückzukaufen) und selbst da, mit einem deutlich höheren Volumen lohnt sich die Umschichtung.

  • Ich dachte immer, diese Steuerfreiheit gibt es nur bei fondsgebundenen Lebensversicherungen vor 2004 (habe eine und überlege die zurückzukaufen) und selbst da, mit einem deutlich höheren Volumen lohnt sich die Umschichtung.

    Sinnvollerweise macht man das in diesem netten Forum hier so:

    Man/Frau beschreibt kurz und korrekt die Situation.
    Dann gibt es freundliche und meist zielführende Hinweise.

    Die Farbe der Unterwäsche und die Beziehung zur adoptierten Stiefschwester muss niemand offenlegen.

    Aber die „Basics“ müssen passen.

    Ein Beispiel:

    „Ich habe seit 1999 BASF-Aktien im Depot und McDonalds seit 2007. Da habe ich 2020 nachgekauft. Mein Ishares MSCI World ist von 2016 und da habe ich 2024 nochmal nachgekauft.
    Ich will jetzt mit 63 reinen Tisch machen“

    Da sind dann die Infos zur theoretischen Versteuerung da. „

  • Ich hatte durchaus an die Möglichkeit von Altfonds gedacht. Es ist aber nicht wirklich relevant, weil Du bei der langen Anlagedauer eher zu einem falschen Verhalten verführt worden wärst. Es gibt nichts zu bedauern! Die Steuerfreiheit betrifft zum einen nur die Wertsteigerungen und zum anderen hattest Du bei allen Altfonds Kosten von über 1,5 % p.a. Da zahle ich lieber Steuern auf 70 % der Wertzuwächse, das ist billiger. Also einmal abregen und alles richtig gemacht!

    Die jetzt zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP bei der Steuererklärung zurückholen nicht vergessen.

  • Heißt das, ich hätte die auch in 20 Jahren größtenteils steuerfrei zurückgeben können? Denn das hätte die etwas geringere Performance vs. einen MSCI World ja deutlich übertroffen!

    Das bezweifle ich. Ich rate dir dringend, Anlageentscheidungen nicht von steuerlichen Überlegungen abhängig zu machen. In den allermeisten Fällen ist das ein sehr schlechter Ratgeber. Gerade in diesem Land ist „Steuerersparnis“ oft ein Blendwort, mit dem die unglaublichsten Sauereien bei Produkten und Strategien gerechtfertigt werden. Völlig überteuerte Fonds und strukturierte Produkte werden aus steuerlichen Gründen gehalten, an Einzelaktien wird festgeklammert oder (noch schlimmer)es werden viel zu riskante Modelle gewählt.
    Ich würde mich davon komplett lösen und mein Portfolio sauber und einfach aufstellen. Punkt.

    Deine Entscheidung war auf jeden Fall richtig.

  • Die jetzt zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP bei der Steuererklärung zurückholen nicht vergessen.

    Ich habe heute die Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024 von der deutschen Bank erhalten.

    Sollte ich die Bescheinigung für dieses Jahr ebenfalls erst Anfang 2028 erhalten, wie soll ich das dann kommendes Jahr in meiner Steuererklärung berücksichtigen können?

  • In Steuererklärung 2026 dann relevant.

    FYI: Steuerbescheinigung für 2025 ist bei der DKB noch nicht eingetroffen - dauert noch.

    Genau, relevant in 2026..

    Aber wenn man sich das Timing der DB (nicht DKB) ansieht, werde ich den Steuerbescheid für 2026 erst in 2028 bekommen.

    Da ich verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen, muss die für 2026 in 2027 gemacht werden und nicht in 2028 wenn ich den Bescheid der DB vorliegen habe.

  • Genau, relevant in 2026..

    Aber wenn man sich das Timing der DB (nicht DKB) ansieht, werde ich den Steuerbescheid für 2026 erst in 2028 bekommen.

    Da ich verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen, muss die für 2026 in 2027 gemacht werden und nicht in 2028 wenn ich den Bescheid der DB vorliegen habe.

    Wenn das bei denen auf deren freiwilliger Basis so lange dauert, dann fordere sie bei Ihnen so im April, spätestens Mai an. Sie sind verpflichtet dir eine jährliche Steuerbescheinigung auszustellen. Darauf warten, bis die Bank sich rührt, wenn es um DEINE Finanzen geht, ist schon immer eine schlechte Einstellung gewesen.

    Bei meinen Banken kommen sie automatisch zwischen März / Anfang Mai in das Postfach.