Die FAQ vom BMF schreibt recht eindeutig:
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag behalten, aber auf den ursprünglich festgelegten Auszahlungsplan verzichten?
Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sind möglich, jedoch nur im Konsens der Vertragsparteien. Im Einvernehmen mit Ihrem Anbieter können Sie von der Verrentungspflicht abweichen. Ein Wechsel zur neuen steuerlichen Förderung ist dagegen auch ohne Zustimmung Ihres bisherigen Anbieters möglich.