Verzinsung der Verfahrenskosten bei Zwangsvollstreckung

  • Hallo,

    ich habe hier einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2021 über ein 2019 gewährtes Privatdarlehen.

    Das Darlehen wurde zinslos gewährt. Der Bescheid sagt:

    Die Kosten des Verfahrens sind ab XX.XX.2021 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

    Verstehe ich das richtig, dass hier keinerlei Verzugszinsen auf die Haupt- und Nebenforderungen anfallen, sondern lediglich auf die Verfahrenskosten i.H.v. 59,90? Also berechne ich nur darauf die Zinsen?

  • Das halte ich (als Laie) für eher unwahrscheinlich. Der Vollstreckungsbescheid sollte das Darlehen 2021 fällig gestellt haben. Unabhängig vom vereinbarten Zinssatz vor Fälligkeit sollte ab 2021 der Verzugszins von Basiszins+5% gelten.

    Vielleicht steht das an anderer Stelle des Bescheids?

  • Hallo bamf,

    hattest Du denn die Verzugszinsen als Nebenforderung zusätzlich zur Darlehensforderung im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids in Zeile 39-42 eingetragen (Ausschnitt unten, Formular von website https://www.mahngerichte.de/) ? Automatisch passiert da sonst meines Wissens nichts. Wenn Du sie nicht mit geltend gemacht hast, könntest Du sie vielleicht noch über einen neuen Mahn- und Vollstreckungsbescheid bekommen, wenn es die Mühe lohnt.

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