Hallo,
ich habe hier einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2021 über ein 2019 gewährtes Privatdarlehen.
Das Darlehen wurde zinslos gewährt. Der Bescheid sagt:
Die Kosten des Verfahrens sind ab XX.XX.2021 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Verstehe ich das richtig, dass hier keinerlei Verzugszinsen auf die Haupt- und Nebenforderungen anfallen, sondern lediglich auf die Verfahrenskosten i.H.v. 59,90? Also berechne ich nur darauf die Zinsen?