Mahngebühren und Inkassokosten So wehrst Du Dich gegen überhöhte Mahngebühren

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Mahngebühren sind unzulässig. Zahlen musst Du nur, was das Schreiben tatsächlich kostet.
  • Schon eine Mahnpauschale von 2,50 Euro und eine Inkasso-Pauschale von 34,15 Euro können laut Bundesgerichtshof zu viel sein.

So gehst Du vor

  • Zahle Deine Rechnungen möglichst pünktlich. Hast Du Schwierigkeiten zu zahlen, solltest Du das offen ansprechen und den Gläubiger um Zahlungsaufschub oder Teilzahlung bitten.

  • Wehr Dich mit unserem Musterbrief gegen überhöhte Mahngebühren. Hast Du zu hohe Gebühren gezahlt? Dann hol sie Dir mit unserem Mus­ter­schrei­ben zurück.

Zum Download

  • Sollst Du auch noch Inkasso-Gebühren zahlen, hilft Dir der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hamburg.

Du hast vergessen, eine Rechnung rechtzeitig zu bezahlen? Das kann passieren. Ärgerlich ist es nur, wenn eine Mahnung ins Haus flattert und deshalb zusätzliche Gebühren anfallen. Aber lass Dich nicht ins Bockshorn jagen: Viele der geforderten Mahngebühren sind unzulässig.

Bis wann musst Du Deine Rechnungen bezahlen?

Im Supermarkt ist klar: Du musst sofort zahlen, sonst kannst Du Deinen Einkauf nicht mitnehmen. Aber wie ist das mit einer Rechnung vom Handwerker, Steuerberater oder bei einer Bestellung im Internet? Du musst erst zahlen, wenn die Forderung fällig ist.

Fälligkeit nach Vereinbarung - In den meisten Verträgen oder Auftragsbestätigungen steht, wann Du zahlen musst. In einer Rechnung kann stehen, dass der Rechnungsbetrag bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen ist, zum Beispiel „zahlbar bis zum 20. Februar“. Üblich ist auch der Zusatz „zahlbar in 14 Tagen nach Rechnungsdatum“. Bei dem Vermerk „zahlbar sofort und ohne Abzug“ musst Du zahlen, sobald Du die Rechnung in Händen hältst. In notariellen Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Haus ist meist geregelt, dass der Käufer den Kaufpreis erst nach einer Mitteilung des Notars zahlen muss.

Steht im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts dazu, wann Du zahlen musst, ergibt sich der Zeit­punkt aus dem Gesetz.

Fälligkeit nach Gesetz - Arbeitgeber zum Beispiel müssen das Gehalt immer erst am Monatsende für die Leistungen des vergangenen Monats zahlen. Arbeitnehmer gehen also in Vorleistung (§ 614 BGB). Bei der Miete ist es umgekehrt – Mieter müssen im Voraus für den kommenden Monat zahlen (§ 556b BGB). An einen Bauträger oder Architekten etwa musst Du erst zahlen, wenn dieser seine Schlussrechnung gestellt hat. Dann hast Du 30 Tage Zeit zu überweisen (§ 16 Abs. 3 VOB/B). Üblich sind aber Abschlagszahlungen.

Fälligkeit sofort - Steht im Vertrag nichts zum Zahlungstermin oder gibt es keine besondere gesetzliche Regelung, dann musst Du sofort zahlen (§ 271 BGB).

Wichtig: Auch wenn die Zahlung fällig ist, gerätst Du nicht sofort und automatisch in Verzug.

Wie gerätst Du in Verzug?

Der Grundsatz ist: Du kommst immer erst nach einer Mahnung in Verzug. Zahlst Du trotz Mahnung nicht, kommst Du durch die Mahnung in Verzug (§ 286 BGB). Verzugszinsen oder sogar Schadensersatz können zum Rechnungsbetrag hinzukommen, wenn Du die Rechnung nicht rechtzeitig begleichst.

Beispiel: Der Malerbetrieb Arnold schickt seinem Kunden Bartels eine Rechnung mit dem Vermerk „zahlbar in sieben Tagen“. Zwei Wochen später schickt die Firma Arnold eine Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von sieben Tagen. Dann befindet sich Herr Bartels bereits mit Zugang der Mahnung in Verzug. Die Firma Arnold kann bereits vor Ablauf der zweiten Zahlungsfrist Verzugszinsen von Bartels verlangen.

Verzug ohne Mahnung

In besonderen Fällen gerätst Du auch ohne Mahnung in Verzug – ärgerlich, wenn Du das nicht weißt. Steht im Vertrag für Deine Zahlung ein Termin nach dem Kalender – also zum Beispiel zahlbar bis zum 20. Februar – muss Dein Gläubiger grundsätzlich keine weitere Mahnung schicken (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Nach Ablauf der Frist bist Du in Verzug. Das Gleiche gilt, wenn im Gesetz steht, wann Du zahlen musst. So ist das zum Beispiel bei der Miete: Zahlung spätestens bis zum dritten Werktag des Monats (§ 556b BGB). Ein Mieter, der seine Miete zu spät überweist, gerät deshalb ohne Mahnung in Verzug.

Taucht der Zahlungstermin aber zum ersten Mal in der Rechnung auf, gerätst Du ohne Mahnung nicht in Verzug (OLG Saarbrücken, 17.04.2013, Az. 1 U 398/11).

Es gibt besondere Fälle, in denen Dein Gläubiger auch auf die Mahnung verzichten darf: wenn sich Dein Zahlungstermin nach einem besonderen Ereignis richtet (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei dem Ereignis kann es sich um eine Kündigung handeln, um den Beginn von Bauarbeiten, um eine notarielle Beurkundung, aber auch um eine Rechnung. Das muss allerdings klar so im Vertrag stehen.

Eine typische Vertragsklausel, die auf ein Ereignis abstellt, ist: Zahlung bis „14 Tage nach Abnahme“ oder „20 Tage nach Lieferung“. Dabei muss die Frist angemessen sein. Enthält die Rechnung den Zusatz „zahlbar sofort nach Lieferung“, gerät der Schuldner nicht sofort nach Lieferung in Verzug. Denn diese Klausel enthält keine angemessene Zahlungsfrist.

Eine Klausel, wonach Rechnungen innerhalb von zehn Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung (AG Kassel, 28.04.2022, Az. 421 C 301/22).

Spätestens nach 30 Tagen

Du kommst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Für Dich als Verbraucher gilt das aber nur, wenn diese Folgen ausdrücklich in der Rechnung stehen (§ 286 Abs. 3 BGB). Dann ist ausnahmsweise keine Mahnung erforderlich. Ein solcher Hinweis in der Rechnung könnte so lauten:

Verzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung gezahlt wird.

Fehlt ein solcher Satz in der Rechnung, muss der Gläubiger eine Mahnung schicken, damit Du in Verzug gerätst.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Es gibt keine gesetzliche Grenze für Mahngebühren. Gerichte haben aber in vielen Urteilen die Höhe von Mahngebühren begrenzt. Diese Rechtsprechung lässt sich auf andere Fälle übertragen.

Wichtig: Pauschale Gebühren sind unzulässig, die höher sind als der zu erwartende Schaden (§ 309 Nr. 5a BGB). Es dürfen nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen. Mehr als Papier und Portokosten dürfen da nicht zusammenkommen. Denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen nicht in die Mahnpauschalen einkalkuliert werden.

Eine Mahngebühr zwischen 2 und 3 Euro kann angemessen sein. Dazu muss das Unternehmen allerdings im Zweifel darlegen, wie teuer die Mahnung wirklich war. Der Bundesgerichtshof hat gegen einen Stromversorger entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt gewesen wären.

Mahngebühren von 10 Euro sind unzulässig. Die verlangte das Unternehmen Ticketbande, ein Portalbetreiber für Eintritts- oder Konzertkarten auf dem Zweitmarkt (LG Erfurt, 30.09.2021, Az. 3 O 489/21).

Das Versandhandelsunternehmen Otto hat sogar monatlich 10 Euro für eine automatisierte Mahnung verlangt, was weder vereinbart war noch sich aus dem Kleingedruckten ergab. Otto-Kunden müssen solche Gebühren nicht zahlen (OLG Hamburg, 22.12.2021, Az. 15 U 14/21).

Im Folgenden ein paar Beispiele für Mahngebühren aus bestimmten Branchen, die gerichtlich für unwirksam erklärt wurden (Mobilfunkanbieter, Stromversorger, Reisebranche):

Unzulässige Mahngebühren: Mobilfunkanbieter

 

Anbieter

Mahngebühren

Urteil

Callmobile

5,95 €

LG Hamburg, 06.05.2014, Az. 312 O 373/13

Mobilcom-Debitel5,95 €

LG Kiel, 19.03.2018, Az. 6 O 351/15

Vodafone D2

9,00 €

OLG Düsseldorf, 13.02.2014, Az. I-6 U 84/13

Vodafone GmbH3,00 €

LG Düsseldorf, 11.01.2017, Az. 12 O 374/15

Vodafone GmbH2,80 €OLG Düsseldorf, 09.06.2022, Az. I-20 U 91/21

1&1 Telecom,
1&1 Mail & Media (GMX)

2,50 €

OLG Koblenz, 29.06.2017, Az. 2 U 486/16

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: März 2023)

Unzulässige Mahnpauschalen: Stromversorger

Anbieter

Mahngebühren

Urteil

SWM Versorgungs GmbH5,00 €

OLG München, 28.07.2011, Az. 29 U 634/11

Pfalzwerke AG5,00 €

LG Frankenthal (Pfalz), 18.12.2012, Az. 6 O 281/12

Süwag Vertrieb AG & Co. KG2,50 €

BGH, 26.06.2019, Az. VIII ZR 95/18

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: März 2023)

Mahngebühren von Reiseanbietern 

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern finden sich oft Klauseln zu pauschalen Mahngebühren. Die TUI Deutschland GmbH verlangte für Neubuchungen ab 1. November 2014 für die zweite Mahnung 20 Euro. Das dürfte nach der Rechtsprechung zu viel sein.

Eine Bearbeitungsgebühr bei verspäteter Zahlung dürfen Gläubiger auch nicht verlangen. Die Unister GmbH verlangte bis zu 50 Euro, falls ein Kunde wegen Rückgabe der Lastschrift nicht rechtzeitig zahlte – zu Unrecht (LG Leipzig, 30.04.2015, Az. 8 O 2084/14).

So hoch sind Mahngebühren vom Staat

Bei Bußgeldern, Rundfunkbeiträgen oder der Kfz- oder Einkommensteuer kann es erheblich teurer werden, wenn Du nicht rechtzeitig zahlst. Anders als im Zivilrecht dürfen die Mahngebühren höher sein als die tatsächlichen Kosten. Das nennt sich dann Säumniszuschlag. Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, wenn Du Deine Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hast. Auch ohne Mahnung gerätst Du in Verzug. Es gibt allerdings eine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Es ist trotzdem ratsam, die Steuern umgehend zu überweisen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Auf Bundesebene gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Dort ist geregelt, dass Mahngebühren 0,5 Prozent des Mahnbetrages betragen dürfen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro.

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Musst Du Mahngebühren zahlen?

Verlangt jemand mehr als 3 Euro Mahnkosten, solltest Du Dich wehren. Schreib den Mahnenden an und weise ihn auf die Urteile hin.

Du kannst einen konkreten Nachweis für die Kosten verlangen. Bezahl Deine Rechnung, aber ohne Mahnkosten. Du riskierst nur, dass Du nochmal Post bekommst. Das Unternehmen wird wegen der Mahnpauschale wahrscheinlich kein gerichtliches Verfahren anstrengen.

Du solltest kurz schreiben, warum Du die Pauschale nicht zahlst. Dabei hilft unser Mus­ter­schrei­ben, das Du mit Deinen Daten ergänzen kannst. 

Überhöhte Mahngebühren

Meist lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Du kannst Dich bei zu hohen Mahnpauschalen aber an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

Wie holst Du zu viel gezahlte Gebühren zurück?

Hast Du in der Vergangenheit unzulässige Mahnpauschalen gezahlt, kannst Du sie zurückfordern. Das geht bis zu drei Jahre lang; so lange sind die Gebühren nicht verjährt. Bei einer Zahlung im Jahr 2020 kannst Du diese noch bis zum 31. Dezember 2023 einfordern. Dafür kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben herunterladen und mit Deinen persönlichen Angaben ergänzen.

Mus­ter­schrei­ben Rück­for­de­rung

Hast Du unzulässige Gebühren gezahlt, kannst Du diese mit unserem Mus­ter­schrei­ben zurückfordern.

Zum Download

Abhilfeklage gegen Zalando - Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Mahngebühren von Zalando in Höhe von 5,30 Euro bei der zweiten Mahnung für zu hoch. Sie versucht mit der neu eingeführten Abhilfeklage, für Verbraucherinnen und Verbraucher die unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurück zu holen. Betroffene können sich für die Abhilfeklage anmelden und dazu ein Online-Formular verwenden.

Schlichtungsstelle - Falls das Unternehmen nicht reagiert, kannst Du Dich bei der Schlichtungsstelle beschweren. Welche Stelle zuständig ist, findest Du in aller Regel auf der Website des Anbieters im Impressum. Für Mobilfunkanbieter ist das etwa die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn).

Welche Inkasso-Kosten sind zulässig?

Ist ein Schuldner in Verzug, darf der Gläubiger Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die zu späte Zahlung entstanden ist. Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten eines Inkasso-Dienstleisters (BVerfG, 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11).

Die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens muss erforderlich und zweckmäßig sein. So durfte ein gewerblicher Vermieter seine Mahnabteilung nicht auf ein rechtlich selbstständiges Inkasso-Unternehmen auslagern und die säumigen Mieter mit diesen Kosten belasten (AG Dortmund, 08.08.2012, Az. 425 C 6285/12; AG Hamm, 16.05.2014, Az. 17 C 443/13).

Die Inkasso-Firmen dürfen nicht mehr in Rechnung stellen als ein Rechtsanwalt. Dessen Gebühren richten sich nach dem Gesetz zur Vergütung von Rechtsanwälten (RVG).

Seit 1. Oktober 2021 dürfen Inkasso-Dienstleister deutlich weniger Gebühren verlangen, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin die Forderung nach der ersten Aufforderung bezahlst. In diesem Fall darf er nur eine halbe Gebühr berechnen (statt bisher eine 1,1-fache Gebühr). Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro dürfen die Inkasso-Kosten nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Dazu ist eine neue Wertstufe für Forderungen bis 50 Euro eingeführt worden, bei der nur von einer Gebühr von 30 Euro (statt bisher 45 Euro) auszugehen ist (§ 13 Abs. 2 RVG). Zahlt ein Schuldner zum Beispiel die vom Inkasso-Büro geforderten 40 Euro nach dem ersten Schreiben, dann darf es nur eine halbe Geschäftsgebühr von 30 Euro verlangen, also 15 Euro an Inkasso-Gebühren.

Auch Inkasso-Pauschalen sind oft überhöht und intransparent. Der Bundesgerichtshof erklärte pauschale Inkasso-Gebühren von 34,15 Euro für unwirksam. Die Pauschale im Preisverzeichnis setzte sich aus allgemeinen Verwaltungskosten für das IT-System sowie Planung und Überwachung der Arbeit eines externen Dienstleisters zusammen. Solche Verwaltungskosten dürfen im Rahmen des Schadensersatzes nicht umgelegt werden (BGH, 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19).

Hast Du Post von einem Inkasso-Büro bekommen, dann lohnt sich der kostenlose Inkasso-Check auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg. Du musst einige Fragen beantworten und erhältst dann eine Einschätzung, ob die Inkasso-Forderung gerechtfertigt ist oder ob sie überhöht ist. In klaren Fällen bietet die Verbraucherzentrale Hamburg auch einen Musterbrief an, den Du an das Inkasso-Büro schicken kannst.

Regeln gelten auch für Schweizer Inkasso-Firmen

Inkasso-Unternehmen müssen immer eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vorweisen. Ob das Unternehmen, das Dich angeschrieben hat, ordentlich registriert ist, kannst Du online im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Ohne Erlaubnis dürfen Inkasso-Firmen keine Forderungen einziehen. Daran müssen sich auch Unternehmen aus der Schweiz halten.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Schuldner nicht in jedem Fall an ein Inkasso-Unternehmen aus der Schweiz zahlen müssen (21.12.2016, Az. 7 U 121/16). Treibt es die Forderungen nur auf fremde Rechnung ein, braucht der Dienstleister die Erlaubnis dazu. Ansonsten muss der Schuldner nicht zahlen.

Rechtsanwaltskosten

Der Gläubiger kann auch einen Anwalt beauftragen und Dir dessen Kosten in Rechnung stellen. Die Gebühren berechnen sich nach dem Wert, den Du schuldest – dem sogenannten Gegenstandswert. Die Gebührenstaffelung kannst Du der Anlage 2 zum RVG entnehmen. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent und eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro. Sollst Du für Anwaltskosten aufkommen, weil Du nicht rechtzeitig gezahlt hast, kannst Du die Höhe der Kosten mit dem vom Anwaltssuchservice bereitgestellten Anwaltskostenrechner überprüfen.

Wann fallen Verzugszinsen an und in welcher Höhe?

Wer sich in Verzug befindet, muss auch Verzugszinsen zahlen. Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz. Dieser Zinssatz schwankt. Der Verzugszins pro Jahr liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). 

Der Verzugszins liegt seit 1. Juli 2023 bei 8,12 Prozent für Verbraucher (Stand: Juli 2023). Schuldner können die in Rechnung gestellten Zinsen mit dem Rechner der Website basiszinssatz.de überprüfen.

Beispiel: Caro musste eine Rechnung für den Einbau einer neuen Badewanne bis spätestens zum 7. Januar 2023 zahlen. Sie befand sich seit dem 8. Januar 2023 mit der Zahlung von 1.800 Euro in Verzug. Sie bezahlte die Rechnung am 7. Juli 2023. Für die 180 Tage Verzug darf der Handwerker 59,21 Euro an Verzugszinsen verlangen (174 Tage bei einem Zinssatz von 6,62 Prozent und 6 Tage bei einem Zinssatz von 8,12 Prozent).

Übrigens: Ist an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über Basiszins, derzeit also 12,12 Prozent (§ 288 Abs. 2 BGB).

Hier eine Übersicht über die Entwicklung der Basis- und Verzugszinssätze in den vergangenen fünf Jahren:

Basiszinssätze und Verzugszinssätze

Datum der AnpassungBasiszinssatzVerzugszins Verbraucher
ab 01.01.20243,62 %8,62 %
seit 01.07.20233,12 %8,12 %
seit 01.01.20231,62 %6,62 %
seit 01.01.2022- 0,88 %4,12 %
seit 01.01.2021- 0,88 %4,12 %

Quelle: Bundesbank (Stand: Dezember 2023)

Dürfen Unternehmen einen Verzug der Schufa melden?

Gläubiger dürfen nicht jeden Verzug gleich an die Schufa weitergeben. Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist für die Verzugsmeldung entweder eine Einwilligung in die Datenweitergabe erforderlich (mit einer wirksamen Schufa-Klausel) oder aber das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung des Verzugs (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Eine Meldung ist dann aber nur erlaubt, wenn keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Schuldners entgegenstehen.

Interessenabwägung erforderlich

Jeder Negativmeldung muss eine Abwägung der Interessen vorausgehen. Auch wenn das Bundesdatenschutzgesetz direkt keine Vorgaben dazu enthält, wann ein Unternehmen der Schufa einen Schuldnerverzug melden darf, so legt das Gesetz die Datengrundlage für die Berechnung der Scorewerte fest. Diese Festlegungen sind bei der Frage, ob das Unternehmen einen Verzug der Schufa melden durfte, wichtig (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG):

  1. Der Betroffene muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein.
  2. Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen.
  3. Der Gläubiger muss rechtzeitig vor Weitergabe der Daten an die Schufa den Schuldner darüber informieren.

Auch ein Voll­stre­ckungs­be­scheid darf nicht sofort an die Auskunftei gemeldet werden, sondern erst nachdem eine Mindestkarenzfrist von rund zwei Wochen verstrichen ist (LG Mainz, 12.11.2021, Az. 3 O 12/20).

Schmerzensgeld wegen unzulässiger Schufa-Meldung

Liegen die Voraussetzungen für die Schufa-Meldung nicht vor, überwiegen die Interessen des Schuldners. Die Schufa muss den Scorewert berichtigen und ohne Negativmeldung neu berechnen. Eine unwirksame Meldung kann sogar Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auslösen. So bekam ein Stromkunde 5.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Unternehmen wegen einer Forderung von knapp 300 Euro eine Negativmeldung bei der Schufa gemacht hatte, ohne dass die Voraussetzungen dafür bereits vorlagen (LG Mainz, 12.11.2021, Az. 3 O 12/20).

Keine Meldung bei strittigen Forderungen

Besteht Streit über die Forderung, darf der Gläubiger gar keine Daten melden, egal ob er der Ansicht ist, die Forderung bestehe zu Recht oder nicht. Die Regelung gilt für Unternehmen und Privatpersonen. Lass einen Eintrag, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, korrigieren. Dir steht vielleicht sogar Schmerzensgeld zu (Art. 82 DSGVO). Wie Du am besten vorgehst, erfährst Du in unserem Ratgeber Falsche Schufa-Einträge korrigieren lassen.

Drohung mit Schufa-Meldung unzulässig

Unternehmen dürfen säumigen Schuldner auch nicht einfach damit drohen, sie bei der Schufa zu melden. Damit werden Verbraucher auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Solche Hinweise sind in der Mahnung nicht erlaubt (BGH, 19.03.2015, Az. I ZR 157/13).

Mehr dazu im Ratgeber Schufa-Eintrag

  • Lass Dir regelmäßig eine Auskunft von der Schufa geben, welche Daten über Dich gespeichert sind.
  • Die wichtigsten Auskunfteien: Schufa, Deltavista, Bürgel und Infoscore

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