GKV-Status - Krankenkassenbeiträge auf private Lebens- und Rentenversicherung

  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen auf Einnahmen aus privaten Lebens- und/oder Rentenversicherungen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen - pflichtversichert gesetzlich Krankenversicherte hingegen i.d.R. nicht. Ist es zulässig und möglich, vor anstehender Auszahlung privater Versicherungen sein Gehalt soweit zu reduzieren (sofern möglich), dass man wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung rutscht und damit keine zusätzlichen Beiträge auf die privaten Versicherungen zahlen muss? Gibt es Fristen? Mindest-Versicherungsjahre? Etc.? Danke!

  • Kater.Ka 20. Mai 2026 um 15:33

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Wie ist denn das Szenario?

    Wenn Du laufend an der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Falls dann irgendwann die Krankenversicherung der Rentner greift, dann liegt Pflichtversicherung vor und die Krankenkasse hat nur Zugriff auf die Rente und eventuelle Betriebsrenten, aber nix privates.

  • Szenario: über Jahre freiwillig gesetzlich versichert. Deshalb wären laut Gesetzgebung Krankenkassenbeiträge auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei). Wenn nun das Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze sinkt, wäre man wieder pflichtversichert. Pflichtversicherte zahlen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auf die Einkünfte aus privaten Lebensversicherungen.

  • Szenario: über Jahre freiwillig gesetzlich versichert. Deshalb wären laut Gesetzgebung Krankenkassenbeiträge auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei). Wenn nun das Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze sinkt, wäre man wieder pflichtversichert. Pflichtversicherte zahlen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auf die Einkünfte aus privaten Lebensversicherungen.

    Ja, richtig erfasst.

  • Frage war ja: kann man (bewusst) sein Einkommen senken, um aus der freiwilligen- wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu fallen? Oder zählt ein Stichtag (zb Auszahlung der LV), an dem sich entscheidet, ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist und dementsprechend die Frage, ob man auf die Versicherungssumme noch Krankenkassenbeiträge zahlen muss - oder eben nicht? Dies könnte sich ja ggf lohnen, je nach Höhe der auszuzahlenden Versicherungsleistung.

  • Es geht also um die Auszahlung eines Einmalbetrages der pRV während einem laufenden Angesteltenverhältnis vor der gesetzlichen Rente?

    Die Einstugung in die freiwilig GKV oder KVdR ist keine freiwilllige Wahl und kann auch nicht (mehr) geändert werden.

    auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei)

    Gerichtlich ist das bisher immer noch nur abschließend geklärt, wenn Du eine Einmalzahlung wählst.

    kann man (bewusst) sein Einkommen senken, um aus der freiwilligen- wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu fallen?

    Als Angestellter kann man das in der Regel. Es gibt kein Gesetz, nach dem Dir Teilzeit verboten wird und Betriebe, die groß genaug sind, müssen Dir sowas auch anbieten. Alternativ wäre die Einzahlung vor Ermittelung der Berechnujngsgrundlage aus dem Brutto (z.B. in ein Lebensarbeitszeitkonto, eine BAV oder was der AG noch anbieten mag).

    Ob das aber irgendeine Auswirkung auf die KV-Beitragspflicht einer während dem Erwerbsleben erhaltenen Auszahlung aus der pRV hat, muss jemand anderes beantworten. Ich habe mir darüber noch nie Gedanken gamacht und auch nie bewusst etwas darüber gelesen.

    Genauso die Frage, ob sowas auch nur bis 55 anerkannt wird (wie es nur bis zu dem Alter etwas für die freiwillige Flucht aus der PKV bringt).