Rettungsdienst Übungsleiterpauschale

  • Moin zusammen,

    ich habe als Nebenjob im Rettungsdienst und die Tätigkeit erfüllt die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale.

    Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wo allerdings meine Einkünfte (über die 3300€) komplett versteuert wurden.

    Wie muss ich es in meinem Steuerprogramm (WISO STeuer) eintragen, dass ich diese geltend machen kann?

    Welche belege benötigt das Finanzamt?

    LG
    Jonas

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  • Kater.Ka 27. Mai 2026 um 12:38

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die 3300 Euro gelten erst ab 2026. Für 2025 war der Übungsleiterfreibetrag noch 3000 Euro.

    Hast du denn beim Verein/ der Institution eine Erklärung unterschrieben, dass du diesen Freibetrag nur bei denen nutzt?

    Theoretisch hätten sie dir die 3000 Euro steuerfrei auszahlen können und nur den überschreitenden Betrag versteuern müssen.

  • Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wo allerdings meine Einkünfte (über die 3300€) komplett versteuert wurden.

    Wie muss ich es in meinem Steuerprogramm (WISO STeuer) eintragen, dass ich diese geltend machen kann?

    Für das Kalenderjahr 2025 sind Aufwandsentschädigungen bis zu einem Gesamtbetrag von € 3.000 (Übungsleiterpauschale) steuer- und sozialversicherungsfrei. Da du vermutlich bei deiner Institution keine Erklärung unterschrieben hast, dass der Freibetrag bei dieser Beschäftigung gelten soll, hat man deine Zahlungen entsprechend anders abgerechnet.
    Deine Institution kann ja nicht wissen, ob du nicht nebenberuflich noch als Übungsleiter bei anderen Vereinen tätig bist, von denen du ebenfalls Zahlungen erhalten hast.


    Wenn du für die Aufwandsentschädigungen eine Abrechnung bekommen hast, dann sind die Daten auch an das Finanzamt übermittelt worden (ähnlich wie bei üblichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit). Dein Finanzamt wird also den Freibeitrag bei der Steuer entsprechend berücksichtigen, wenn du in der Steuererklärung den Gesamtbetrag aller Übungsleitervergütungen angibst.

    Belege dazu musst du nicht einsenden.

  • Unabhängig von dem was die vorherigen Posts schon behandeln, sind die Einnahmen gem. EStG
    § 3 26 und 26a auch immer bei der Steuererklärung zwingend mit anzugeben.

    Bei Wiso Steuer 2026(für die Steuererklärung 2025) ist das unter Einkünfte Auswählen -> Tätigkeiten und Einnahmen -> Besonderheiten bei Arbeitnehmern -> hier von nein auf ja klicken bei der Frage ob die steuerpflichtige Person steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten hat.

    Wie du das aber in einem Fall korrekt eintragen solltest...?


    Wir in meinem Verein klären die steuerfreie Auszahlung schon bei Vertragsabschluss, um auch die Sozialabgabenfrage (die damit Zusammenhängt) gleich mit zu klären. Hinzu kommen die regelmäßigen Erklärungen der Übungsleitenden wieviel Freibetrag wir Nutzen dürfen.

    Bitte bedenke das alle deine Tätigkeiten im Jahr 2025 in Summe nur 3000€ zur Verfügung stehen, egal wie viele Tätigkeiten du ausführst.

    ---------

    Wenn man es nicht aufschreibt... Ist es nie passiert :saint:

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