Vorabpauschale bei Bestandsschutz

  • Hallo allerseits,

    meine Bank berechnet mir jedes Jahr die Vorabpauschale für meine Fonds, obwohl diese in 2005 gekauft wurden.

    Ist es nicht so, dass solche Altbestände einen Bestandsschutz genießen und damit keine Steuern anfallen?

    Gruß

    Bernd

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  • Kater.Ka 2. Juni 2026 um 14:31

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo allerseits,

    meine Bank berechnet mir jedes Jahr die Vorabpauschale für meine Fonds, obwohl diese in 2005 gekauft wurden.

    Ist es nicht so, dass solche Altbestände einen Bestandsschutz genießen und damit keine Steuern anfallen?

    Seit 2018 ist die Besteuerung von Fonds und ETFs neu geregelt worden. Alle Gewinne, die seit 2018 bei deinen Fonds/ETFs anfallen sind ab diesem Zeitpunkt (01.01.2018) voll steuerpflichtig.

    Gleichzeitig wurde die Vorabpauschale geschaffen, die überwiegend bei thesaurierenden Fonds/ETFs Anwendung findet. Dem Fiskus war es wichtig, dass er auch schon einen Steueranteil (25% der Vorabpauschale ++) bekommt, obwohl du deinen thesaurierenden Fonds/ETF nicht verkaufst. Das war in der Vergangenheit (vor 2018) anders.
    Bei ausschüttenden Fonds/ETFs sind die ausgeschütteten Erträge jedes Mal kapitalertragsteuerpflichtig.
    Auf die Auswirkungen auf einen Freistellungsauftrag möchte ich jetzt nicht eingehen.

    Die gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird dir bei einem späteren Verkauf wieder angerechnet.

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