1. Ist das jetzt schon ausreichend um den Vertrag erfolgreich zu widerrufen?
2. Stimmt es, dass ich auch jetzt noch (bevor ich den ersten Brief an die Versicherung schicke) "eine Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit" abschließen kann, die dann die Anwaltskosten übernehmen würde, falls sich die Versicherung weigert die Beiträge inklusive Zinsen zurückzuzahlen (laut http://schlemann.com/rettet-ak…ben-kunden-vor-verlusten/, Abschnitt: Rechtsschutz bei Widerruf Heidelberger Leben Vertrag)?
Die Angaben zum Widerspruchsrecht finden sich in der Regel entweder im Versicherungsschein oder Willkommensschreiben der Versicherung, das Du nach dem Abschluss der Police erhalten hast. Die Fehlerhaftigkeit ist nicht ganz einfach einzuschätzen. Am besten lässt man einen Anwalt ran, der das auch schon mal gemacht hat. Hier habe ich eine Möglichkeit gefunden, das Ganze kostenlos durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
Ohnehin sind die wenigsten Versicherungen dazu bereit, der Rückabwicklung einer Lebensversicherung außergerichtlich zuzustimmen. In der Regel muss man also klagen. Die gute Nachricht allerdings ist, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten dafür übernehmen, wenn das Thema "Vertragsrecht" abgesichert ist. Dazu reicht normalerweise eine Privat-RSV.
Zudem ist es tatsächlich möglich, eine Rechtsschutzversicherung "nachträglich" abzuschließen. Denn der Schadensfall, zu dem die RSV bestehen muss, ist nicht der Abschluss der Lebensversicherung - sondern die Weigerung der Versicherung, den Widerspruch des Kunden zu akzeptieren. Damit ist folgende Vorgehensweise möglich:
1. Prüfung der Lebensversicherung auf eine fehlerhafte Widerspruchsinformation
2. Abschluss einer RSV und ggf. Abwarten der Wartezeit (es gibt aber auch Tarife ganz ohne Wartezeit)
3. Widerspruch der Lebensversicherung durch den Versicherten (formlos mit einem einfachen Schreiben)
4. Nach der Antwort (=Absage) der Versicherung -> Mandatierung eines Anwalts, der dann die Deckungszusage der RSV einholt und klagt