Alles anzeigenHallo Wangang,
das gesamte dem Riestervertrag entnommene Kapital wird auf dem WFK verbucht und für die spätere Besteuerung mit 2% p.a. verzinst. Die Steuergutschriften müssen nicht extra berechnet werden, die sind in dem Betrag ja schon "enthalten".
Deswegen wird auch der gesamte Betrag später versteuert.
Hoffe, das ist verständlich.
VG
Saidi
Hallo Saidi,
das ganze Kapital wird mit 2% verzinst? Ist das nicht eine Doppelbesteuerung des Eigenkapitalanteils? Ich zahle meine Riesterbeiträge von meinem Gehalt und muss jährlich eine Steuererklärung abgeben, wie die große Mehrheit in diesem Land.