Wohnförderkonto So läuft es mit den Steuern beim Wohn-Riester
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuererleichterungen. Die Steuervergünstigungen funktionieren bei allen Riester-Verträgen nach dem gleichen Prinzip: Du sparst während des Berufslebens Steuern und musst auf die Leistungen, die Du im Alter erhältst, Steuern bezahlen. In Fachkreisen wird das nachgelagerte Besteuerung genannt. Das lohnt sich für Dich, da Dein Steuersatz im Rentenalter meist wesentlich niedriger ist als im Arbeitsleben.
Im Gegensatz zu anderen Riester-Verträgen erhältst Du beim Wohn-Riester im Alter keine direkten Leistungen wie etwa eine monatliche Rente. Dein Vorteil besteht darin, dass Du eine selbstgenutzte Immobilie besitzt und mietfrei wohnst. Um im Vergleich zu anderen Fördervarianten eine ähnliche Besteuerung zu erreichen, hat sich der Gesetzgeber das sogenannte Wohnförderkonto ausgedacht.
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf das sogenannte gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen erfasst wird. Das sind vor allem die Entnahmen von Riester-Guthaben, aber auch jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen, wenn Du ein Riester-Bauspardarlehen zurückzahlst. Diese Beträge werden bis zu Deinem Rentenbeginn jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Erhöhung ist ein Ausgleich dafür, dass Du diese Beträge bereits vor dem Rentenalter erhältst und nutzt.
Bei Renteneintritt musst Du dann das angesammelte Guthaben versteuern. Dazu hast Du zwei Möglichkeiten:
Wenn Du die Steuern auf einmal bezahlst, erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz. Dies kann den Steuervorteil im Vergleich zur laufenden Besteuerung verringern. Bei der jährlichen Besteuerung profitierst Du von einem Stundungseffekt. Du kannst den zu versteuernden Betrag über sehr viele Jahre verteilen. Wenn Du beispielsweise 2.000 Euro bezahlen musst, kann es vorteilhafter sein, 20 Jahre lang 100 Euro zu zahlen als 70 Prozent von 2.000 Euro (also 1.400 Euro) sofort.
Wir empfehlen Dir daher, beide Varianten zu prüfen. Entscheiden musst Du Dich ohnehin erst zu Beginn der Auszahlungsphase. Wann diese genau beginnt, hängt von Deinem Riester-Vertrag ab. Häufig ist vertraglich ein Beginn zum 62. oder 65. Lebensjahr vorgesehen, der aber in Absprache mit dem Anbieter weiter nach hinten verlegt werden kann. Später als mit dem 68. Lebensjahr darf die Auszahlungsphase allerdings nicht beginnen.
Das Wohnförderkonto stellt sicher, dass Beträge für eine Riester-Rente, die Du vorzeitig nutzt, im Alter versteuert werden können. Entnimmst Du etwa Riester-Guthaben aus Deinem Vertrag, so verminderst Du die Steuergrundlage für die Besteuerung. Das Wohnförderkonto gleicht dies wieder aus.
Ein Beispiel: Du hast 15.000 Euro in Deinem Riester-Vertrag. Dieses Guthaben besteht aus Deinen Einzahlungen, den Zulagen, die Du im Laufe der Jahre erhalten hast, und den Erträgen aus der Geldanlage. Du hast noch 20 Jahre bis zur Rente. Je nach Vertragsform wirft Dein Guthaben auch in dieser Zeit Zinsen oder eine Rendite ab. Bei zwei Prozent Verzinsung steigt das Guthaben dann auf etwa 22.000 Euro. Diesen Betrag musst Du also versteuern.
Entnimmst Du dagegen 10.000 Euro, bleiben nur 5.000 Euro im Vertrag. Die 10.000 Euro werden aber auf dem Wohnförderkonto eingetragen. Steigen beide Beträge ebenfalls um 2 Prozent, so bleibt die Steuergrundlage ebenfalls 22.000 Euro, wie im ersten Fall.
Du musst für den Ausgleich des Wohnförderkontos nicht bis zur Rente warten. Stattdessen kannst Du auch das Wohnförderkonto ganz oder teilweise zurückführen, indem zu sogenannte Minderungsbeiträge auf einen Riester-Vertrag einzahlst. Das sind dann aber keine normalen Riester-Beiträge, sondern Rückzahlungen auf die entnommenen Beträge. Lässt man die Steuervorteile außen vor, so ist die Berechnung ganz einfach: Das Wohnförderkonto beläuft sich beispielsweise auf 12.000 Euro. Um es zu vermindern zahlst Du in Absprache mit Deinem Anbieter 5.000 Euro als Minderungsbetrag auf Deinen Riester-Vertrag ein. Da dieses Geld jetzt wieder im "normalen" Riester-Vertrag ist, also später auch entsprechend versteuert wird, wird das Wohnförderkonto um diesen Betrag vermindert. Dort sind jetzt nur noch 7.000 Euro vermerkt.
Wir rechnen nachfolgend mit vergleichsweise großen Zahlen, um den Steuereffekt zu zeigen: Du nimmst ein Riester-Bauspardarlehen auf und schöpfst jedes Jahr den vollen Förderbetrag von 2.100 Euro aus. Nach 30 Jahren ist Dein Darlehen abbezahlt und Du gehst mit 67 Jahren in Rente. Auf Deinem Wohnförderkonto hat sich inklusive Zinsen ein Betrag von 85.193 Euro angesammelt. Für Dich ergeben sich folgende Möglichkeiten:
In unserem Beispiel müsstest Du bei Renteneintritt einen Betrag von 19.896 Euro zur Verfügung haben, um die jährliche Steuerlast von 1.327 Euro innerhalb der nächsten 18 Jahre zu tilgen. Dabei haben wir eine jährliche Verzinsung von zwei Prozent angenommen, und einen Grenzsteuersatz von 27 Prozent angenommen. Die Berechnung fusst auf etwas älteren Steuertabellen, der Effekt ändert sich dadurch aber nicht.
Du sparst also mehr als 2.600 Euro, wie unsere Tabelle zeigt.
geförderte Tilgungen und Zulagen von 2.100 Euro im Jahr nach 30 Jahren | 63.000 Euro |
angesammelte Zinsen nach 30 Jahren bei 2 % Verzinsung im Jahr | 22.193 Euro |
Gesamtstand Wohnförderkonto nach 30 Jahren | 85.193 Euro (mit 30 % Nachlass: 59.635 Euro) |
Option 1: Einmalig zu zahlende Steuer inklusive 30% Nachlass | 22.574 Euro auf 59.635 Euro |
Option 2: Über 18 Jahre jährlich zu zahlende Steuerlast | 1.327 Euro |
Option 2: Einmalbetrag, um jährliche Steuerlast zu tilgen bei 2 % Verzinsung über 18 Jahre | 19.896 Euro |
Ersparnis von Option 2 | 2.677 Euro |
Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: 19. April 2017)
Die Ersparnis von Option zwei wird kleiner, je mehr Einkommen Du im Alter hast und je höher deshalb Dein persönlicher Steuersatz ist. Bei einem Jahreseinkommen von 33.112 Euro sind in unserem Beispiel beide Optionen gleichwertig. Für höhere Einkommen ist die Einmalzahlung im Vorteil.
Du würdest gern früh in Rente gehen und ein Leben unabhängig von Lohnzahlungen führen? Ob und wie das gelingen kann, zeigt Dir unser Rechner.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos