Wohnförderkonto  Das Wohnförderkonto bestimmt Deine Steuerlast beim Wohn-Riestern

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Riester-Verträgen gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Du sparst während des Berufslebens Steuern und musst nach Renteneintritt die erhaltenen Leistungen versteuern.
  • Beim Wohn-Riester ist Dein Vorteil das mietfreie Wohnen im Alter. Du erhältst im Rentenalter keine Leistungen aus der Riester-Förderung, die Du direkt versteuern könntest.
  • Der Gesetzgeber hat sich deshalb das Wohnförderkonto ausgedacht. Auf diesem fiktiven Konto werden die staatlich geförderten Leistungen zur Tilgung Deiner Baufinanzierung vermerkt, maximal 2.100 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird jährlich mit zwei Prozent verzinst.
  • Ab dem Renteneintritt musst Du den auf dem Wohnförderkonto angesammelten Betrag versteuern. Dazu hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du bezahlst die gesamte Steuerschuld auf einmal und erhältst 30 Prozent Nachlass. Oder Du versteuerst bis zu Deinem 85. Lebensjahr jährlich einen Teil des angesammelten Betrags.
  • Wir empfehlen Dir, Dich für die jährliche Besteuerung zu entscheiden, da diese in den meisten Fällen deutlich günstiger ist. Für Jahreseinkommen im Alter ab etwa 33.000 Euro kann sich die Einmalzahlung lohnen.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuererleichterungen. Die Steuervergünstigungen funktionieren bei allen Riester-Verträgen nach dem gleichen Prinzip: Du sparst während des Berufslebens Steuern und musst auf die Leistungen, die Du im Alter erhältst, Steuern bezahlen. In Fachkreisen wird das nachgelagerte Besteuerung genannt. Das lohnt sich für Dich, da Dein Steuersatz im Rentenalter meist wesentlich niedriger ist als im Arbeitsleben.

Die Steuerlast errechnet sich über das Wohnförderkonto

Im Gegensatz zu anderen Riester-Verträgen erhältst Du beim Wohn-Riester im Alter keine direkten Leistungen wie etwa eine monatliche Rente. Dein Vorteil besteht darin, dass Du eine selbstgenutzte Immobilie besitzt und mietfrei wohnst. Um im Vergleich zu anderen Fördervarianten eine ähnliche Besteuerung zu erreichen, hat sich der Gesetzgeber das sogenannte Wohnförderkonto ausgedacht.

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen vermerkt werden, maximal 2.100 Euro im Jahr. Diese Leistungen werden bis zu Deinem Rentenbeginn rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Das ist eine Vergütung dafür, dass Du die geförderte Immobilie bereits selbst nutzt und von ihrer Wertsteigerung profitierst. Bei Renteneintritt musst Du dann das angesammelte Guthaben versteuern. Dazu hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Du bezahlst Deine Steuerschuld komplett bei Renteneintritt und erhältst einen Nachlass von 30 Prozent.
  • Du versteuerst bis zu Deinem 85. Lebensjahr jedes Jahr einen Teil des Wohnförderkontos. Wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst, musst Du also jährlich ein Achtzehntel des Wohnförderkontos versteuern.

Wenn Du die Steuern auf einmal bezahlst, erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz deutlich und macht den Nachlass von 30 Prozent meist zunichte. Bei der jährlichen Besteuerung profitierst Du hingegen zusätzlich von einem Stundungseffekt. Du kannst den zu versteuernden Betrag über mehrere Jahre verteilen. Wenn Du beispielsweise 1.000 Euro bezahlen musst, ist es vorteilhafter, zehn Jahre lang 100 Euro zu zahlen als 1.000 Euro sofort.  Wir empfehlen Dir daher, die jährliche Besteuerung zu wählen, wie unser Beispielfall verdeutlicht.

Die Einmalzahlung lohnt sich nur, wenn Du im Rentenalter ein Jahreseinkommen von über 33.000 Euro hast. Dann ist der Steuernachlass von 30 Prozent mehr wert, da sich Dein persönlicher Steuersatz durch den Betrag des Wohnförderkontos nur noch leicht erhöht.

Beispiel Wohnförderkonto

Du nimmst ein Riester-Darlehen auf und schöpfst jedes Jahr den vollen Förderbetrag von 2.100 Euro aus. Nach 30 Jahren ist Dein Darlehen abbezahlt und Du gehst mit 67 Jahren in Rente. Auf Deinem Wohnförderkonto hat sich inklusive Zinsen ein Betrag von 85.193 Euro angesammelt. In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass Du im Rentenalter ein Einkommen von 20.000 Euro hast, was einem Grenzsteuersatz von 27 Prozent entspricht. Für Dich ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Wenn Du die jährliche Besteuerung wählst, musst Du bis zu Deinem 85. Lebensjahr jedes Jahr 4.733 Euro versteuern, ein Achtzehntel des Guthabens auf dem Wohnförderkonto. In unserem Beispiel erhöht sich Deine jährliche Steuerlast um 1.327 Euro im Jahr.
  • Wenn Du die Steuerlast auf einen Schlag tilgen willst, musst Du nur 70 Prozent des Wohnförderkontos versteuern, nämlich 59.635 Euro. Dein persönlicher Steuersatz würde sich dann allerdings deutlich erhöhen und es würden etwa 22.574 Euro an Steuern fällig.

In unserem Beispiel müsstest Du bei Renteneintritt einen Betrag von 19.896 Euro zur Verfügung haben, um die jährliche Steuerlast von 1.327 Euro innerhalb der nächsten 18 Jahre zu tilgen. Dabei haben wir eine jährliche Verzinsung von zwei Prozent angenommen. Du sparst also mehr als 2.600 Euro, wie unsere Tabelle zeigt.

Wohnförderkonto und resultierende Steuerschuld

geförderte Tilgungen und Zulagen von 2.100 Euro

im Jahr nach 30 Jahren

63.000 Euro
angesammelte Zinsen nach 30 Jahren bei 2 % Verzinsung im Jahr22.193 Euro
Gesamtstand Wohnförderkonto nach 30 Jahren85.193 Euro (mit 30 % Nachlass: 59.635 Euro)

Option 1: Einmalig zu zahlende Steuer inklusive 30%

Nachlass

22.574 Euro auf 59.635 Euro

Option 2: Über 18 Jahre jährlich zu zahlende

Steuerlast

1.327 Euro

Option 2: Einmalbetrag, um jährliche Steuerlast zu

tilgen bei 2 % Verzinsung über 18 Jahre

19.896 Euro
Ersparnis von Option 22.677 Euro

Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: 19. April 2017)

Die Ersparnis von Option zwei wird kleiner, je mehr Einkommen Du im Alter hast und je höher deshalb Dein persönlicher Steuersatz ist. Bei einem Jahreseinkommen von 33.112 Euro sind in unserem Beispiel beide Optionen gleichwertig. Für höhere Einkommen ist die Einmalzahlung im Vorteil.

Diese Riester-Rente passt zu Dir

  • Unsere Anbieter-Empfehlung für eine Riester-Rentenversicherung: Hannoversche (Tarif AV1).
  • Unsere Anbieter-Empfehlung für einen Riester-Fondssparplan: Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II)

  • Unsere Anbieter-Empfehlungen für einen Wohn-Riester: Dr. Klein, Interhyp und Planethome

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Autoren
Dr. Manuel Kayl

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