Kfz Haftpflicht: Hochstufung, obwohl kein Schaden abgewickelt wurde ?

  • Hallo,

    ich habe vor 1,5 Jahren einen geringfügigen Bagatelle-Schaden verursacht und dies meiner Kfz Haftflichtversicherung gemeldet.


    Um meine SF Klasse zu erhalten, habe ich meiner Versicherung (wgv) mitgeteilt, dass ich den Schaden zurückkaufen möchte.


    Da das Fahrzeug des Unfallgegners tatsächlich nur minimale Schäden aufwies und bereits altersbedingt zahlreiche andere Defekte hatte, hat der Unfallgegner bislang darauf verzichtet, irgendwelche Kosten geltend zu machen.


    Aufgrund der Schadensmeldung wurde ich dennoch hochgestuft, inkl. deutlich höherer Gebühren.

    Ein rückwirkendes Herunterstufen ist nach Aussage meiner Versicherung erst möglich, wenn der Unfallgegner nach 3 Jahren seinen Schaden nicht gemeldet hat. Einen Schaden zurückkaufen, der nicht gemeldet wurde, ist natürlich auch nicht möglich.



    Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, und ist irgendwie daraus gekommen?


    Danke,

    Marc

  • Hallo markus-42,


    soweit geschildert, dürfte die Kfz-Haftpflichtversicherung korrekt handeln. Es gäbe noch eine Variante zur Beschleunigung; überzeugen Sie den Geschädigten, dass er schriftlich gegenüber der Versicherung auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen verzichtet. Vielleicht können Sie ihn ja auch mit einem Schein „überzeugen“.


    Gruß Pumphut

  • Normalerweise müsstest du bei einem Unfall einen Anhörungsbogen bekommen und deine Unfallgegner auch. Darin hat er dann ja seine Aussage gemacht bzw. da sollte dann drin stehen, dass er auf auf weitere Schritte verzichtet.


    Hast du noch Kontakt zum Unfallgegner? Vielleicht kannst du den kontaktieren?


    Aber Achtung: Zumindest beim Bussgeld unterbricht so ein Verwaltungsakt die Verjährung (siehe https://bussgeldcheck.bild.de/c/anhoerungsbogen/) Weiß jemand ob das auch bei der Versicherung so ist?

  • Ersteinmal danke für die Antworten.


    Der Unfallgegner hat bislang nicht formal auf Ansprüche verzichtet. Er hat, nachdem sein Anwalt sich einmalig bei der Versicherung gemeldet hatte um sich als Rechtsvertreter vorzustellen, schlicht keine weiteren Schritte unternommen. Ich möchte daher auch "keine schlafenden Hunde wecken".


    Als besonders ärgerlich sehe ich die Problematik, dass ich mich defacto diese 3 Jahre an meine momentane Versicherung binden muss, also nicht zu einer günstigeren V. wechseln kann. Ich habe ansonsten die Befürchtung, dass ich die rückwirkende Rückstufung und Erstattung bei einem V. Wechsel ggü einer neuen Versicherung kaum durchgeboxt bekommen werde, egal wie

    die damalige Versicherung dann entscheidet.

  • Warum solltest du die Versicherung zwischenzeitlich nicht wechseln dürfen? Sollest du rückwirkend wieder hochgestuft werden, wird dieser Verlauf wieder an die nächste Versicherung weitergegeben usw., unabhängig davon, wo du gerade versichert bist. So war das zumindest bei mir, die abgebende Versicherung gibt die neue Einstufung immer weiter.

  • Sollest du rückwirkend wieder hochgestuft werden, wird dieser Verlauf wieder an die nächste Versicherung weitergegeben usw., unabhängig davon, wo du gerade versichert bist. So war das zumindest bei mir, die abgebende Versicherung gibt die neue Einstufung immer weiter.

    Hallo, gut zu wissen, dass so etwas funktionieren kann.


    Ich habe aber trotzdem starke Zweifel, dass

    a) die alte Versicherung, mir als ehemaligen Kunden rückwirkend Beiträge erstattet und die Änderung der SF Klasse weiter melden.

    b) neue Versicherungen die Änderung der SF erfährt und berücksichtigt.

    Meine Sorge ist, dass das alles andere als reibungslos funktionieren würde und ich viel Papier schwarz machen muss, um diese Ansprüche durchzusetzen.

    Da erscheint es mir als kleineres Übel, den Vorgang mit nur einer Versicherung durchzukauen.


    Ich nehme aus euren Antworten erstmal mit, dass die Versicherung ordnungsgemäß gehandelt hat und ich tatsächlich die Verjährungsfrist von drei Jahren abwarten muss, auch ohne dass eine Leistung beim Unfallgegner beglichen wurde.

  • Lena Fischer

    Hat den Titel des Themas von „Kfz Haftpflicht: Hochstufung, obwohl kein Schaden abgewickelt wurde ?!“ zu „Kfz Haftpflicht: Hochstufung, obwohl kein Schaden abgewickelt wurde ?“ geändert.