Im SGB V steht halt drin, dass jemand, der schon Vollrente bekommt, keinen Anspruch auf Krankengeld hat.
Aber wenn man bei einem Verzicht von 10 Cent (beispielhaft bei einer Rente von 1000 Euro) sich den Krankengeld-Anspruch erhalten kann, dann ist das ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Auf alle Fälle.