GRV ungleich Investment

  • Im SGB V steht halt drin, dass jemand, der schon Vollrente bekommt, keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

    Aber wenn man bei einem Verzicht von 10 Cent (beispielhaft bei einer Rente von 1000 Euro) sich den Krankengeld-Anspruch erhalten kann, dann ist das ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.

    Auf alle Fälle.

  • Ich persönlich finde die Frage, ob sich ein vorgezogener Rentenbeginn 'lohnt' ist weniger eine finanzielle als viel mehr eine Frage der eigenen Präferenzen.

    Eigentlich nicht. Aktuell geht es darum, daß das Vorziehen des Rentenbezugs (möglicherweise als 99,99% Teilrente, man müßte dem nachgehen, was das alles für Konsequenzen hat) sich finanziell lohnt. Und das tut es.

    Die aktuelle Rechtsänderung (Aufhebung der Zuverdienstgrenze) ermöglicht es ja, Rente zu beziehen und dann normal weiterzuarbeiten. Oder tatsächlich aufzuhören. Oder in Teilzeit weiterzuarbeiten.

    Du sprichst einen anderen Aspekt an, nämlich den des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Berufslebens, in der Regel vermutlich bei Ehepaaren zu unterschiedlichen Zeiten.

  • Im SGB V steht halt drin, dass jemand, der schon Vollrente bekommt, keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

    Aber wenn man bei einem Verzicht von 10 Cent (beispielhaft bei einer Rente von 1000 Euro) sich den Krankengeld-Anspruch erhalten kann, dann ist das ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.

    Wie (und wann) wird im Fall einer 99,99%igen Teilrente eigentlich der Rentenfreibetrag festgelegt? Wenn der erst zum Zeitpunkt der Vollrente festgelegt werden würde, könnte es sein, daß der 99,99%-Teilrentner mit Zitronen handelt.

  • Wie (und wann) wird im Fall einer 99,99%igen Teilrente eigentlich der Rentenfreibetrag festgelegt? Wenn der erst zum Zeitpunkt der Vollrente festgelegt werden würde, könnte es sein, daß der 99,99%-Teilrentner mit Zitronen handelt.

    Welcher Zusammenhang soll denn zwischen beiden bestehen?
    Entscheidend ist doch das Jahr des Beginns der vorgezogenen (Teil)Rente.
    Warum mit Zitronen handeln?

  • Es zählt das Jahr des Rentenbeginns (für die Prozentzahl) und der Rentenzahlbetrag.

    Verändert sich die Rentenhöhe irregulär (d. h. nicht nur durch eine normale Rentenanpassung), wird der Freibetrag neu ermittelt. Daher sind zusätzliche Entgeltpunkte nach Rentenbeginn auch steuerlich interessant.

  • Es zählt das Jahr des Rentenbeginns (für die Prozentzahl) und der Rentenzahlbetrag.

    Verändert sich die Rentenhöhe irregulär (d. h. nicht nur durch eine normale Rentenanpassung), wird der Freibetrag neu ermittelt. Daher sind zusätzliche Entgeltpunkte nach Rentenbeginn auch steuerlich interessant.

    Dieses Jahr wird mit 83 % gerechnet. Mit den zusätzlichen Punkten bis zur Regelaltersgrenze wird nächstes Jahr neu gerechnet. Dann mit 84 %, was ungünstiger wäre oder den 83 & vom diesjährigen vorgezogenen Rentenbeginn?

  • Dieses Jahr wird mit 83 % gerechnet. Mit den zusätzlichen Punkten bis zur Regelaltersgrenze wird nächstes Jahr neu gerechnet. Dann mit 84 %, was ungünstiger wäre oder den 83 & vom diesjährigen vorgezogenen Rentenbeginn?

    Mit 17%, geht ja um den steuerfreien Anteil. ;)

    Der Rentenbeginn sichert die Prozente und verschiebt sich nicht nachträglich, daher bleiben die Prozente auch.

  • Referat Janders:

    Konkretes Beispiel: Einer beantragt im Jahr 2023 erstmals eine 99,99%ige Teilrente (um sich den Krankengeldanspruch zu erhalten), dann werden die für dieses Jahr gültigen 17% als Faktor festgehalten, auch wenn er erst 4 Jahre später die 0,01% dazulegt?

    Und wie wäre es, wenn er dieses Jahr eine 10%ige Teilrente beantragt?

  • Wenn ich insgesamt 4 Jahre "zu früh" die Rente beantrage, aber weiterarbeite und schrittweise reduziere, sieht es so aus:

    Rente ab 01.07.2031 (10%):

    14,4% Abschlag auf diese 10%

    Rente ab 01.07.2032 (25%):

    14,4% Abschlag auf 10%

    10,8% Abschlag auf 15%

    Rente ab 01.07.2033 (50%):

    14,4% Abschlag auf 10%

    10,8% Abschlag auf 15%

    7,2% Abschlag auf 25%

    Rente ab 01.07.2034 (70%):

    14,4% Abschlag auf 10%

    10,8% Abschlag auf 15%

    7,2% Abschlag auf 25%

    3,6% Abschlag auf 20%

    Rente ab 01.07.2034 (99,99%):

    14,4% Abschlag auf 10%

    10,8% Abschlag auf 15%

    7,2% Abschlag auf 25%

    3,6% Abschlag auf 20%

    keine Abschläge auf 29,99%


    Also alles ganz einfach. ;)

    Erst wenn dann Entgeltpunkte mit Zuschlägen kommen, dann wird es unübersichtlich. ||

  • Spannend. ;)

  • Wer die Rentenversicherung ärgern will, arbeitet weiter, beantragt früh Teilrente und erhöht quartalsweise den Prozentsatz der Teilrente. :evil:

    Dann wird es der Rentenversicherung nicht langweilig. 8o

    Sie waren aber nett zu mir und sind wahrscheinlich digital nicht die Letzten. Vielleicht gibt es ja schon eine vorbereitete Excel-Tabelle.;)
    Übrigens, einen Tag nach Antrag hat mich meine KK schon als KVdR-ler begrüßt. Der Kurier war schnell unterwegs.

  • Nun ja Frau Schnitzer treibt ja regelmäßig die nächste Sau durchs Dorf. An den Rentnern führt demnächst eh keine Wahl mehr vorbei. Daher Wette ich mal darauf, dass keine Parte dieses Idee aufgreifen wird.;)

    Im Grundsatz kann ich Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Nur müsste dann m.E. das gesamte AV-System auf das Äquivalenzprinzip umgestellt werden (z.B. auch Beamtenpensionen) und nicht nur wieder ein Teil zu Lasten der Rentner und hier insbesondere der Witwen (Frauen) herausgepickt werden.