Der Herr Lehrer könnte ohne weiteres dafür sorgen, dass sich die zusätzlichen Beiträge auch rentensteigernd auswirken. (Seit 01.01.2017 kein Problem.)
Wenn er noch zusätzlich zu seinem AG selbst weiter Beiträge in die GRV als Rentner zahlt (hatte eben mal versucht dazu was im Netz zu finden). So muß man das wohl als Laie verstehen ... ?
Was aber nicht erklärt, warum die Beiträge des AG - für die Rente des Beschäftigen jedenfalls - komplett verfallen sprich irrelevant (da nicht mehr rentensteigernd) sind. Jedes Arbeitsverhältnis (wie auch jedes Mietverhältnis usw.) basiert natürlich auf einer Gesamtkalkulation. Dabei muß der Arbeitsplatz und der AN auch die Beiträge für die Rente mit erwirtschaften. Warum sollte dieser Beitrag zur Rente des AG dann verfallen bzw. die Rente nicht mehr steigern - obwohl diese Beiträge doch kausal mit diesem Arbeitsverhältnis verknüpft sind und aus eben diesem generiert werden ? Anders gesagt: Würde er nicht mehr arbeiten, gäbe es diese Beiträge des AG für die GRV doch gar nicht ?