Bei McProfit müsste m.E. das neue Recht angewandt werden. Im Sozialrecht, bei Rente, freiwilliger KV (auch Ehegatte, Kinder haben Einkommensgrenzen) und z.B. auch in der Elterngelddebatte zählen die Einkünfte aus Kapitalvermögen ebenfalls, auch wenn diese wegen der Abgeltungsteuer in der Steuererklärung nicht auftauchen.
Ich glaube, das ist sowohl für unseren Ü70er, wie auch für dessen künftigen Hinterbliebenen, so was von Jacke
Bei einer 'Rente' aus einem hoch 7stelligen oder 8stelligen Vermögen spielt doch die Rente aus der Gesetzlichen eine nur untergeordnete Rolle...