Ich lasse dann Elster ausrechnen, wieviel die Beitragsrückerstattung (BRG) (in etwa) ausmacht, indem ich das Programm mal mit und mal ohne die z.B. 408 € rechnen lasse.
Grob rechne ich bei mir mit 30 % Steuern.
Du müßtest mit dem Grenzsteuersatz rechnen, und der ist vermutlich höher.
Ich habe mir zu diesem Zweck ein Excel-Blatt gebaut, bei dem kann ich mir nach eigenem Gusto zusätzliche Formeln einbauen.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es ungerecht ist, dass man die BRG versteuern muss.
Es fühlt sich an, als wenn man seine eigenen Krankheitskosten ansteigend bis zur Höhe der BRG versteuert.
Letztendlich bekommt man doch eine Prämie, weil man der Krankenkasse die Arbeit erspart.
Jetzt müssen wir doch ins Detail.
Es trifft zwar den Saldo, wenn man sagt, daß man die Beitragsrückerstattung versteuert, eigentlich aber kann man den Beitrag zur Krankenkasse absetzen (abzüglich des Arbeitgeberzuschusses und abzüglich der Beitragsrückerstattung). Die Beitragsrückerstattung reduziert den Absetzbetrag.
Wenn es heißt: Die Kosten für die Basis-Krankenversorgung sind absetzbar, ist die aktuell durchgeführte Rechnung nachvollziehbar. Denn wenn ein Teil des Beitrags rückerstattet wird, hat das Mitglied letztlich weniger Beitrag bezahlt.
Man könnte es meines Erachtens auch rechtfertigen, daß der Arbeitgeber an der Beitragsrückerstattung partizipiert, denn er zahlt ja mehr als die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags des Angestellten, wenn dieser eine Beitragsrückerstattung kassiert. Allerdings sollte er dann auch die Hälfte der selbst übernommenen Krankenkosten erstatten, und dann wird es kompliziert.
Auf der anderen Seite - da hast Du recht - spart ein Mitglied, das einige prinzipiell erstattungsfähige Krankheitskosten selbst übernimmt, der Krankenkasse nicht nur die Erstattung an sich, sondern auch die Verwaltungskosten, die bei kleinen Erstattungen ja gleich hoch sind wie bei großen, somit überproportional zu Buche schlagen.
Man könnte auch weiter denken und sagen: Wenn ich die Beitragsrückerstattung zu versteuern habe, die ich deswegen bekomme, weil ich einige Krankheitskosten selbst bezahlt habe, dann müßte ich diese Krankheitskosten von der Steuer absetzen können.
Das kann man aber so einfach nicht. Bevor Krankheitskosten steuerwirksam werden, muß ein erheblicher Selbstbehalt überschritten sein (meist einige tausend Euro). Auch das halte ich steuerlich für unsystematisch. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß der Krankenkassenbeitrag der Basisversorgung (GKV ist immer Basisversorgung) absetzbar ist, Zahnersatzkosten aber selbst für sogenannte "Regelversorgungen" nicht (genauer: nur mit Selbstbehalt). Aber so ist es halt. Schreiende Ungerechtigkeit, natürlich, aber die zuständigen Finanzpolitiker haben das Schreien bisher noch nicht gehört.
Gerechter wäre es, wenn man von der BRG die mögliche Erstattung (z.B. 185 €) abziehen könnte und nur den Rest versteuern müsste.
Dann täte mir aber der Finanzbeamte leid, der prüfen müsste, was erstattungsfähig ist und was nicht.
Du schilderst hier die gleiche Berechnung wie ich oben.
Nein, der Finanzbeamte müßte da nichts prüfen außer der Tatsache, daß es sich prinzipiell um Gesundheitskosten handelt.
Es ist wohl höchstrichterlich entschieden, dass die Versteuerung so sein muss!
Das glaube ich nicht. Unser Recht ist nicht aus einem Guß, sondern über Jahrzehnte schrittchenweise gewachsen.
Die Absetzbarkeit hoher Krankheitskosten als Sonderausgaben mit Selbstbehalt gibt es schon seit einigen Jahrzehnten. Die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge für die Basisversorgung infolge eines höchstrichterlichen Urteils ist demgegenüber deutlich jünger. Entsprechend sind beide Regelungen voneinander unabhängig.
Ich habe meiner Krankenkasse vorgeschlagen, sie möchten im Zuge der Beitragsrückerstattung eine einzige Erstattung zulassen, also einen Teil der Beitragsrückerstattung gegebenenfalls als Leistungserstattung durchführen und nur den Rest als Beitragserstattung. Wenn man mir das anbieten würde, würde ich dafür auch gern eine Verwaltungspauschale von meinethalben 50 dafür bezahlen. Ich bin mit diesem Ansinnen aber noch nicht einmal am Hotliner vorbeigekommen. Er hat mir abgeschrieben, ohne die Anfrage weiterzuleiten.
Rechenbeispiel:
Ich hätte eine Beitragsrückerstattung von 1000 € zu erwarten.
Um diese zu kassieren, habe ich Rechnungen in Höhe von 500 € eben nicht eingereicht.
Nun bekomme ich 1000 € BRE, was mich letztlich 40% Steuern kostet, bleiben unter dem Strich 100 €.
Arztkosten |
-500 € |
Beitragsrückerstattung |
1000 € |
Steuer 40% |
-400 € |
bleiben |
100 € |
Würde die Kasse erlauben, die 500 € einzureichen (1 Vorgang zur Verwaltungskostenersparnis) und für die Dienstleistung 50 € berechnen. So bekäme ich für die 500 € Rechnungen steuerfrei 500 € ausbezahlt, es verblieben noch 500-50 € Beitragsrückerstattung, die ich versteuern muß, was mich bei 40% Steuersatz also 180 € kostet.
Arztkosten |
-500 € |
Leistungserstattung |
500 € |
Beitragsrückerstattung abzüglich Verwaltungskostenpauschale |
450 € |
Steuer 40% |
-180 € |
bleiben |
270 € |
Man wird ja wohl noch träumen dürfen 