Beiträge von Achim Weiss

    Ich brauche ein paar Denkanstöße oder gute Quellen zum Thema Immobilienfinanzierung.

    Ich bin eigentlich relativ fit in wirtschaftlichen Dingen, aber beim Thema Immobilien blicke ich einfach nicht durch.

    Wenn Du so etwas wie eine Hausbank hast, könnte ein Gespräch im Vorfeld hilfreich sein, oder halt ein Gespräch mit einem Immobilienfinanzierter (wie Referat Janders es vorgeschlagen hat).

    Kurz zu uns: Wir sind Mitte 30 (kinderlos/nicht verheiratet) und sind auf der Suche nach einer Bestandsimmobilie im Süden Deutschlands, im besten Fall einen Bauernhof oder ein Hofgut mit großem Grundstück (Gewerbe geplant).

    • Wir haben ca. 300.000€ Eigenkapital (80% in Wertpapieren).
    • Ich bin Angestellter mit einem fixen Netto von ca 7000€ (+ ca. 25.000€ - 40.000€ variablen Bonus (netto) im Jahr).
    • Meine Partnerin ist selbstständig (Einzelunternehmerin) und hat einen Gewinn vor Steuern von ca. 10.000€ im Monat

    Vielen Banken sind Beamte als Kreditkunden am liebsten, die kriegen Monat für Monat sicher ihr Gehalt. Du bist ein gut verdienender Festangestellter, das ist nicht so gut, wie wenn Du Beamter wärest, aber immerhin noch gut. Deine Frau ist Unternehmerin, das ist bankmäßig sehr ungünstig.

    Neulich kam mal eine Sendung über einen Unternehmer, der keinen Hauskredit bekam, denn seine Firma könnte ja pleitegehen. Seine Angestellten aber bekamen den Hauskredit problemlos, denn die hatten ja eine feste Anstellung. :)

    Besonderheit: Die Selbstständigkeit meiner Partnerin wird nach dem Kauf umstrukturiert und somit gehen wir aktuell von nur noch 1000-2000€ im Monat zu Beginn aus, welches langfristig dann wieder aufgebaut werden sollte.

    Diesen Gedanken solltest Du keiner Bank gegenüber fallen lassen, denn sonst steht fällt Deine Frau gleich aus der Finanzierung heraus.

    Ich tue mich unheimlich schwer, nach Immobilien zu suchen, da ich nicht richtig einschätzen kann wie viel Immobilie wir uns denn leisten können und mit welchen Strategie wir vorgehen sollen.

    Klar.

    Fragen:

    1. Gibt es Rechner/Excels, die stärker ins Detail gehen und mit denen man eine grobe Richtung rechnen kann, wie viel Immobilie man sich leisten kann/will?
    2. GIbt es Empfehlungen zu unserer Situation auch z.B. ob eine Eheschließung (rein wirtschaftlich) vor einem Kauf sinnvoll wäre?
    3. Wie verhält es sich mit dem Eigenkapital? Da fast alles in Wertpapieren steckt, und ich ungern alles auflösen würde, frage ich mich ob die Banken, das Depot als "EK" ansehen.
    4. Wir werden kinderlos bleiben und haben daher keine Eile, die Immobilie bis Jahr X abzubezahlen.
      Macht es Sinn hier eine geringe Tilgung anzustreben und wenn dann z.B. mit Sondertilgungen zu arbeiten (Kapital für Gewerbe)?
    5. Wie verhält es sich bzgl. des Kredits bei privat/gewerblich genutzen Immobilien?
    6. Wie werden Modernisierungskosten gerechnet, wenn man nicht abschätzen kann, was alles auf einen zukommt?

    1. Ihr seid bist kein Standardfall, das überfordert alle einfachen Skripten.

    2. Aktuell seid ihr wirtschaftlich zwei unabhängige Individuen. Vermutlich wollt Ihr die Immobilie zu gleichen Teilen kaufen. Eine Ehe ist juristisch eine engere Bindung als ein schlichtes Zusammenleben. Da gibt es schon im Binnenverhältnis zwischen Euch eine Menge zu klären. Banken schätzen Sicherheiten sehr. Je mehr Leute sie für einen Kredit haften lassen können, desto lieber. Es kann durchaus sein, daß sie für das (in ihren Augen höchst unsichere) Einkommen Deiner Frau nichts an Kredit herausrücken, sie aber dennoch sehr wohl als Bürgen nehmen möchten. Fragen. Bei der Bank. Nicht hier im Forum.

    3. Was sind schon Wertpapiere? Das kann alles Mögliche sein. Prinzipiell kann man ein Depot als Sicherheit für einen Kredit verpfänden. Aber was machst Du, wenn das Aktien sind und es während der Laufzeit des Kredits einen Crash gibt?

    Fragen. Bei der Bank. Nicht hier im Forum.

    4. Mein Nachbar ist stolzer Vater nicht nur eines, sondern sogar zweier Pillenkinder.

    4a. Sinnvollerweise geht man einen Schritt nach dem anderen. Erst lotest Du das Finanzierungsvolumen aus, dann machst Du Dich auf die Suche, dann findest Du Dein Wunschobjekt, dann machst Du die Bedingungen für den Kredit im Detail fest.

    Ob man ein normales Annuitätendarlehen abschließt oder ein Darlehung mit Tildungsaussetzung. Ob man viel tilgt, wenig oder nichts, hängt unter anderem auch von der Bank ab. Und natürlich von der Steuer.

    5. Wie verhält sich was genau bei Immobilien, die privat und gewerblich genutzt werden?

    6. Das ergibt sich, wenn man ein konkretes Objekt im Auge hat.

    Ich könnte noch zig Fragen stellen, und wie man sieht ist das Thema echt nicht meine Welt.

    Du mußt noch mindestens tausend Fragen stellen, bevor Du mit Deinem Haus durch bist.

    Es gibt keine Verdienstgrenzen für [ein Ehrenamt]. Die einzige Grenze ist die von 840 € im Jahr. Bis dahin ist der Verdienst steuer- und sozialversicherungsfrei, darüber ganz normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das braucht auch nicht den Charakter einer bloßen Aufwandsentschädigung haben, sondern begünstigt ist auch ein normales, übliches Arbeitsentgelt. Als Merkmale müssen erfüllt sein, dass es nebenberuflich ausgeübt wird und dass die Leistung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Auftraggeber erfolgt. Eine Abgrenzung nach Tätigkeitsart gibt es - anders als bei der sog. Übungsleiterpauschale - auch nicht. Jede nebenberufliche, bezahlte Tätigkeit z. B. für eine Kirche ist bis zur Höhe von 840 € im Jahr frei. Selbst die Bischofsbesoldung würde darunter fallen, wenn der Bischof das Amt nebenberuflich ausüben würde.

    Wer steuer- und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat meiner Kenntnis nach einen Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag, jüngst erhöht auf 1200 €/Jahr. Kommt der zur Ehrenamtspauschale dazu oder schließen beide einander gegenseitig aus?


    PS: @DrSchlemann hat seinen privaten Downvoter, ich offensichtlich mittlerweile auch. Zu Deinem Komfort, @Tamvest, lege ich den Daumen runter gleich bereit, da ich annehmen kann, daß Dir meine obige Frage mal wieder nicht gefällt. :thumbdown:

    Achim Weiss
    Zu der Frage des im Juni 2022 von E.ON (aus heutiger Sicht scheinbar überhöht) festgesetzten Abschlags von 389 € werde ich heute Nacht noch mal Stellung nehmen.

    Vorab: Jahresverbrauch 2021: 30.731 (2020 : 39.379, 2019 : 31.757)

    ... und im laufenden Jahr etwa 18.600 kWh. Wow! 60% des Vorjahresverbrauchs!

    Der Abschlag ist meines Erachtens trotzdem zu hoch.

    Frage: Welche Hochrechnungsmethode wendest Du an?

    Mir ist vor Jahren mal eine Skala von einer Verbraucherschutzseite über den Weg gelaufen.

    Ich vergleiche das mit meinen Daten hier, bei mir kommt das hin (mit gewissen Abweichungen Jahr für Jahr). Mit Gradzahltagen zu rechnen ist mir zu detailliert.

    Ah! Ich sehe, das sind präzise die Zahlen aus Deiner Tabelle.

    Dein Vertrag lief vom 08.06. bis zum 09.04. da habe ich zum vollen Jahr noch April (8%) und Mai (4%) addiert. Das sollte einigermaßen hinkommen, obwohl hier April und Mai kühler waren als sonst.

    Ich meine, dass ich sehr verständlich schreibe. :)

    Tja, das beurteilt aber regelmäßig nicht der Autor, sondern der Leser.

    [[Welche Leistung brauche ich wohl für meine Wärmepumpe?]]

    [Weniger, als der Handwerker Dir vorschlägt.]

    Das mit den überdimensionierten Gasthermen hatte ich neulich auch mal in einem Youtube-Video gesehen; dort war auch die Rede davon, dass Gasthermen das großzügiger verzeihen als Wärmepumpen. Außerdem hat man da ja auch noch Steuermöglichkeiten mit der Heizkurve (bei meiner Viessmann jedenfalls).

    Das täuscht.

    Die Fehlfunktion durch Überdimensionierung bekommt man mit einer passenden Heizkurve nicht weg. Handwerker dimensionieren gern aus dem Handgelenk: "Nehmen wir den nächstgrößeren Kessel, der reicht dann in jedem Fall!" Das Problem entsteht auf der anderen Seite, nämlich bei niedrigem Leistungsbedarf. Der größere Gasheizkessel ist konstruktiv mit seinem kleineren Bruder praktisch identisch, und er kostet auch das gleiche. Das macht es leicht, die nächstgrößere Ausführung zu wählen.

    Bei Wärmepumpen ist das aber anders. Da kostet die nächste Größe deutlich mehr.

    Was den Heizstab angeht: Nachdem ich beschlossen habe, bei meinem Altbau „Pseudo-Hybrid“ zu fahren und die weniger als 10 Jahre alte Gastherme nicht ganz rauszuwerfen, sobald ich endlich eine Wärmepumpe habe, hoffe ich, dass ich an sehr kalten Tagen die Gastherme quasi als Ersatz für den Heizstab verwenden kann.

    Bi- oder gar multivalente Heizanlagen sind tendenziell kompliziert und teuer. Wenn Du eine Gastherme für einen eventuellen Spitzenbedarf vorhältst, mußt Du sie betriebsbereit halten. Da fallen Wartungskosten an, Schornsteinfegerkosten ("Immisionsschutzmessung") und der Grundpreis der Gasversorgung. Das können im Jahr zusammen 300 oder 400 € sein. Dafür könntest Du eine Menge Strom kaufen, mit dem Du z.B. via Heizlüfter im Bedarfsfall zuheizt.

    Pellets oder Holz kommen bei mir nicht in Frage: Erstens ist die Holz- bzw. Kohleheizung in dem Haus vor über 50 Jahren schon entfernt worden und zweitens: Bei Pellets steht ja z. B. nicht mehr drauf, wo die herkommen, von wegen „heimische Produktion“ und so. Und der Lieferant weiß es wahrscheinlich auch nicht bzw. will es lieber gar nicht wissen.

    Ein Ofen im Wohnzimmer hat nicht nur eine Heizfunktion, sondern auch eine ästhetische. Man will mit einem Glas Rotwein vor dem Ofen sitzen und in die Flammen schauen. Dafür zahlt man den Kaufpreis, dafür zahlt man den Schornsteinfeger. Wäre die Heizfunktion das Primäre, hätte das Ding kein Fenster. :) Die Heizwirkung ist letztlich eine nützliche Nebensache, wenngleich man sie natürlich nutzen wird, um die Spitzenleistung eines Heizsystems aufzupeppen. Auch ein Argument: Ein Ofen funktioniert auch dann noch, wenn der Strom ausgefallen sein sollte.

    Im Vergleich zu einem Kaminofen ist eine Gastherme oder ein Pelletofen total unsexy.

    Ich habe die fragliche Herkunft der Pellets noch nicht einmal im Blick. Bei Dir ist möglicherweise schon der Backup-Betrieb der Gastherme aus dem obigen Grund nicht wirtschaftlich. Maximal 500 € im Jahr.

    Dir nun neu als Backup einen Pelletofen zulegen zu wollen, ist natürlich erst recht unwirtschaftlich: Du brauchst ihn voraussichtlich nur eine kurze Zeit (wenn überhaupt) und hast dennoch den Aufwand für Kauf (solide vierstellig) und Unterhalt (klein dreistellig pro Jahr). Dafür kannst Du Dir eine Menge Strom zum Zuheizen kaufen.

    Wirtschaftlich ist es nicht, eine lediglich 10 Jahre alte Gastherme auszumustern und durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Es ist sogar die Frage, ob das überhaupt ökologisch ist. Ein funktionierendes Gerät vor dem Ende seiner Lebensdauer auszusondern, ist eigentlich nicht ökologisch. Ist es ökologisch, jetzt schon, zu Zeiten, da gerade im Winter eine Menge Strom bei uns aus der Braunkohle kommt, auf eine elektrische Heizung zu gehen?

    Aber Du wolltest vermutlich unbedingt eine Wärmepumpe haben, wolltest früh dabei sein bei der neuen Technik. Männerspielzeug?

    Die One-Million-Dollar-Frage wird jetzt sein, welche Nennleistung die für mein Gebäude passende sein wird.

    Wir haben ja das gleiche Problem, da wir die Ruine eines Bauernhofs gekauft haben. Die WP steht schon hinter dem Haus, bin gerade dabei den ersten Kreis der Hydraulik [zu bauen/zu planen].

    Für den Wärmebedarf habe ich mit dem Ubakus eine Berechnung gemacht (abends und am Wochenende für Privatanwender kostenlos). ... Wir haben dann so lange damit rumgespielt, bis wir unter die 9 kW gekommen sind. Als Backup kommt wieder eine zweite Heizquelle rein, derzeit steht ein wasserführender Ofen drin.

    Der Heizwärmebedarf variiert bei unserem Wetter sehr stark. Du dürftest passende Zahlen haben, denn Du hast ja in Deinem bisherigen Quartier den Stromverbrauch der Wärmepumpe protokolliert. Die berechnete Nennleistung Deiner Wärmequelle brauchst Du nur an ganz wenigen Tagen im Winter. Im schlimmsten Fall hat man bei uns mal zwei Wochen Frost am Stück. Wenn Du diese wenigen Tage brücken kannst, reicht auch eine kleine Anlage. Und mit dem Ofen kannst Du solche Spitzenbedarfe brücken. Schön, wenn es ein wasserführender ist, das ist aber noch nicht einmal nötig.

    Ich bin Rentner und arbeite als Aufsicht in einer Spielhalle. Dieser Minijob wird mir mit 520 € vergütet.

    Damit ist der Sektor "Minijob" praktisch ausgeschöpft.

    Nun wird mir von einer kirchlichen Gemeinde ein Ehrenamt als angeboten. Da soll ich im Umfang von 2x monatlich bei der Ausgabe eines Essens helfen. Dieses Ehrenamt soll mit jeweils 60 €, d.h. monatlich 120 € (= jährlich 1440 €) vergütet werden.

    Wie lang dauert so eine Essensausgabe? Selbst, wenn dort in zwei Schichten gegessen wird, vorbereitet und hinterher aufgeräumt wird, sollte in 2 bis 3 Stunden eine Menge geschafft sein. Stundenlohn also 20 bis 30 €. Ich sehe das als Bezahlung und nicht als Aufwandsentschädigung.

    Kann ich dieses Ehrenamt annehmen, ohne steuerliche Nachteile zu haben?

    Das sagt Dir entweder vorher ein Steuerberater oder hinterher Dein Finanzbeamter.

    Ich sehe es nicht als "steuerlichen Nachteil", wenn Du normalen Lohn normal versteuerst. So hoch ist Dein Steuersatz als Rentner ja nicht.

    Ist es richtig, dass man ein Ehenamt zusätzlich zu einem Minijob annehmen kann und nur die über den Freibetrag hinausgehende Ehrenamtsvergütung (z.B. in meinem Fall 1.440 € - 840 € = 600 €) normal versteuern muss?

    Das weiß ich nicht, sehe es aber eher skeptisch. Ein normaler Werktätiger kann ja auch seinen Job nicht als Ehrenamt einstufen, somit dann Anspruch auf die Ehrenamtspauschale erheben und nur den Rest versteuern. Mit Mischungen aller Art haben Finanzämter regelmäßig Probleme.

    Als Ehrenmann könntest Du natürlich der Kirchengemeinde anbieten, Deinen Lohn so zu reduzieren, daß er in die Ehrenamtspauschale paßt. Darüber würde sie sich sicher freuen, und Du bekommst immer noch einen ordentlichen Stundenlohn. Brutto für netto, vergiß das nicht!

    Oder Du läßt Dich normal anstellen, wodurch Du einen Anspruch auf den Werbungssteuerpauschbetrag erwirbst, in dem der Großteil dieser Einkünfte verschwindet.

    Das obige ist natürlich nur meine unmaßgebliche Einschätzung als Laie und Steuerbürger.

    Eine hieb- und stichfeste Auskunft bekommst Du vom Steuerberater gegen Geld. Aber das dürftest Du wissen, schließlich hast Du deswegen nicht den Steuerberater gefragt, sondern erstmal hier im Forum.

    Die One-Million-Dollar-Frage wird jetzt sein, welche Nennleistung die für mein Gebäude passende sein wird.

    Weniger, als Dein Heizungsmensch Dir vorschlägt.

    Das war jetzt einfach. :)

    Es soll ja Berechnungsmethoden geben, nach denen man den Wärmebedarf eines Gebäudes ausrechnen kann. Ich würde vermutlich trotzdem drunter gehen. Schon jetzt ziehe ich im Bedarfsfall eher einen Pullover über als daß ich die Heizung höher drehe. Wieviel Heizung verbraucht wird, hängt nicht nur von der Baulichkeit ab, sondern in erheblichem Maße vom Nutzerverhalten.

    Vor Jahren hat man mal wissenschaftlich untersucht, wie gut die Dimensionierung üblicher Heizkessel in Ein- und Mehrfamilienhäusern zum tatsächlichen Wärmebedarf paßt. Ergebnis: Üblicherweise sind Heizkessel um den Faktor 1,8 überdimensioniert.

    https://www.meine-heizung.de/partner/ostfal…-wolfenbuettel/

    Das ist für die Verfügbarkeit von Gaskessel nahezu egal, weil ein größerer Gaskessel praktisch das gleiche kostet wie ein kleinerer (Daß der größere schlechter funktioniert und mehr Gas verbraucht, weil er vor Kraft kaum laufen kann, steht auf einem anderen Blatt). Entsprechend ist der durchschnittliche Heizungsinstallateur auf das Motto "Viel hilft viel" eingerastet. Bei einer Wärmepumpe ist das aber ein deutlicher Unterschied, weil die größere Pumpe deutlich mehr kostet als die kleinere.

    Glücklich der, der sich einen Kaminofen zusätzlich ins Haus stellen kann oder will. Der verheizt dort das maximal umweltfreundliche Brennholz aus heimischen Wäldern und deckt damit die wenigen Tage pro Jahr ab, an denen seine Wärmepumpe an ihre Grenzen kommt.

    Mal angenommen, Deine "zu klein dimensionierte" Wärmepumpe kommt an ihre Grenzen. Dann schaltet sie intern einen Heizstab zu, heizt also ohmisch zu. Das kannst Du auch selber machen, indem Du etwa einen Heizlüfter zusätzlich nutzt. Besser ist natürlich, daß Du in solcher Situation einen Kuchen backst. Rein thermisch wirkt das ähnlich, schmeckt aber bedeutend besser. :)

    Ein sehr spannendes Thema!

    Das finde ich nicht.

    Der Threadersteller fragt nach einem klassischen Zinsdifferenzgeschäft. Er hat einen Baukredit laufen (dessen Zinssatz er zunächst verschweigt) und fragt danach, ob er ihn besser ablösen oder ihn stehenlassen und parallel einen Sparplan bedienen soll.

    Von der Tendenz ist das eine klare Sache: Meistens ist es sinnvoll, erst Schulden zu tilgen, bevor man nebenbei spart. Sollzinsen sind üblicherweise höher als Habenzinsen, dazu kommt der Steuereffekt: Sollzinsen zahlt man als Privatmensch aus dem Netto, Habenzinsen muß man versteuern. Das vergrößert den Unterschied.

    Im vorliegenden Fall ist es aber anders. Die Sollzinsen sind extrem niedrig, so daß man sie mit Habenzinsen trotz Steuer locker übertrumpfen kann. Ich hätte an der Stelle des Threaderstellers den Kredit so lang stehen gelassen, wie irgend möglich.

    Ich habe das Gefühl, dass Banken immer mehr nachhaken, sobald man größere Beträge für einen Kredit haben möchte. ... bei angesprochenen Baukrediten ... braucht man in meinen Augen mittlerweile übertrieben viel Startkapital. Wie seht ihr anderen das?

    Mag sein, das ist aber ein anderes Thema.

    @R.F.

    Auch der FC Bayern (genauer: Seine Profi-Fußballabteilung) firmiert als AG. Der Verein hält die Aktienmehrheit von 75% (vermutlich noch eine halbe Aktie mehr ...), die drei Hauptsponsoren Audi, Allianz und Adidas je 8 1/3% (oder eine Winzigkeit weniger, damit sie auch alle zusammen keine Sperrminorität haben). Ich bin überzeugt davon, daß die Fans den Verein mit Geld zuschmeißen würden, wenn er im Rahmen einer Kapitalerhöhung Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht!) ausschütten würde.

    Eine Anlage wäre das für mich aber nicht, allenfalls ein Zock.

    Muß die zugesagte Datenrate in einem DSL-Vertrag erreicht werden?

    Ja :)

    Dabei liegt der Teufel allerdings im Detail. Der Anbieter verkauft Dir etwa eine Leitung mit "bis zu 50 MBit/s", im Kleingedruckten garantiert er Dir aber nur z.B. 25 MBit/s. Nur auf die hast Du einen rechtlichen Anspruch.

    Ich habe 50 MBit/s laut Vertrag (Dt. Telekom) zugesichert/"gekauft" und nur 38 MBit/s nahezu konstant gemessen.

    Mit guter Wahrscheinlichkeit gibt Deine Leitung technisch nicht mehr her. Prüfe mal an Deiner Adresse, ob man Dir die nächsthöhere Klasse 100 MBit/s überhaupt anbietet. Vermutlich nicht.

    Ich sehe (ohne genaue Kenntnis der Sachlage) einen Minderungsanspruch eher nicht für gegeben an. Regelmäßig sichern die Anbieter allenfalls "bis zu" zu, nicht die nominale Geschwindigkeit.

    Relevant ist das Produktinformationsblatt des Anbieters. Ich nehme hier mal beispielsweise das entsprechende Blatt der Telekom für den Tarif "MagentaZuhause M". Der hat nominal 50 MBit/s, "normalerweise" 47 MBit/s, minimal 27,9 MBit/s. Wenn Du diesen Tarif hast, bist Du mit 38 MBit/s ganz gut dabei.

    Andersherum gefragt: Was möchtest Du erreichen? Vermutlich eine Preisminderung.

    Manche Anbieter haben einen Tarif mit 25 MBit/s, der dann z.B. 5 €/m billiger ist. Ich schaue jetzt nicht nach, ob die Telekom das macht, ich frage Dich trotzdem: Wolltest Du Deine Leitung von 38 MBit/s auf 25 MBit/s zurückschalten lassen, wenn das 5 €/m spart?

    Wenn ja, frag doch mal bei der Telekom, ob sie das macht.

    Ansonsten: Es gibt bei - tataaa! - Finanztip einen Ratgebertext zum Thema:

    https://www.finanztip.de/internetanbieter/internet-langsam/

    Ich habe eine Frage zum Ehegatten-Splitting:

    Allgemein gilt die Empfehlung, wenn ein Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere ein sehr niedriges, gemeinsame Veranlagung zu wählen, weil die Steuerlast durch die Teilung reduziert wird.

    Ehegattensplitting lohnt sich (cum grano salis) für ein Ehepaar dann, wenn mindestens einer von beiden unter 60 k€ versteuert und sie unterschiedlich viel verdienen.

    Wenn das Einkommen des einen so hoch ist, dass auch bei Teilung immer noch der höchste Steuersatz herauskommt, gibt es dann dennoch einen Sinn, gemeinsame Veranlagung zu machen.

    Auch dann ist das in den meisten Fällen sinnvoll.

    Das Kriterium ist nicht das Einkommen des besser verdienenden Partners, sondern das Einkommen des schlechter verdienenden: Wenn der schlechter verdienende Partner bereits 60 k€ versteuert, bringt das Ehegattensplitting nichts mehr (Es sei denn, die Reichensteuer kommt ins Spiel, dann lohnt sich das Splitting bis 280 k€ pro Nase).

    Der höchste Steuersatz bleibt auch bei einer Teilung immer noch bestehen.

    Man muß sich die Sache (wie immer) genauer anschauen.

    Unser Steuersystem weist vor allem im unteren Einkommensbereich einen gleitenden Steuersatz auf. Die ersten etwa 10.000 € zu versteuerndes Einkommen sind frei, dann kommen 14%, dann 24%, dann 42% (dann kommt der unsterbliche SolZ dazu und schließlich in erheblicher Höhe die "Reichensteuer").

    https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen…z_2021_2024.svg

    Eine Einzelperson erreicht bei etwa 60.000 € zu versteuerndem Einkommen die (fast) höchsten 42% (den unsterblichen SolZ und die Reichensteuer lasse ich mal der Einfachkeit halber weg).

    Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen der Eheleute gleichmäßig auf beide verteilt und dann versteuert. Das bringt ihnen dann eine Steuerminderung, wenn rechnerisch höher versteuertes Einkommen vom besser verdienenden Partner hin zu niedriger versteuertem Einkommen des schlechter verdienenden Partners verschoben werden kann.

    Man nimmt (bildlich gesprochen) z.B. 10 k€ vom besser verdienenden Partner weg (das er zu 42% versteuern müßte) und rechnet sie dem schlechter verdienenden Partner zu (der sie nur zu z.B. 25% versteuert).

    Das Extrem (ohne Reichensteuer) ist dann erreicht, wenn einer 120 k€ verdient und der andere nichts. Diese 120 k€ werden auf beide verteilt (je 60 k€), wodurch beide die niedrigeren Prozentsätze komplett ausnutzen. Weitere Einkünfte werden zwar auch gleichmäßig verteilt, über 60 k€ pro Kopf hinaus, werden aber bei beiden dann mit 42% versteuert, wie es bei einer Einzelperson auch wäre.

    Ehegattensplitting lohnt sich für Eheleute also dann, wenn mindestens einer von beiden unter 60 k€ versteuert und sie unterschiedlich viel verdienen.

    PS: Mit Steuerklassen hat das allerdings nichts zu tun.

    Laut UBA betrugen die Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe aus den Bereichen Strom, Wärme und Straßenverkehr 217,1 Mrd. im Jahre 2020.

    Ich kenne diese Diskussion. Wir brauchen sie an dieser Stelle nicht vertiefen.

    Natürlich nicht, Hauptsache man hat seine Meinung in einem ellenlangen Post zu dem Thema abgelassen. Was interessieren schon Fakten, wenn man eine Meinung hat.

    Du triffst mit Deinem letzten Satz den Kern der Sache, aber halt leider nicht so, wie Du das gern hättest: "Was interessieren schon Fakten, wenn man eine Meinung hat?".

    Meinen Einzeiler als "ellenlangen Post" zu bezeichnen, hat schon was.

    Erdöl- und Erdgasverbrauch beziffert man mit einer Zahl. Die kann man nachweisen, die kann man nachrechnen. Dadurch entstehende Umweltschäden beziffert man mit einer Schätzung, an der man je nach ideologischer Ausrichtung herumdefinieren und herumdrehen kann. Eine Kalkulation im herkömmlichen Sinne hat man dafür nicht.

    Umweltschäden durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen sind eben primär Meinung. Ich persönlich bezweifle sie nicht, obwohl es ja (wie auch Du weißt), Leute gibt, die solche generell negieren. Ich sehe allerdings die phantastischen Zahlen, die gemeinhin genannt werden, als das, was sie sind, nämlich Phantasie. Diese Zahlen werden aus primär ideologischen Motiven hochgedreht, damit man das Publikum damit in Staunen versetzen kann: "Waaaas? So viel macht mein SUV kaputt?"

    Ich möchte auf solcher Basis nicht diskutieren, zumal ich hinreichend Erfahrung damit gesammelt habe, daß eine Diskussion mit Ideologen ohnehin nichts bringt.

    @bergmann:

    Wenn Du möchtest, daß man Dich versteht, mußt Du in erster Linie mal verständlich schreiben. Mich interessiert Dein Thema prinzipiell, aber ich kann Deine Kalkulationen nicht nachvollziehen. Ich weiß auch nicht, wie diese Gasbremse berechnet werden soll, "rechtssicher" schon garnicht, die umlaufenden Parolen kann ich nicht nachvollziehen. Ich selbst bin nicht betroffen, mein Grundversorger hat den Schwellenpreis nicht überschritten.

    Jetzt legst Du Deine Versorger-Rechnung vor, die kann ich nachrechnen, die habe ich auch nachgerechnet, wenngleich auch (noch?) nicht bis ins letzte Würzelchen.

    Dort ist ein Verbrauch von 16.650 kWh für den Zeitraum vom 08.06.2022 bis zum 09.04.2022 angegeben. Wenn ich das auf einen Jahresverbrauch umrechne, und zwar nach der Methode, die ich auf meinen eigenen Gasverbrauch schon seit mehr als 15 Jahre anwende, kommen bei mir etwa 18650 kWh Jahresverbrauch heraus. E.on hat die Gaspreisbremse bei Dir aber auf Basie von 25.000 kWh berechnet, hat also einen deutlich höheren Verbrauch angenommen, so daß 80% von 25.000 kWh (also 20.000 kWh) Deinen gesamten Jahresverbrauch sogar überschreiten. Das ist für Dich günstig, weil Du somit mehr Gaspreisbremse bekommst, als ich es aus den umlaufenden Parolen herauslesen kann.

    Daß das Sparkontingent auf einzelne Monate umgerechnet wird, halte ich für eine angemessene Kalkulationsart. (Kontingent pro Monat: 1667 kWh, das mal 12 ist 20.000 kWh)

    Du beklagst Dich hier, daß man Dir etwa 100 € Gaspreisbremse zu wenig berücksichtigt habe. Das sehe ich nicht, lasse mich allerdings von einer entsprechenden - nachvollziehbaren! - Kalkulation überzeugen. Nach meiner Überschlagsrechnung sind die berechneten Beträge plausibel (je 3000 kWh angenommen für Januar, Februar, März).

    In meinen Augen nicht in Ordnung ist die Berechnung der Abschläge. Im Juni 2022 war die Preisentwicklung noch nicht absehbar, der Abschlag hätte somit aus den damaligen Preisen errechnet werden müssen. Der Arbeitspreis im Juni 2022 ist mit etwas über 7 ct/kWh netto zwar bereits höher als vor dem Krieg, rechne ich diesen Preis aber aufs Jahr hoch, komme ich auf einen Gesamtpreis von etwa 1850 €, somit auf einen Abschlag von etwa 155 €. E.on aber hat Dir 389 € abverlangt, also mehr als das Doppelte.

    Der Arbeitspreis ist in der Folge zwar weiter gestiegen, aber erst am 01.02.2023 deutlich in den gaspreisbremsenrelevanten Bereich. Obwohl zum vollen Jahr noch zwei verbrauchsschwache Monate fehlten, hattest Du mit der Schlußrechnung bereits fast 3 Monatsabschläge zurückzubekommen. Da war also ganz offensichtlich der Abschlag deutlich zu hoch. Ich hätte das nicht akzeptiert.

    Nicht nachvollziehen in der Rechnung kann ich die Mehrwertsteuer, die mit Wirkung vom 01.12.2022 auf 7% gesenkt worden ist. Nach meinem Dafürhalten unterliegen die Abschläge vom August und September (zusammen 1167 €) einer MwSt von 19%, alle anderen Zahlungen (zusammen 2022 €) aber 7%. Das finde ich in der Rechnung so nicht wieder.

    Ich finde es auch seltsam, daß E.on zwei Wochen nach Ende des Vertrags noch einen nennenswerten Betrag von Deinem Konto holt, wo Du nach Abrechnung noch ein Mehrfaches dessen als Erstattung zu erwarten hattest.

    Wie hoch war eigentlich Dein Verbrauch im Vorjahr?

    berghaus:

    Ich kann Deine Rechnung hier und im Parallelthread nicht nachvollziehen.

    Die Rechnung von e.on hingegen erscheint mir plausibel, sie ist für Dich eher günstiger, als ich sie gerechnet hätte. Ich schätze Deinen Jahresverbrauch von 16.650 kWh Verbrauch in 306 Tagen auf etwa 18.650 kWh im Jahr; e.on nimmt als Basis 25.000 kWh, das ist zu Deinen Gunsten.

    Der Abschlag war allerdings massiv überhöht, und das ja schon im Sommer 2022. Entsprechend viel bekommst Du nun zurück. Einen so hoch überhöhten Abschlag hätte ich nicht hingenommen.

    Mit dem Emissionshandel hält man die Preise nicht künstlich niedrig, sondern macht sie künstlich hoch.

    Nunja, die Tonne CO2 Äquivalent auf dem freien Markt kostet aktuell 80-90€. Für Heizen und Sprit ist der Preis fixiert und soll noch lange unter 65€ bleiben. So funktioniert Emissionshandel natürlich nicht vernünftig.

    Und doch erhöht eine zusätzliche staatliche Abgabe den Preis einer Ware und erniedrigt ihn nicht.

    Mag sein, daß Du die zusätzliche Abgabe gern höher hättest, weil damit mehr Preisanreiz gesetzt wäre, aber es ist halt so, wie es ist.

    Auf den ganzen Rest gehe ich nicht im Detail ein.

    Das brauchst Du auch nicht, nachdem Du dem offensichtlich inhaltlich zustimmst.

    Es ist auch vollkommen egal, ob der Verbrauch Deutschlands einen nennenswerten Einfluss auf das Weltklima hat oder nicht.

    Der Auffassung bin ich nicht. Ich halte es für einen berechtigten Einwand, wenn einer sagt: Solange in China neue Kohlekraftwerke ans Netz gehen, müssen wir uns in Deutschland bei der CO2-Reduktion nicht überschlagen.

    Die Mehrheit der Wähler spricht sich bei Umfragen für eine Reduktion des CO2-Ausstosses aus und wählt Parteien, die für dieses Ziel grundsätzlich eintreten (meinem Wissen nach alle außer der AfD).

    Umfragen kann man gestalten wie Statistiken und auf die Weise herausbekommen, was man gern herausbekommen möchte. Mag sein, daß sich die Mehrheit der Wähler für eine Reduktion des CO2-Ausstoßes aussprechen. Sie sprechen sich auf der anderen Seite dafür aus, daß der Staat ihre Strom- und Gasrechnung bezahlt.

    Warten wir doch einfach ab, was vom Entwurf des Habeckschen Gebäudeheizungsgesetzes nach der parlamentarischen Debatte übrigbleibt.