Beiträge von Alexis

    Habs nochmal selbst gecheckt, Monat für Monat von Januar bis Juli:

    Meine neue Rechnung von Hand zu Fuß, nach wie vor mit dem EM-Viertelfinale im Genick:

    Die ersten 6 Monate jeden Monat 6 € zu wenig abgezogen, also 36 € insgesamt.
    Im Juli dann 4,8% statt 3,6 % von 3112,20 € = 149,39 € statt 112,04 € = 37,35 € mehr.

    Per saldo also 1,35 € mehr als bei seit Januar schon 3,6 % angesetzt. Also doch 0,22(5) € pro Monat. Den ebenfalls involvierten Juli inklusive, käme man sogar auf nur 0,19 €/Monat. ;)

    Ich war dem gleichen (Denk-, nicht Rechen-)fehler aufgesessen wie Fred_ und habe diese 112,20 € Monats-Plus schon für das erste Halbjahr angesetzt.

    Und dann von diesen noch nicht vorhandenen 112,20 € nur den Beitragssatzunterschied von 0,2 Prozentpunkten berechnet, im (falschen) Ergebnis also 0,22 € für jeden dieser 6 Monate von Januar bis Juni.:S

    Hallo dreampaper01

    Bei mir wurde das Tagegeld auch mal bezuschusst, bis sich die Personalabteilung neu organisiert hat. Juristisch ist es nicht verpflichtend, der Zuschuss ist auf die 'angemessenen Kosten der Krankenversicherung' beschränkt, nicht auf Zusatzbausteine.

    wurde Deine Personalabteilung schon mit diesen Anregungen

    Das Tagegeld ist kein Zusatzbaustein, selbst wenn er im Tarifwerk als solcher ausgewiesen ist. Teil jeder GKV ist der Anspruch auf Krankengeld (so heißt der Vertragsbestandteil bei der GKV), also gehört das Krankentagegeld (so heißt es bei der PKV) mit zu einem zuschußfähigen PKV-Vertrag.

    und

    dreampaper01, kann es sein, dass es sich in Deinem Fall

    1)
    nicht um Krankentage-, sondern um Krankenhaustagegeld gehandelt hat?
    2)
    der Beitrag allein für die Krankheitskostenversicherung, auch für ggf. Mitversicherte, schon den zuschussfähigen Höchstbeitrag von ca. 943 €/m (2025, nur Kranken, ohne Pflege) übersteigt?

    Wenn weder 1) noch 2) zutrifft, dann betrügt deine neu organisierte Personallabteilung dich um den dir zustehenden Zuschuss zum Krankentagegeldbeitrag. Das kannst du dir bieten lassen, oder aber auch nicht.

    konfrontiert? Wenn ja, dann musst Du für die fällige Korrektur sicher etwas Geduld aufbringen, denn Du wirst nicht der einzige Betroffene sein, zumindest wenn der Laden eine größere Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt.

    In einem mir bekannten, ähnlich gelagerten Fall - damals ging es um die korrekte Berechnung der Arbeitgeberanteile an den Beiträgen der Pflichtversicherten - hat es zwei Monate gedauert ohne jede Rückmeldung.

    Aber dann - es war im Oktober - kam es zu einer Nachberechnung und Nachzahlung der vorenthaltenen anteiligen Beträge rückwirkend seit Januar, und zwar nicht nur in unserer damals noch jungen und daher kleinen Klitsche, sondern auch bei deren gewichtigeren Müttern und Tanten.

    Eine spezielle Rückäußerung zu meiner kleinen Anfrage kam zwar nie bei mir an, aber die war dann auch nicht mehr erforderlich:)

    Du siehst - es

    Vermutlich hätte das Krankenhaus sie ja sonst am 20.5. einfach nach Hause entlassen.

    Das wäre mit ziemlicher Sicherheit der Fall gewesen. Die Alternative "stationäre Weiterbehandlung" hat in der fraglichen Situation wohl nicht bestanden, zumindest nicht aus Sicht der Kostenträgerseite.

    Mir ist ein zum Teil vergleichbarer Fall aus der engen Verwandtschaft bekannt. Noch heute sind wir der Dame vom Sozialdienst des Krankenhauses dankbar für ihre letztlich erfolgreiche Mühe, mit der sie die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der näheren und weiteren Umgebung telefonisch "abgeklappert" hatte.

    Zur Frage des TE im Hinblick auf Unstimmigkeiten mit der Rechnung nach der Kurzzeitpflege: Davon ist mir nichts in Erinnerung. Es ist über 6 Jahre her. Allerdings gab es einen Eigenanteil nach immerhin 24 Tagen Kurzzeitpflege und anschließender - dann immerhin unproblematischerer - Entlassung nach Hause. Die damaligen ca. 3.200 € "Budget" für die Kurzzeitpflege wurden um knapp 900 € überschritten, aber damit hatten wir gerechnet.

    Der Pflegegrad war damals ebenfalls PG 2, und Kostenträger war die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten).

    Warum nur zum Teil vergleichbar? Im Unterschied zum vorliegenden Fall war es trotz Einlieferung in die Klinik durch eine Rettungswagenbesatzung gar nicht erst zur stationären Aufnahme der 97jährigen zu Hause verunfallten Patientin gekommen. Von daher konnte auch keine "Abwesenheit infolge Krankenhausaufenthalt" auf der Kurzzeitpflege-Abrechnung auftauchen.

    dersonic791 Wie wäre es mal mit richtigen Satzzeichen, richtiger Rechtschreibung und Grammatik? Deine Textwüste ist abgesehen vom meist sehr schrägen Inhalt echt manchmal schwer zu lesen. 🤪

    Der Witz an der Sache ist: Der Inhaltsschräge und -limitierte - soweit sind wir uns wohl einig - hält euch sein ????-!!!!-Stöckchen hin, und ihr springt immer wieder drüber, und das noch mit stets wachsender Begeisterung.

    Dabei viel Spaß weiterhin. 8)

    Gerade für Künstler, oder für die, die sich dafür halten, ist es ein Sport, sich mit so etwas Trivialem wie einer Versicherung nicht abzugeben.

    "Ich liebe Diskussionen über Dinge, die sich lohnen,
    lass' mich überzeugen.
    Doch so laschen Argumenten, so wie Sicherheit und Renten
    will ich mich nun mal nicht beugen."

    Volker Lechtenbrink in "Leben so, wie ich es mag" anl. der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KVSG) 1983

    Einen Beitragsentlastungstarif zahlt man eben nicht selbst über die Jahre, sondern der Arbeitgeber hilft zur Hälfte mit.

    Grundsätzlich und sonst überall trifft das ja zu, nur nicht bei dreampaper01 respektive bei dessen personalkosten-innovativem Arbeitgeber. Der mauert ja schon (unzulässigerweise) beim Zuschuss für den Beitrag zum Krankentagegeld. Wie käme er dazu, dann den BET-Beitrag zu bezuschussen? :S

    Nein, definitiv nicht, ich tendiere momentan (auch aufgrund der Antworten hier) eher zum Cash. Hätte das allerdings gerne mit Fakten von Experten bestätigt

    Hier schreiben keine Experten, sondern Laien. Wenn auch in überwiegender Mehrheit mit fundierten Ansichten, wie zum Beispiel in Deinem Fall.

    Wie hättest Du es denn gerne? Als Gutachten mit zwei Unterschriften, drei Durchschlägen und vier Stempeln, aber natürlich ohne Honorarrechnung im Gepäck? Du wärst da nicht der Erste und bist sicher auch nicht der Letzte, der hier so um die Ecke kommt. ;)

    Bei mir wurde das Tagegeld auch mal bezuschusst, bis sich die Personalabteilung neu organisiert hat. Juristisch ist es nicht verpflichtend, der Zuschuss ist auf die 'angemessenen Kosten der Krankenversicherung' beschränkt, nicht auf Zusatzbausteine.

    dreampaper01, kann es sein, dass es sich in Deinem Fall

    1)
    nicht um Krankentage-, sondern um Krankenhaustagegeld gehandelt hat?
    2)
    der Beitrag allein für die Krankheitskostenversicherung, auch für ggf. Mitversicherte, schon den zuschussfähigen Höchstbeitrag von ca. 943 €/m (2025, nur Kranken, ohne Pflege) übersteigt?

    Wenn weder 1) noch 2) zutrifft, dann betrügt deine neu organisierte Personallabteilung dich um den dir zustehenden Zuschuss zum Krankentagegeldbeitrag. Das kannst du dir bieten lassen, oder aber auch nicht.

    Es wird wieder Leute geben, die das unironisch als Pull-Faktor ansehen.

    Die gäbe es ganz sicher, aber die schreiben hoffentlich nicht (mehr) in diesem Forum. So wird fabioso drum herumkommen, unzutreffenderweise als AfDler oder - gleich um die Ecke - gar als Nazi "geschumpfen" zu werden. :S

    Wofür ich - um dem Ball mal wieder eine etwas flachere Höhe zu gönnen - auch die Foristin BirgitN keinesfalls halte.

    Wie wolltest Du das beheben?

    Zunächst will ich mal auf diesen Umstand hinweisen, nämlich, dass einer, der im Grund nur das Nächstliegende tut (hier besser 2.200 netto als 1.700 € ALG1, nebenbei also Beiträge zahlt statt Leistungen abzurufen) am Ende der Gekniffene sein kann.

    Warum also nicht ...

    Man könnte den Bestandsschutz [auch] all denen gewähren, die vor bis zu 12 Monaten zu einem schlechter bezahlten Arbeitsplatz wechselten, ...

    [von mir eingefügt]

    ... gleichzeitig aber verlangen, daß beim Wechsel des Arbeitsplatzes zeitnah eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt.

    Das muss man nicht verlangen, sollte es aber empfehlen, um den Bestandsschutz zu sichern. Wer diese Meldung dann unterlässt und erst nach der nächsten Kündigung um die Ecke kommt, hätte seinen Bestandsschutz möglicherweise vergeigt.

    Aber dieser Vorschlag hat sicher auch irgendwelche Lücken, die man zum Schaden der Gemeinschaft ausnutzen könnte.

    Darauf müsste erst mal einer kommen. Darüber müssen wir uns den Kopf jetzt nicht zerbrechen.

    Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich zum Thema ALG soviel praktische Erfahrungen habe wie ein Zölibatärer von der Vielehe. Ein Arbeitsamt habe ich erst einmal von innen gesehen, und das ist exakt 55 Jahre her, am letzten Tag vor den Mungo-Jerry-Summertime-Ferien 1970, wegen Tipps in Sachen Ferienjob.
    Nicht dass ich mir etwas darauf einbilde, war natürlich auch Glück dabei.