Beiträge von ANDREJ

    Ebendrum habe ich mir die Aktie von talanx gekauft, weil die mir bei der dort abgeschlossenen privaten Rente zuviel in deren eigene Tasche gewirtschaftet haben. Jetzt ist es auch meine Tasche.

    Ebenso die Axa bei der Gebäudeversicherung. So macht man aus Kosten Gewinne.

    Und weil die böse Genossenschaftsbank ihre Kunden um des Profits willen abzockt, gehört sie mir auch anteilig.

    Und sie haben den Nachteil, dass der gesamte Kursgewinn am Ende zu versteuern ist.

    Wenn du auf die 70% Teilbesteuerung anspielst: Da übersiehst du, dass der ETF ausländische Quellensteuer zahlen muß, die du dir als ETF-Anleger nicht zurückholen kannst. Als Aktionär schon. Das ist dann schon im ETF-Kurs eingepreist.

    Oder meinst du tatsächlich, der Staat würde freiwillig auf Einnahmen verzichten?

    Einizger Nachteil bei Aktien ist, dass man Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit Dividenden oder Gewinnen aus Fonds verrechnen darf, sondern nur mit Kursgewinnen aus Aktien. Aber da wird der BGH noch mal kritisch drauf schauen.

    Zuviel abgeführte Steuern können wir (TP) nicht zurückholen.

    Ja, das ist nun mal so. Zurückholen der Quellensteuer ist je nach Land grundverschieden.

    Wenn du unbedingt in Einzelaktien investieren willst, kommst du nicht darum herum, dich damit zu befassen. Es gibt aber auch ein paar Lichtblicke:

    Die BAWAG ist in AT quellensteuerfrei, sodaß für dich nur die deutsche Steuer abgezogen wird, wie bei Inlandsaktien. Könnte bei Telekom Austria genauso sein.

    In den Niederlanden und Luxemburg ist die Quellensteuer grundsätzlich kein Problem, weil die einbehaltenen 15% komplett angerechnet werden. In Belgien werden dagegen zu den 30% QSt die vollen deutschen Steuern fällig, und die Rückholung dauert über ein Jahr.

    In Finland kann deine Depotbank die Befreiung kostenfrei für 3 Jahre vormerken lassen, in Frankreich wird eine Gebühr dafür fällig. In Spanien werden 4% einbehalten, für die man online Formulare ausfüllen muß.

    Außerdem ist natürlich die Einspeisevergütung in der Kalkulation zu betrachten, das ist ein vierstelliger Betrag jährlich bei solch einer Anlage.

    Nicht mehr lange. Und mit Netzentgelten für Einspeiser zahlst du noch drauf. Das Wirtschaftsministerium arbeitet schon daran.

    Frankreich ist eigentlich eine bemerkenswerte Ausnahme. Es gibt dort unheimlich interessante Firmen, mit einer ordentlichen Dividende.

    Und eine Finanztransaktionssteuer beim Kauf von Aktien. Irgendwie muß man ja dem maroden Staatshaushalt zu Einnahmen verhelfen. Bei den anderen europäischen Nachbarn bin ich noch nicht deswegen zur Kasse gebeten worden.

    Zur Umgehung der Quellensteuer empfehle ich die Niederländer. Die geben sich mit 15% zufrieden, und die werden ohne Bürokratieaufwand komplett verrechnet. Luxemburg auch, aber da gibts nicht viel Auswahl. Im Gegensatz zu den Belgiern, die von ihren 30% überhaupt nichts verrechnen lassen, und über ein Jahr für die Erstattung brauchen.

    Aktuell ist ein guter Teil des Geldes Deiner Mutter in einem Anleihefonds angelegt. :rolleyes:
    Und wenn man den Unterschied im Risiko nicht versteht, sollte man nicht unbedingt andere Menschen beraten wollen, wie Sie Ihr Geld anlegen. :/

    Wobei Anleihen und Anleihenfonds auch noch mal verschiedene Risikokategorien sind, bezüglich garantierter Kapitalrückzahlung bei Endfälligkeit, die der Fonds in den meisten Fällen nicht hat. Dafür aber wählbare Restlaufzeiten.

    Was ist eigentlich mit den Sozialabgaben? Auf das steuerfreie Einkommen ist schon Kranken- und Pflegeversicherung fällig, oder? Arbeitslosenversicherung???

    Für die KV gilt ein ermäßigter Beitragssatz, weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

    In die AV zahlt nach derzeitiger Regelung ab Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch der Arbeitgeber ein, siehe hier. Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern. Denn Leistungen aus der AV stehen dem Rentner ja eh nicht mehr zu.

    Das erste ist eine Aktie, die an jeder deutschen Börse gehandelt wird, zuletzt am Freitag 15108 Stück in Frankfurt. Eventuell weiß man nicht, ob und wie der für Privatanleger zu besteuern ist.


    Das zweite ist ein Fonds, der in DE anscheinend nicht an der Börse gehandelt wird. Da bleibt nur die Rückgabe an die Fondsgesellschaft.


    Eventuell lässt die DKB mit sich reden, wenn du die beiden nicht zusammen loswerden willst, weil es unterschiedliche Handelssegmente sind.

    Dadurch wird der mit der Aktivrente angepriesen steuerlichen Vorteils für diese Leute gar nicht (relevant) zum Tragen kommen.

    Letztendlich ist die Aktivrente für diese Leute dann auch nur eine Verlängerung der Lebensarbeitzeit, so als ob man für sie das Renteneintrittsalter erhöht hätte.

    Ersteres: Ja.

    Aber ab der ersten Rentenzahlung haben sie mit Teilzeit u.U. mehr Geld auf dem Konto, als wenn sie mit Vollzeitjob den Renteneintritt nach hinten schieben. Damit lässt sich dann der Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto auffüllen, bis man den Job endgültig hinwirft.

    Wenn man exakt 2000 EUR mehr verdienen darf als vorher, ohne deswegen mehr Steuern zahlen zu müssen, dann ist das kein Vorteil? :/

    Wenn der Midijob für den Arbeitnehmer steuerfrei ist, kommt es für ihn doch aufs gleiche raus. Aber auch bei einem Teilzeit- oder Vollzeitjob kommt bei der Einkommensteuererklärung am Ende eine Rückerstattung raus, wenn die Rente so niedrig ist, dass er am Grundfreibetrag kratzt. Man muß nur länger auf die Rückerstattung warten.

    Und wenn die Rente üppig genug ausfällt, hat man eh keinen Anreiz zum weiterarbeiten.

    Insofern: Vollmundiges Versprechen, das dem Staat eher wenig kosten wird.